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Auch findet sich die Behauptung dass mit Grander-Wasser begossene Pflanzen besser wachsen würden. Die Autoren Hintermann und Basler schrieben 1998 dazu:  
 
Auch findet sich die Behauptung dass mit Grander-Wasser begossene Pflanzen besser wachsen würden. Die Autoren Hintermann und Basler schrieben 1998 dazu:  
:''„Granderwasser hat keinen Einfluss auf das Pflanzenwachstum, ebensowenig wie andere ‚esoterische‘ Verfahren.“ ... „Weder das Versuchsgerät ‚Flexibler Wasserbeleber’ der Firma Innutec (Grander) noch der physikalische Wasseraufbereiter Aquavital erzielte die versprochenen Resultate.“''
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:''„Granderwasser hat keinen Einfluss auf das Pflanzenwachstum, ebensowenig wie andere ‚esoterische‘ Verfahren.“ ... „Weder das Versuchsgerät ‚Flexibler Wasserbeleber’ der Firma Innutec (Grander) noch der physikalische Wasseraufbereiter Aquavital erzielte die versprochenen Resultate.“''<ref>https://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/hintermann1998.htm</ref>
    
Zur Glaubhaftmachung der Grander-Produkte wird auch auf den Amerikaner [[Gerald Pollack]] und sein "EZ-Wasser" verwiesen.
 
Zur Glaubhaftmachung der Grander-Produkte wird auch auf den Amerikaner [[Gerald Pollack]] und sein "EZ-Wasser" verwiesen.
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==Gesetzeslage und Gerichtsurteile==
 
==Gesetzeslage und Gerichtsurteile==
 
Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung ''"aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug"'' für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass ''"Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen"''. Betrug dürfe man dem Unternehmen jedoch nicht unterstellen, befand das Gericht, da die Käufer ein Rücktrittsrecht hätten.<ref>http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/</ref>
 
Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung ''"aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug"'' für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass ''"Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen"''. Betrug dürfe man dem Unternehmen jedoch nicht unterstellen, befand das Gericht, da die Käufer ein Rücktrittsrecht hätten.<ref>http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/</ref>
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