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== Antisemitische Äußerungen ==
 
== Antisemitische Äußerungen ==
 
Im Oktober 2009 veröffentlichte Adriana Stern im Online-Magazin Hagalil eine Kritik: „Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer“ <ref>http://archive.is/N3WE1</ref> Anhand von Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung wies sie Rügemer in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen Antisemitismen nach.
 
Im Oktober 2009 veröffentlichte Adriana Stern im Online-Magazin Hagalil eine Kritik: „Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer“ <ref>http://archive.is/N3WE1</ref> Anhand von Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung wies sie Rügemer in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen Antisemitismen nach.
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Rügemer gelang es jedoch im Januar 2015, Stern mit einer Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung einzuschüchtern: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ..., ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' NRhZ-Online-Flyer Nr. 555  vom 30.03.2016, <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671</ref> Adriana Stern und Hagalil verpflichteten sich, ihre Kritik von der Website zu entfernen. Werner Rügemer wiederum ließ auch einen seiner Texte („Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern, Neue Rheinische Zeitung, 30. Oktober 2009“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref> offline schalten  
 
Rügemer gelang es jedoch im Januar 2015, Stern mit einer Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung einzuschüchtern: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ..., ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' NRhZ-Online-Flyer Nr. 555  vom 30.03.2016, <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671</ref> Adriana Stern und Hagalil verpflichteten sich, ihre Kritik von der Website zu entfernen. Werner Rügemer wiederum ließ auch einen seiner Texte („Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern, Neue Rheinische Zeitung, 30. Oktober 2009“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref> offline schalten  
    
Aufgrund dieser Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung war Adriana Sterns Kritik vor Gericht nicht mehr zitierbar.  
 
Aufgrund dieser Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung war Adriana Sterns Kritik vor Gericht nicht mehr zitierbar.  
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Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014, auf Initiative des Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat, Thomas Schmitz, im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“  abzusagen. Winkelmann hatte sich sich dabei auf die Schriftstellerin Adriana Stern bezogen.
 
Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014, auf Initiative des Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat, Thomas Schmitz, im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“  abzusagen. Winkelmann hatte sich sich dabei auf die Schriftstellerin Adriana Stern bezogen.
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen. Er trug alle Verfahrenskosten des Rechtsstreits, der sich über ein Jahr erstreckte. Die Urteilsbegründung führt aus, das „in amtlicher Eigenschaft abgegebene Werturteil“ sei am „Sachlichkeitsgebot“ zu messen; das habe aber „keine tragfähigen Anhaltspunkte“ für Antisemitismus ergeben. (Az. 12 K 104/15).  
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Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
 
Eine inhaltliche Überprüfung durch das Gericht hatte indes nicht stattgefunden: ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."''  <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
 
Eine inhaltliche Überprüfung durch das Gericht hatte indes nicht stattgefunden: ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."''  <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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