Am 14. Februar 2020 meldete Scheel auf seiner privaten Webseite dass der Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung vom Zulassungsausschusses abgelehnt worden sei. Die KVBW bestätigte die Entscheidung des Zulassungsausschusses indes nicht und verwies auf die Möglichkeit einer Verhandlung vor einem Berufungsausschuss oder Klage beim Sozialgericht. | Am 14. Februar 2020 meldete Scheel auf seiner privaten Webseite dass der Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung vom Zulassungsausschusses abgelehnt worden sei. Die KVBW bestätigte die Entscheidung des Zulassungsausschusses indes nicht und verwies auf die Möglichkeit einer Verhandlung vor einem Berufungsausschuss oder Klage beim Sozialgericht. |