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Durch gesetzgeberische Maßnahmen und vor allem durch Produktionsverbote und Sicherungen der Herstellungswege hat sich in den letzten Jahrzehnten der Eintrag besonders gefährlicher Stoffe in das Grundwasser drastisch senken lassen. Hier ist vor allem auf die drastische Verringerung von Cadmium, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) hinzuweisen.
 
Durch gesetzgeberische Maßnahmen und vor allem durch Produktionsverbote und Sicherungen der Herstellungswege hat sich in den letzten Jahrzehnten der Eintrag besonders gefährlicher Stoffe in das Grundwasser drastisch senken lassen. Hier ist vor allem auf die drastische Verringerung von Cadmium, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) hinzuweisen.
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Trotzdem ist das Grundwasser gesundheitsschädlichen Substanzen ausgesetzt. Aluminium ist in der Erdkruste häufig und wird bei der Wasseraufbereitung als Flockungsmittel eingesetzt. Bis heute gibt es keinen WHO-Leitwert für Aluminium, obwohl Hinweise (bisher aber nur lückenhaft) die Befürchtung geweckt haben, dass die Aluminiumbelastung mit der Zunahme der Alzheimer-Erkrankung in Verbindung gebracht werden könnte. Arsen ist ebenfalls in den Böden häufig und ist nachweislich krebserzeugend. Aufgrund des epidemiologisch gesicherten Nachweises, dass Arten in Konzentrationen von 0.040 mg/l ein Zusatzrisiko für Bronchial-, Blasen- und Hautkrebs ist, wurde der Trinkwasserwert in den letzten Jahren auf 0.010 mg/l abgesenkt. Trotzdem besteht auch bei diesem Wert weiterhin ein Langzeitrisiko. Asbest kann, wenn es eingeatmet wird, zu Mesotheliomen und Bronchialkarzinomen führen und ist deshalb als Dämmmaterial verboten worden. Da es bis heute keine Nachweise gibt, dass es bei oraler Aufnahme zu Krebs führt, hat die WHO bis heute keinen Leit-/Grenzwert für Trinkwasser festgesetzt, er liegt in der dt. Trinkwasserverordnung aber bei 0,01 mg/l. Asbestfasern stammen aus den Asbestzementrohren der Hauptleitungen, von denen es 1992 in der BRD noch 31.126 km Rohrleitungen gab (23,5% des Gesamtnetzes). Eindeutig gefährlich kann dies sein, wenn asbestfaserhaltiges Leitungswasser in Luftbefeuchtern, Klimaanlagen, in der Sauna oder auch zum heissen Duschen und Baden verwendet wird, denn dann vernebelt das Wasser und feine, asbestfasterhaltige Wassertröpfchen können eingeatmet werden. Blei gilt als toxisch, kann zu Blutbildveränderungen und Schäden des sich entwickelnden Nervensystems führen. Bei Kindern ist eine Belastung ab 0.010 mg Blei/Liter gefährlich, der Trinkwassergrenzwert wurde 1975 von 0,100 mg/dl auf 0.040 mg/l gesenkt. Dies sollte verantwortungsvolle Haus- und Eigenheimbesitzer dazu bringen, alle Bleirohre sowie bleihaltige Legierungen von Armaturen, Dichtungen und Lötzinn zu entsorgen, da bei bei Stagnation des Trinkwasser (z.B. über Nacht) der Bleiwert pathologische Höhen erreichen kann. Nitrat ist in zunehmender Menge im Trinkwasser enthalten. Ursächlich dafür ist die steigende Verwendung von Gülle- und Intensivdünger in der Landwirtschaft. Der Trinkwassergrenzwert liegt bei 50 mg/l, wobei bereits ab 10 mg/dl eine steigende Krebsgefahr dokumentiert ist. Nitrat wird durch die bakterielle Mund- und Darmflora in Nitrit umgewandelt, was wiederum zu krebserzeugenden N-Nitrosaminen führen kann. Nitratpökelsalz wird auch zur Konservierung von Käsewaren benutzt, zusätzlich besteht durch nitritsalzgepökelte Wurstwaren ein zusätzlicher oraler Eintrag von N-Nitrosaminvorstufen. Der durchschnittliche Nitratgehalt im Trinkwasser beträgt je nach Wasserwerk um die 20-25 mg/l und ist steigend. Hier empfiehlt es sich, zu Trinkzwecken auf Mineralwässer auszuweichen, die in der Regel deutlich geringer mit Nitrat belastet sind (1-2 mg/l). Allerdings sollte dies auf der Flasche vermerkt sein bzw. es sollte der Zusatz 'für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet' auf der Flasche lesbar sein. Nur so ist gesichert, dass der entsprechende Grenzwert (10 mg/l) eingehalten wird. Pestizide aus der Pflanzenbehandlung und zur Schädlingsbekämpfung werden durch ihre Abbauprodukte für das Grundwasser gefährlich. Die unter dem Begriff PSBM zusammengefassten 35 Einzelsubstanzen dürfen nach derzeitiger EU-Regulation nur bis zu einer Menge von 0.1 Microgramm/Liter im Trinkwasser enthalten sein. Eine lückenlose Überwachung findet aber aus Kostengründen derzeit nicht statt. Trihalogenmethane werden zur Desinfektion des Wassers eingesetzt. Nach ihrem Zerfall setzen sie Chlor frei. US-amerikanische Metaanalysen zeigen, dass mit Chlor desinifiziertes Trinkwasser ein erhöhtes Krebsrisiko für Blasen- und Rektumkarzinome nach sich zieht, wobei hier auch eine Begleitbelastung mit Arsen eine Rolle spielt. In den USA ist das Trinkwasser deutlich stärker chloriert als in Europa. In Deutschland liegt der Grenzwert bei 0.5 Microgramm/ml, wobei Konzentrationen bis zum Zehnfachen gemessen werden, wenn das Leitungswasser weite Strecken transportiert und das zugesetzte Trihalogenmethan deshalb vollumfänglich zerfallen kann. Die Desinfektion könnte alternativ mit Chlordioxid, Ozon oder UV-Bestrahlung erfolgen, was aber aus Kostengründen derzeit noch nicht flächendeckend erfolgt.
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Trotzdem ist das Grundwasser gesundheitsschädlichen Substanzen ausgesetzt. Aluminium ist in der Erdkruste häufig und wird bei der Wasseraufbereitung als Flockungsmittel eingesetzt. Bis heute gibt es keinen WHO-Leitwert für Aluminium, obwohl Hinweise (bisher aber nur lückenhaft) die Befürchtung geweckt haben, dass die Aluminiumbelastung mit der Zunahme der Alzheimer-Erkrankung in Verbindung gebracht werden könnte. Arsen ist ebenfalls in den Böden häufig und ist nachweislich krebserzeugend. Aufgrund des epidemiologisch gesicherten Nachweises, dass Arsen in Konzentrationen von 0.040 mg/l ein Zusatzrisiko für Bronchial-, Blasen- und Hautkrebs ist, wurde der Trinkwasserwert in den letzten Jahren auf 0.010 mg/l abgesenkt. Trotzdem besteht auch bei diesem Wert weiterhin ein Langzeitrisiko. Asbest kann, wenn es eingeatmet wird, zu Mesotheliomen und Bronchialkarzinomen führen und ist deshalb als Dämmmaterial verboten worden. Da es bis heute keine Nachweise gibt, dass es bei oraler Aufnahme zu Krebs führt, hat die WHO bis heute keinen Leit-/Grenzwert für Trinkwasser festgesetzt, er liegt in der dt. Trinkwasserverordnung aber bei 0,01 mg/l. Asbestfasern stammen aus den Asbestzementrohren der Hauptleitungen, von denen es 1992 in der BRD noch 31.126 km Rohrleitungen gab (23,5% des Gesamtnetzes). Eindeutig gefährlich kann dies sein, wenn asbestfaserhaltiges Leitungswasser in Luftbefeuchtern, Klimaanlagen, in der Sauna oder auch zum heissen Duschen und Baden verwendet wird, denn dann vernebelt das Wasser und feine, asbestfasterhaltige Wassertröpfchen können eingeatmet werden. Blei gilt als toxisch, kann zu Blutbildveränderungen und Schäden des sich entwickelnden Nervensystems führen. Bei Kindern ist eine Belastung ab 0.010 mg Blei/Liter gefährlich, der Trinkwassergrenzwert wurde 1975 von 0,100 mg/dl auf 0.040 mg/l gesenkt. Dies sollte verantwortungsvolle Haus- und Eigenheimbesitzer dazu bringen, alle Bleirohre sowie bleihaltige Legierungen von Armaturen, Dichtungen und Lötzinn zu entsorgen, da bei bei Stagnation des Trinkwasser (z.B. über Nacht) der Bleiwert pathologische Höhen erreichen kann. Nitrat ist in zunehmender Menge im Trinkwasser enthalten. Ursächlich dafür ist die steigende Verwendung von Gülle- und Intensivdünger in der Landwirtschaft. Der Trinkwassergrenzwert liegt bei 50 mg/l, wobei bereits ab 10 mg/dl eine steigende Krebsgefahr dokumentiert ist. Nitrat wird durch die bakterielle Mund- und Darmflora in Nitrit umgewandelt, was wiederum zu krebserzeugenden N-Nitrosaminen führen kann. Nitratpökelsalz wird auch zur Konservierung von Käsewaren benutzt, zusätzlich besteht durch nitritsalzgepökelte Wurstwaren ein zusätzlicher oraler Eintrag von N-Nitrosaminvorstufen. Der durchschnittliche Nitratgehalt im Trinkwasser beträgt je nach Wasserwerk um die 20-25 mg/l und ist steigend. Hier empfiehlt es sich, zu Trinkzwecken auf Mineralwässer auszuweichen, die in der Regel deutlich geringer mit Nitrat belastet sind (1-2 mg/l). Allerdings sollte dies auf der Flasche vermerkt sein bzw. es sollte der Zusatz 'für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet' auf der Flasche lesbar sein. Nur so ist gesichert, dass der entsprechende Grenzwert (10 mg/l) eingehalten wird. Pestizide aus der Pflanzenbehandlung und zur Schädlingsbekämpfung werden durch ihre Abbauprodukte für das Grundwasser gefährlich. Die unter dem Begriff PSBM zusammengefassten 35 Einzelsubstanzen dürfen nach derzeitiger EU-Regulation nur bis zu einer Menge von 0.1 Microgramm/Liter im Trinkwasser enthalten sein. Eine lückenlose Überwachung findet aber aus Kostengründen derzeit nicht statt. Trihalogenmethane werden zur Desinfektion des Wassers eingesetzt. Nach ihrem Zerfall setzen sie Chlor frei. US-amerikanische Metaanalysen zeigen, dass mit Chlor desinifiziertes Trinkwasser ein erhöhtes Krebsrisiko für Blasen- und Rektumkarzinome nach sich zieht, wobei hier auch eine Begleitbelastung mit Arsen eine Rolle spielt. In den USA ist das Trinkwasser deutlich stärker chloriert als in Europa. In Deutschland liegt der Grenzwert bei 0.5 Microgramm/ml, wobei Konzentrationen bis zum Zehnfachen gemessen werden, wenn das Leitungswasser weite Strecken transportiert und das zugesetzte Trihalogenmethan deshalb vollumfänglich zerfallen kann. Die Desinfektion könnte alternativ mit Chlordioxid, Ozon oder UV-Bestrahlung erfolgen, was aber aus Kostengründen derzeit noch nicht flächendeckend erfolgt.
    
Es kommt immer wieder zu Überschreitungen der Trinkwassergrenzwerte. So wurde Baden-Württemberg in 1-2% der Versorgungsanlagen eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte, in 1% eine Überschreitung der Atrazin- und in 4% der Desethylatrazingrenzwerte festgestellt.
 
Es kommt immer wieder zu Überschreitungen der Trinkwassergrenzwerte. So wurde Baden-Württemberg in 1-2% der Versorgungsanlagen eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte, in 1% eine Überschreitung der Atrazin- und in 4% der Desethylatrazingrenzwerte festgestellt.
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