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In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Auch in Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel und darf nach dem [[LFGB|LFGB-Gesetz]] (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und Schadensersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.<ref>http://www.comcom.govt.nz/MediaCentre/MediaReleases/200506/livingwaterquackeryresultsin136000.aspx</ref> Von der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.
 
In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Auch in Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel und darf nach dem [[LFGB|LFGB-Gesetz]] (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und Schadensersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.<ref>http://www.comcom.govt.nz/MediaCentre/MediaReleases/200506/livingwaterquackeryresultsin136000.aspx</ref> Von der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.
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Ein engagierter Kritiker ist der Wiener Wissenschafter Erich Eder. Er wurde von der Grander-Vertriebsfirma wegen kritischer Aussagen zum Grander-Wasser verklagt. 2006 entschied schließlich das Oberlandesgericht (OLG) Wien, dass Eder das Wasser weiterhin als "esoterischen Unfug" bezeichnen darf.
    
==Studien und Diplomarbeiten zu Granderwasser==
 
==Studien und Diplomarbeiten zu Granderwasser==
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