Unter Tierrechten versteht man die Ansicht, dass Tieren die gleichen Rechte wie Menschen zuzugestehen werden. Tierrechte werden für jene Tiere gefordert, die nach Ansicht der Vertreter der Tierrechte ein Bewusstsein besitzen. Grundlage hierfür sind ethische Konzepte, die davon ausgehen, dass Tiere über eine Schmerz- und Leidensfähigkeit verfügen. Noch weiter geht die Ansicht, dass Tieren eine eigene Würde zuzusprechen ist.

Solchen Tieren, meist zählen dazu alle Wirbeltiere, sollen demzufolge das Verfügungsrecht am eigenen Leib sowie die Möglichkeit begrenzter Selbstbestimmung gegeben werden. Die gängige Praxis, Tiere als Eigentum oder Handelsgut zu behandeln, wird abgelehnt.

Aus den Forderungen nach Tierrechten ergeben sich zahlreiche radikale Konsequenzen für die Gesellschaft, wie etwa ein gesetzlich vorgeschriebener und staatlich durchgesetzter Veganismus, die Abschaffung aller als Ausbeutung des Tieres angesehene Nutzung von Tieren, z.B. die Nutzung von Milch und Milchprodukten, Wolle, Honig, Seide, Tierversuche, aber auch von Zoos, Zirkussen, Heimtieren und reiten. Charakteristisch für Tierrechtler sind oft menschenfeindliche Ansichten und Äußerungen.

So meint der Salzburger Tierrechtsphilosoph Dr. Helmut F. Kaplan: „Toleranz gegenüber Fleischessern zu fordern ist ebenso absurd und obszön, wie Toleranz gegenüber Vergewaltigern und Mördern zu fordern.“

Das FBI und das Department of Homeland Security sieht in der Tierrechtsbewegung eine Gefahr für die innere Sicherheit der Vereinigten Staaten, aufgrund von Eco-Terrorism[1]

Aktionen

Allgemein

Üblichen Aktionsformen sind meist Infostände, Demonstrationen und Theoriedebatten, die oft durch reißerische Darstellung leidender Tiere auffallen. Besonders PETA-Aktionen sind dadurch bekannt, dass als gequälte Tiere verkleidete Modells auftreten. Daneben wird intensive Kampagnenarbeit geleistet, die sich gegen einzelne Unternehmen richtet, so etwa im Rahmen der Offensive gegen die Pelzindustrie[2].

Gewalttätige Aktionen

Manche Tierrechtler fallen durch gewalttätige Aktionen in Form von Sabotagen, Blockaden und Besetzungen auf[3]. Dabei kommt es auch zu Brandstiftungen in Tierversuchslabors und Schlachthöfen[4] sowie zur Bedrohung von einzelnen Personen (Wissenschaftler, Mitarbeiter von Unternehmern)[5], z.B. Aktionen gegen die Firma Novartis, die in einem Brandanschlag auf das Ferienhaus des Konzernchefs Daniel Vasella gipfelten. In einem Bekennerschreiben steht: „Wir werden dein Privatleben angreifen, wo immer es möglich ist.

Mitglieder der ALF gaben an, einer Nacht im Mai 2009 im Kanton Basel-Landschaft bei vier Novartis-Mitarbeitern Häuser und Autos besprayt und Reifen aufgeschlitzt zu haben. Tage zuvor wurde im französischen Saint-Louis das Klubhaus des SC Novartis abgefackelt. Und in Solothurn fand ein Novartis-Angestellter Brandsätze unter seinen drei Autos. Mehrmals vom Terror militanter Tierrechtler direkt betroffen war Novartis-Forschungschef Paul Herrling. Es wurden ihm Pistolenkugeln nach Hause geschickt, seine Wohnungsumgebung verschmiert und an der Busstation seine Wohngemeinde wurde er als Pädophiler verleumdet[6].

Tierbefreiung

Einige Tierrechtler setzen ihre Ansichten in fragwürdige Tierbefreiungsaktionen um. Es werden vornehmlich Tiere aus Geflügenmassenhaltungen und Tierversuchslabors „befreit“, d.h. gestohlen. Es werden aber auch z.B. Nerze aus Farmen freigelassen[7] und sogar Kleintiere aus Schulzoos. Dass die entlaufenen Tiere in der Natur meist keine Überlebenschance haben, ist für die Tierbefreier Teil ihrer Ideologie, für das Tier sei es immerhin besser, in Freiheit zu sterben, als in Gefangenschaft zu leben.

Schäden, die z.B. entlaufene Nerze (Amerikanischer Mink) an der heimischen Fauna anrichten, schreiben die Tierbefreier nicht ihren eigenen Aktivitäten, sondern dem Tierhalter zu, er sei schuld, weil er Tiere hält, die man befreien müsse.

Kritik

Tiere als Rechtsperson

Die Forderung nach Tierrechten hätte neben den Konsequenzen für die menschliche Ernährung die Folge, dass Tiere in eine Art Rechtsverhältnis eintreten würden und dass sie in der Lage sein müssten, moralische Entscheidungen zu treffen, die Rechte anderer zu respektieren oder Rechtskonzepte in irgendeiner Form zu verstehen. Dies wiederum würde neben den Rechten auch Pflichten für das Tier ergeben.

Da die moralischen Forderungen des Menschen im Umgang mit dem Tier auch umgekehrt ein entsprechendes Verhalten des Tieres zum Menschen und zu anderen Tieren nach sich ziehen, würden sich z.B. Fleischfresser strafbar machen, wenn sie nicht auch zu einer vaganen Lebensführung finden würden. Beließe man Fleischfresser bei ihrer normalen Ernährung, käme es wiederum zu einer Ungleichbehandlung mit den Menschen, die ihrerseits auf Tierprodukte verzichten müssen.

Da die verschiedenen Tierarten sehr unterschiedliche Anforderungen an ihre Umwelt und ihre Ernährung haben, ist die Postulierung allübergreifender Tierrechte zudem für die meisten Spezies nicht artgerecht und würde eine Missachtung der jeweils spezifischen Ansprüche bedeuten.

Holocaustvergleich

Einige Tierrechtler und Gruppen stellen zwischen dem heutigen Umgang mit Tieren und dem Holocaust eine Analogie her, so tat dies etwa People for the Ethical Treatment of Animals PETA im Jahr 2003 mit einem Vergleich von Massentierhaltung und Holocaust. In der umstrittenen Ausstellung „Holocaust On Your Plate“ (deutsch: „Holocaust auf Ihrem Teller“), die nach den USA auch 2004 in Deutschland gezeigt wurde, werden Bilder von Juden in Konzentrationslagern denen von getöteten und misshandelten Tieren gegenüber gestellt. Die vergleichende Darstellung wurde in der Öffentlichkeit sehr kontrovers aufgenommen, führte zu erheblichen Protesten und Unterlassungsklagen von Menschenrechtsorganisationen wie der Anti-Defamation League und Opfergruppen.

Vertreter und Organisationen

Bekannte Tierrechtsorganisationen sind PETA, SHAC (England und Irland), der österreichische Verein gegen Tierfabriken und die Animal Liberation Front, einer militanten international wirkende Gruppe, deren Ziel es ist, mittels Anschlägen auf Einrichtungen und Personen sowie „Tierbefreiungen“ Tierversuche und Tötung von Tieren zu verhindern.

Bekannte Tierrechtler sind:

Abgrenzung zum Tierschutz

Ohne ein Tier als Rechtsperson anzuerkennen, ist es aber möglich und bereits auch juristische Praxis, Tieren Leidensfähigkeit, Schmerzempfinden und weitere Grundbedürfnisse zuzugestehen und deren Respektierung auch von Menschen einzufordern. Seriöse Tierschutzorganisationen distanzieren sich von den Aktionen der Tierrechtler, von denen sie meinen, dass sie dem Tierschutz eher schaden als nutzen.

Quellenverzeichnis