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Eine Gruppe um den Chemiker [[Otto E. Rössler]] reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Inbetriebnahme des LHC ein. Der damit verbundene Eilantrag wurde vom Gericht abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde am 18.&nbsp;Februar  2010 ab.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9.&nbsp;März 2010]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18.&nbsp;Februar 2010]</ref> Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem aus:
 
Eine Gruppe um den Chemiker [[Otto E. Rössler]] reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Inbetriebnahme des LHC ein. Der damit verbundene Eilantrag wurde vom Gericht abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde am 18.&nbsp;Februar  2010 ab.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9.&nbsp;März 2010]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18.&nbsp;Februar 2010]</ref> Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem aus:
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:''Ein schlüssiger Vortrag der Beschwerdeführerin, der von ihr befürchtete Schaden werde eintreten, fehlt. Für die Darlegung der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen. Praktisch vernünftige Zweifel setzen wenigstens die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau.''
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:''Ein schlüssiger Vortrag der Beschwerdeführerin'' (Gabriele Schröter)'', der von ihr befürchtete Schaden werde eintreten, fehlt. Für die Darlegung der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen. Praktisch vernünftige Zweifel setzen wenigstens die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau.''
    
==Wissenschaftliche Erklärungen==
 
==Wissenschaftliche Erklärungen==
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