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Haftstrafe für Serienbetrüger Feldatal/Gießen – Einer der bemerkenswertesten Prozesse der vergangenen Jahre am Gießener Landgericht endete am Mittwoch nach viereinhalb Monaten Dauer vor der Wirtschaftsstrafkammer mit der Verurteilung von Serienbetrüger Walter K. zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
 
Haftstrafe für Serienbetrüger Feldatal/Gießen – Einer der bemerkenswertesten Prozesse der vergangenen Jahre am Gießener Landgericht endete am Mittwoch nach viereinhalb Monaten Dauer vor der Wirtschaftsstrafkammer mit der Verurteilung von Serienbetrüger Walter K. zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
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In nie dagewesener Deutlichkeit legte der Vorsitzende Richter Dr. Frank Oehm die Urteilsgründe dar. An 18 Verhandlungstagen im so genannten »Polarisatoren-Prozess« hatte der einschlägig vorbestrafte 56-Jährige seine Unschuld beteuert und nach zahllosen Zeugen, die das Gegenteil belegten, von der Wirkung seiner Feldprozessoren gesprochen, die mit der Schulwissenschaft nicht zu belegen sei. »Alles Wischi-Waschi, nebulöses Gerede«, befand Oehm. Walter K. wurde im Gerichtssaal verhaftet und in Handschellen abgeführt. Fluchtgefahr! »Wieder haben sie sich die Mühseligen und Beladenen als Opfer ausgesucht«, sagte der Vorsitzende in Anspielung auf die Vorstrafe von K., der in Nürnberg zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, nachdem er gänzlich wirkungslose Sen-Tropfen an Krebspatienten verhökert und ihnen baldige Heilung versprochen hatte. Die Restfreiheitsstrafe war vor vier Jahren mit Auflagen zur Bewährung ausgesetzt worden, an die K. sich nicht hielt. Weder hielt er sich aus der Esoterik-Szene fern, noch blieb es bei einem Konto. Geld habe er gescheffelt, in dem er den Menschen Feldprozessoren zum Preis von 600 Mark verkauft habe, die vor der schädlichen Wirkung von Elektrosmog schützen sollten. Die Plättchen – bestehend aus Aluminiumfolie und Klebeband – sollten etwa auf den Stromzähler geklebt werden und würden rechtsdrehenden Smog (»wie beim Joghurt«, sagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, »der bekanntlich nicht gefährlich« sei. »Arme Spinner« seien unter den Kunden gewesen, sagte Oehm und erinnerte an einen Zeugen, der die Uhr der Verteidigerin umpolen und die schädlichen Strahlen vom Landgericht abwenden wollte, indem er Polarisatoren auf die Heizkörper klebte. Die Feng Shui-Beraterin aus Köln mit Wohnsitz Marbella, die mit einem großen Koffer in den Zeugenstand getreten war (»Ich gehe nie ohne meine Wünschelrute aus dem Haus«), ließ der Richter unerwähnt. Das Vermögen von K. wurde eingezogen, da es aus den Machenschaften stamme. Weil der Angeklagte über gute Beziehungen ins Ausland verfüge, bestehe Fluchtgefahr. Sechs Jahre war das Strafmaß, dass auch Staatsanwalt Lars Streiberger für angemessen erachtet hatte. Die Verteidigerin Elfi Zinn hatte auf Freispruch plädiert. Vor einer Revision warnte Oehm den Angeklagten. Wenn der Fall neu aufgerollt werden müsse und ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werde, drohe K. die Sicherungsverwahrung.</ref>.
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In nie dagewesener Deutlichkeit legte der Vorsitzende Richter Dr. Frank Oehm die Urteilsgründe dar. An 18 Verhandlungstagen im so genannten »Polarisatoren-Prozess« hatte der einschlägig vorbestrafte 56-Jährige seine Unschuld beteuert und nach zahllosen Zeugen, die das Gegenteil belegten, von der Wirkung seiner Feldprozessoren gesprochen, die mit der Schulwissenschaft nicht zu belegen sei. »Alles Wischi-Waschi, nebulöses Gerede«, befand Oehm. Walter K. wurde im Gerichtssaal verhaftet und in Handschellen abgeführt. Fluchtgefahr! »Wieder haben sie sich die Mühseligen und Beladenen als Opfer ausgesucht«, sagte der Vorsitzende in Anspielung auf die Vorstrafe von K., der in Nürnberg zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, nachdem er gänzlich wirkungslose Sen-Tropfen an Krebspatienten verhökert und ihnen baldige Heilung versprochen hatte. Die Restfreiheitsstrafe war vor vier Jahren mit Auflagen zur Bewährung ausgesetzt worden, an die K. sich nicht hielt. Weder hielt er sich aus der Esoterik-Szene fern, noch blieb es bei einem Konto. Geld habe er gescheffelt, in dem er den Menschen Feldprozessoren zum Preis von 600 Mark verkauft habe, die vor der schädlichen Wirkung von Elektrosmog schützen sollten. Die Plättchen – bestehend aus Aluminiumfolie und Klebeband – sollten etwa auf den Stromzähler geklebt werden und würden rechtsdrehenden Smog (»wie beim Joghurt«, sagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, »der bekanntlich nicht gefährlich« sei. »Arme Spinner« seien unter den Kunden gewesen, sagte Oehm und erinnerte an einen Zeugen, der die Uhr der Verteidigerin umpolen und die schädlichen Strahlen vom Landgericht abwenden wollte, indem er Polarisatoren auf die Heizkörper klebte. Die Feng Shui-Beraterin aus Köln mit Wohnsitz Marbella, die mit einem großen Koffer in den Zeugenstand getreten war (»Ich gehe nie ohne meine Wünschelrute aus dem Haus«), ließ der Richter unerwähnt. Das Vermögen von K. wurde eingezogen, da es aus den Machenschaften stamme. Weil der Angeklagte über gute Beziehungen ins Ausland verfüge, bestehe Fluchtgefahr. Sechs Jahre war das Strafmaß, dass auch Staatsanwalt Lars Streiberger für angemessen erachtet hatte. Die Verteidigerin Elfi Zinn hatte auf Freispruch plädiert. Vor einer Revision warnte Oehm den Angeklagten. Wenn der Fall neu aufgerollt werden müsse und ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werde, drohe K. die Sicherungsverwahrung.</ref><ref>Giessener-Anzeiger. Politik, 14.10.2004
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Sechs Jahre für betrügerischen "Menschenfischer"
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Meike Mossig ALSFELD/GIESSEN. Der Vorsitzende Richter hatte das Urteil kaum gesprochen, da schnappten die Handschellen bei dem Angeklagten wegen Fluchtgefahr auch schon zu. Fast zwei Stunden lang hatte der 56-Jährige aus Feldatal bei Alsfeld nochmals seine Unschuld im Schlusswort beteuert. Doch für die Richter gab es keinen Zweifel: Der Angeklagte hatte sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in insgesamt 28 Fällen schuldig gemacht, weil er wirkungslose Aluminiumplättchen gegen Elektrosmog und Handystrahlen verkauft hat. Sechs Jahre Haft lautete das Urteil nach fast 20 Verhandlungstagen gegen den einschlägig vorbestraften Mann vor dem Gießener Landgericht. Damit folgte die Wirtschaftstrafkammer dem Antrag von Staatsanwalt Lars Streiberger. Verteidigerin Elfi Zinn forderte Freispruch. Ihr Mandant habe die Chips in jahrelanger Forschungsarbeit hergestellt. Scharfe Worte fand der Vorsitzende Dr. Frank Oehm für den "aalglatten Betrug" des Angeklagten. Mit dem Vertrieb und Verkauf seiner so genannten Feldprozessoren hatte er unter dem Deckmantel seiner Firma Varioplan in Alsfeld kurz nach seiner Haftentlassung im Jahr 2000 begonnen. Damals war er vom Landgericht Nürnberg zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er schwer krebskranken Menschen wirkungslose Tropfen verkauft hatte. "Wie ein Fischer sind sie mit dem Netz fischen gegangen und haben sich bewusst labile und psychisch kranke Menschen ausgesucht", sagte der Vorsitzende. Seine gutgläubigen Kunden und Mitarbeiter habe er manipuliert und ihnen erzählt, dass die daumennagelgroßen Aluminiumplättchen, die er für rund 300 Euro das Stück in ganz Deutschland verkauft hatte, in den USA hergestellt und in Schottland mit Hilfe von Lasern "programmiert" worden seien. In Wirklichkeit handelte es sich jedoch um wirkungslose Plättchen aus Aluminium- und Kupferfolie. Das hatte ein gerichtlicher Gutachter bestätigt. Quelle: www.giessener-anzeiger.de</ref>.
    
Als unabhängiger und beauftragter Gutachter zum Feldprozessor war [[Walter Medinger]] aus Linz nach Giessen angereist. Medinger war bereits zwei Jahre zuvor als Gutachter in Sachen [[Gabriel Chip]] in Erscheinung getreten. Medinger prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens dafür von ihm geschaffenen Messmethode. Medinger, der gleichzeitig im Vorstand eines Vereins namens ''Gabriel-Forschungsgesellschaft'' war, erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. In den Medien geriet der ebenfalls wirkungslose Gabriel-Chip negativ in die Schlagzeilen: In der ZEIT erschien dazu ein Artikel mit dem Titel ''Humbug fürs Handy. Mit obskurer Technik gegen den Elektrosmog versuchen Scharlatane Geld zu machen.'' In der FAZ hieß es ''Humbug auf hoher Ebene. Purer Unfug: Der Gabriel-Chip als „Handy-Strahlen-Neutralisator'', ein Bericht des ZDF-Magazins WISO trug den Titel ''Folie schützt nicht vor Handystrahlung''. Prof. Jiri Silny von der RWTH Aachen hatte den Gabriel-Chip unter die Lupe genommen und keinerlei Effekte feststellen können.
 
Als unabhängiger und beauftragter Gutachter zum Feldprozessor war [[Walter Medinger]] aus Linz nach Giessen angereist. Medinger war bereits zwei Jahre zuvor als Gutachter in Sachen [[Gabriel Chip]] in Erscheinung getreten. Medinger prüfte den Gabriel-Chip nach einer eigens dafür von ihm geschaffenen Messmethode. Medinger, der gleichzeitig im Vorstand eines Vereins namens ''Gabriel-Forschungsgesellschaft'' war, erklärte den Gabriel-Chip von Amts wegen für wirksam. In den Medien geriet der ebenfalls wirkungslose Gabriel-Chip negativ in die Schlagzeilen: In der ZEIT erschien dazu ein Artikel mit dem Titel ''Humbug fürs Handy. Mit obskurer Technik gegen den Elektrosmog versuchen Scharlatane Geld zu machen.'' In der FAZ hieß es ''Humbug auf hoher Ebene. Purer Unfug: Der Gabriel-Chip als „Handy-Strahlen-Neutralisator'', ein Bericht des ZDF-Magazins WISO trug den Titel ''Folie schützt nicht vor Handystrahlung''. Prof. Jiri Silny von der RWTH Aachen hatte den Gabriel-Chip unter die Lupe genommen und keinerlei Effekte feststellen können.
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