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*Bei einigen so genannten ''Heilungen'' lag zu Beginn überhaupt kein behandlungsbedürftiger Zustand vor. Häufig werden Heilungen berichtet, ohne dass sicher bekannt ist, ob überhaupt eine Krankheit durch einen Arzt festgestellt wurde.
 
*Bei einigen so genannten ''Heilungen'' lag zu Beginn überhaupt kein behandlungsbedürftiger Zustand vor. Häufig werden Heilungen berichtet, ohne dass sicher bekannt ist, ob überhaupt eine Krankheit durch einen Arzt festgestellt wurde.
 
*Aber auch bei einem nachgewiesenen Zusammenhang von effektiver Therapie und Heilungsverlauf bei bekanntem Wirkmechanismus bleibt der Satz problematisch, da oftmals verschiedene konkurrierende effektive Therapien für ein und dasselbe Problem zur Verfügung stehen, aber nicht alle Anwender dann unbedingt Recht haben müssen, weil gravierende Nachteile nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise können zwei Mittel gleichwertig wirksam sein, aber ein Mittel belastet durch einen hohen Preis unnötigerweise das jeweilige Gesundheitssystem und macht so den Anwender zu einem Nicht-Rechthaber. Das Gleiche gilt für gleichwertige Mittel mit unterschiedlichen Nebenwirkungen oder ökologischen Auswirkungen. In anderen Fällen kann derjenige Recht haben, der durch eine präventive Maßnahme (etwa Impfung oder Hygiene) eine Erkrankung verhindert und nicht derjenige, der eine effektive Prävention ablehnt und stattdessen auf eine eigene (auch möglicherweise effektive) Therapie verweist.
 
*Aber auch bei einem nachgewiesenen Zusammenhang von effektiver Therapie und Heilungsverlauf bei bekanntem Wirkmechanismus bleibt der Satz problematisch, da oftmals verschiedene konkurrierende effektive Therapien für ein und dasselbe Problem zur Verfügung stehen, aber nicht alle Anwender dann unbedingt Recht haben müssen, weil gravierende Nachteile nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise können zwei Mittel gleichwertig wirksam sein, aber ein Mittel belastet durch einen hohen Preis unnötigerweise das jeweilige Gesundheitssystem und macht so den Anwender zu einem Nicht-Rechthaber. Das Gleiche gilt für gleichwertige Mittel mit unterschiedlichen Nebenwirkungen oder ökologischen Auswirkungen. In anderen Fällen kann derjenige Recht haben, der durch eine präventive Maßnahme (etwa Impfung oder Hygiene) eine Erkrankung verhindert und nicht derjenige, der eine effektive Prävention ablehnt und stattdessen auf eine eigene (auch möglicherweise effektive) Therapie verweist.
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Es wäre zwar kein einfacher Merkspruch mehr, aber korrekter müßte formuliert werden "Wer heilt, hat recht, wenn er einen kausalen Zusammenhang zwischen der postulierten Ursache und der zu belegenden Heilung nachweist, es sei denn, es existiert etwas für den Patienten verträglicheres und genauso effektives". Sonst könnte die Behauptung "Weil ich frühmorgens rechtzeitig & intensiv meditiere, geht die Sonne auf" allein dadurch als bewiesen gelten (~''hat Recht''), daß die Sonne tatsächlich täglich aufgeht bzw. sich die Erde ein wenig weiterdreht.
    
==Weblinks==
 
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