Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
RS
Zeile 1: Zeile 1:  
'''Wer heilt hat Recht''' ist ein geflügeltes Wort und eine Platitüde aus der [[Alternativmedizin]] bzw. Erfahrungsmedizin und stets zur Hand, wenn für eine bestimmte Therapieform ein Wirksamkeitsnachweis nicht plausibel belegt werden kann und die Befürworter auf retrospektive Betrachtungen und Anekdoten zurückgreifen müssen. Der Satz soll auf [[Samuel Hahnemann]] zurückgehen, der damit der Kritik an seiner Methode mit einem Schlagwort begegnen wollte. Die Befürworter der [[pseudomedizin]]ischen [[Synergetik-Therapie]] von [[Bernd Joschko]] haben dementsprechend die Internetdomäne ''wer-heilt-hat-recht.de'' für ihre Zwecke in Beschlag genommen.
 
'''Wer heilt hat Recht''' ist ein geflügeltes Wort und eine Platitüde aus der [[Alternativmedizin]] bzw. Erfahrungsmedizin und stets zur Hand, wenn für eine bestimmte Therapieform ein Wirksamkeitsnachweis nicht plausibel belegt werden kann und die Befürworter auf retrospektive Betrachtungen und Anekdoten zurückgreifen müssen. Der Satz soll auf [[Samuel Hahnemann]] zurückgehen, der damit der Kritik an seiner Methode mit einem Schlagwort begegnen wollte. Die Befürworter der [[pseudomedizin]]ischen [[Synergetik-Therapie]] von [[Bernd Joschko]] haben dementsprechend die Internetdomäne ''wer-heilt-hat-recht.de'' für ihre Zwecke in Beschlag genommen.
   −
Kurz zusammengefasst soll der Satz beweisen, dass die reine Beobachtung eines Heilungsverlaufs (möglicherweise nur eines einzigen bei einer bestimmten Person) ein möglicherweise dafür ursächliches Heilverfahren begründet. Der Satz impliziert zudem, dass eine rein retrospektive (also auf einen Vorgang bezogen, der in der Vergangenheit stattfand) Beobachtung ausreiche, um die Wirksamkeit eines Eingriffs zu nachzuweisen.
+
Kurz zusammengefasst soll der Satz beweisen, dass die reine Beobachtung eines Heilungsverlaufs (möglicherweise nur eines einzigen bei einer bestimmten Person) ein möglicherweise dafür ursächliches Heilverfahren begründet. Der Satz impliziert zudem, dass eine rein retrospektive (also auf einen Vorgang bezogen, der in der Vergangenheit stattfand) Beobachtung ausreiche, um die Wirksamkeit eines Eingriffs nachzuweisen.
    
Der primitive und gleichzeitig so einleuchtend erscheinende Satz hat aber bei näherer und sozusagen ''ganzheitlicher'' Betrachtung mehrere Haken, die ihn als einen reinen Propagandasatz entlarven. Z.B. können ''Heiler'' auch bei eingetretener Gesundung Unrecht haben. Der in England tätige Edzard Ernst kommt daher auch zum Schluss ''Wer heilt, hat nicht immer recht''.<ref>Ernst E. Wer heilt, hat nicht immer recht Wien Klin Wochenschrift 2009, 121</ref>
 
Der primitive und gleichzeitig so einleuchtend erscheinende Satz hat aber bei näherer und sozusagen ''ganzheitlicher'' Betrachtung mehrere Haken, die ihn als einen reinen Propagandasatz entlarven. Z.B. können ''Heiler'' auch bei eingetretener Gesundung Unrecht haben. Der in England tätige Edzard Ernst kommt daher auch zum Schluss ''Wer heilt, hat nicht immer recht''.<ref>Ernst E. Wer heilt, hat nicht immer recht Wien Klin Wochenschrift 2009, 121</ref>
Zeile 10: Zeile 10:  
*Aber auch bei einem nachgewiesenen Zusammenhang von effektiver Therapie und Heilungsverlauf bei bekanntem Wirkmechanismus bleibt der Satz problematisch, da oftmals verschiedene konkurrierende effektive Therapien für ein und dasselbe Problem zur Verfügung stehen, aber nicht alle Anwender dann unbedingt Recht haben müssen, weil gravierende Nachteile nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise können zwei Mittel gleichwertig wirksam sein, aber ein Mittel belastet durch einen hohen Preis unnötigerweise das jeweilige Gesundheitssystem und macht so den Anwender zu einem Nicht-Rechthaber. Das Gleiche gilt für gleichwertige Mittel mit unterschiedlichen Nebenwirkungen oder ökologischen Auswirkungen. In anderen Fällen kann derjenige Recht haben, der durch eine präventive Maßnahme (etwa Impfung oder Hygiene) eine Erkrankung verhindert und nicht derjenige, der eine effektive Prävention ablehnt und stattdessen auf eine eigene (auch möglicherweise effektive) Therapie verweist.
 
*Aber auch bei einem nachgewiesenen Zusammenhang von effektiver Therapie und Heilungsverlauf bei bekanntem Wirkmechanismus bleibt der Satz problematisch, da oftmals verschiedene konkurrierende effektive Therapien für ein und dasselbe Problem zur Verfügung stehen, aber nicht alle Anwender dann unbedingt Recht haben müssen, weil gravierende Nachteile nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise können zwei Mittel gleichwertig wirksam sein, aber ein Mittel belastet durch einen hohen Preis unnötigerweise das jeweilige Gesundheitssystem und macht so den Anwender zu einem Nicht-Rechthaber. Das Gleiche gilt für gleichwertige Mittel mit unterschiedlichen Nebenwirkungen oder ökologischen Auswirkungen. In anderen Fällen kann derjenige Recht haben, der durch eine präventive Maßnahme (etwa Impfung oder Hygiene) eine Erkrankung verhindert und nicht derjenige, der eine effektive Prävention ablehnt und stattdessen auf eine eigene (auch möglicherweise effektive) Therapie verweist.
   −
Es wäre zwar kein einfacher Merkspruch mehr, aber korrekter müßte formuliert werden "Wer heilt, hat recht, wenn er einen kausalen Zusammenhang zwischen der postulierten Ursache und der zu belegenden Heilung nachweist, es sei denn, es existiert etwas für den Patienten verträglicheres und genauso effektives". Sonst könnte die Behauptung "Weil ich frühmorgens rechtzeitig und intensiv meditiere, geht die Sonne auf" allein dadurch als bewiesen gelten (~''hat Recht''), dass die Sonne tatsächlich täglich aufgeht bzw. sich die Erde ein wenig weiterdreht.
+
Es wäre zwar kein einfacher Merkspruch mehr, aber korrekter müsste formuliert werden "Wer heilt, hat recht, wenn er einen kausalen Zusammenhang zwischen der postulierten Ursache und der zu belegenden Heilung nachweist, es sei denn, es existiert etwas für den Patienten verträglicheres und genauso effektives". Sonst könnte die Behauptung "Weil ich frühmorgens rechtzeitig und intensiv meditiere, geht die Sonne auf" allein dadurch als bewiesen gelten (~''hat Recht''), dass die Sonne tatsächlich täglich aufgeht bzw. sich die Erde ein wenig weiterdreht.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
208

Bearbeitungen

Navigationsmenü