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Betroffen von der Richtlinie sind nur rezeptfreie Fertigarzneimittel. Der Hersteller muss lediglich nachweisen, dass die Wirksamkeit aufgrund langjähriger Anwendung plausibel und die Sicherheit gewährleistet ist. Für die Registrierung sind lediglich ein Gutachten sowie ein Literatur-Überblick notwendig.
 
Betroffen von der Richtlinie sind nur rezeptfreie Fertigarzneimittel. Der Hersteller muss lediglich nachweisen, dass die Wirksamkeit aufgrund langjähriger Anwendung plausibel und die Sicherheit gewährleistet ist. Für die Registrierung sind lediglich ein Gutachten sowie ein Literatur-Überblick notwendig.
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Nicht betroffen sind Lebensmittel. Daher trifft die Verordnung auch nicht auf Knoblauch, Pfefferminze oder Zimt zu. Dies hinderte jedoch Anhänger dieser Verschwörungstheorie nicht daran genau dies fälschlich zu behaupten:
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:..''Diese Petition ist absolut sinnvoll und notwendig, weil mit Inkraftreten der genannten EU-Direktive (=Diktatur) der Anbau von Gemüse und Kräutern im Garten, ja sogar auf dem Balkon und in der Wohnung! VERBOTEN  werden wird  ! ! ! Das glaubt Ihr nicht ? ? ? schaut auf  i n f o k r i e k . t v  ! Macht Euch schlau, solange Ihr noch könnt,  bzw. bevor es zu spät ist ! ! !<ref>https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=5194.msg99193#msg99193''</ref>
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Auch sind die [Nahrungsergänzungsmittel]] oder Tees nicht von der Regelung betroffen solange sie nicht als Arznei gelten.
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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