| Der Prozess war nach seinem Beginn im April 2014 zunächst vertagt worden, um das Gutachten eines Sachverständigen zur Streitfrage einzuholen. Hierzu wurde Andreas Podbielski bestellt, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock. Ein Befangenheitsantrag Lankas gegen Podbielski lehnte das Gericht im Mai 2014 ab. Zwei Wochen vor der Fortsetzung des Prozesses im März 2015 schrieb Lanka fälschlich in seinem Wissenschafftplus-Newsletter: ''"Der Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde, kommt zum Schluss, dass keine der vorgelegten Publikationen den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus enthält und dass die Publikationen mit Mängeln behaftet sind."'' In ähnlicher Weise die Tatsachen verdrehend äußerte Lanka nach dem Prozess: ''"Die gute Nachricht ist, dass im Masern-Virus-Prozess das im Internet veröffentlichte Urteil der ersten Instanz offensichtlich so widersinnig ist, dass jeder, der bisher noch an die Infektionstheorie glaubte, in Zweifel gerät. [...] An dieser Stelle danken wir dem Kläger und dem Landgericht Ravensburg. Sie haben die Tatsache in die Welt getragen, dass es keinen Beweis für die Existenz eines Masern-Virus und keines der sog. krankmachenden Viren gibt."''<ref>Vorwort von Lanka zu Ausgabe 4/2015 seines WissenschafftPlus-Magazins</ref> | | Der Prozess war nach seinem Beginn im April 2014 zunächst vertagt worden, um das Gutachten eines Sachverständigen zur Streitfrage einzuholen. Hierzu wurde Andreas Podbielski bestellt, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock. Ein Befangenheitsantrag Lankas gegen Podbielski lehnte das Gericht im Mai 2014 ab. Zwei Wochen vor der Fortsetzung des Prozesses im März 2015 schrieb Lanka fälschlich in seinem Wissenschafftplus-Newsletter: ''"Der Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde, kommt zum Schluss, dass keine der vorgelegten Publikationen den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus enthält und dass die Publikationen mit Mängeln behaftet sind."'' In ähnlicher Weise die Tatsachen verdrehend äußerte Lanka nach dem Prozess: ''"Die gute Nachricht ist, dass im Masern-Virus-Prozess das im Internet veröffentlichte Urteil der ersten Instanz offensichtlich so widersinnig ist, dass jeder, der bisher noch an die Infektionstheorie glaubte, in Zweifel gerät. [...] An dieser Stelle danken wir dem Kläger und dem Landgericht Ravensburg. Sie haben die Tatsache in die Welt getragen, dass es keinen Beweis für die Existenz eines Masern-Virus und keines der sog. krankmachenden Viren gibt."''<ref>Vorwort von Lanka zu Ausgabe 4/2015 seines WissenschafftPlus-Magazins</ref> |
− | Im Februar 2016 gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Berufung von Lanka aufgrund eines Formfehlers statt, der die 100.000 Euro somit doch nicht zahlen muss. Der Kläger hatte sechs Publikationen vorgelegt, Lankas Auslobung habe dagegen im Wortlaut die Vorlage von ''einer'' Publikation verlangt.<ref>[http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/langenargen/Wende-im-Masern-Prozess-Impfgegner-Stefan-Lanka-muss-nicht-zahlen;art372483,8523715 Wende im Masern-Prozess: Impfgegner Stefan Lanka muss nicht zahlen. Südkurier, 16. Februar 2016]</ref><ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/masern-wette-impfgegner-muss-nicht-zahlen-a-1077601.html Impfgegner siegt vor Gericht. Spiegel Online, 16. Februar 2016]</ref> Eine Revision ließ das OLG nicht zu, worauf der Kläger beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde einreichte. Der BGH wies die Beschwerde im Dezember 2016 aus formalen Gründen zurück, "weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung" habe.<ref>[https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/01/20/bundesgerichtshof-haelt-sich-aus-masernstreit-heraus/chapter:2 Bundesgerichtshof hält sich aus Masernstreit heraus. DAZ.online, 20. Januar 2017]</ref><ref>[https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/928221/masernwette-impfgegner-behaelt-gericht-letzte-wort.html Impfgegner behält vor Gericht das letzte Wort. Ärzte Zeitung, 25. Januar 2017]</ref> | + | Im Februar 2016 gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Berufung von Lanka aufgrund eines Formfehlers statt, der die 100.000 Euro somit doch nicht zahlen muss. Der Kläger hatte sechs Publikationen vorgelegt, Lankas Auslobung habe dagegen im Wortlaut die Vorlage von ''einer'' Publikation verlangt.<ref>[http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/langenargen/Wende-im-Masern-Prozess-Impfgegner-Stefan-Lanka-muss-nicht-zahlen;art372483,8523715 Wende im Masern-Prozess: Impfgegner Stefan Lanka muss nicht zahlen. Südkurier, 16. Februar 2016]</ref><ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/masern-wette-impfgegner-muss-nicht-zahlen-a-1077601.html Impfgegner siegt vor Gericht. Spiegel Online, 16. Februar 2016]</ref> Eine Revision ließ das OLG nicht zu, worauf der Kläger beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde einreichte. Der BGH wies die Beschwerde im Dezember 2016 aus formalen Gründen zurück, weil die Rechtssache "keine grundsätzliche Bedeutung" habe.<ref>[https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/01/20/bundesgerichtshof-haelt-sich-aus-masernstreit-heraus/chapter:2 Bundesgerichtshof hält sich aus Masernstreit heraus. DAZ.online, 20. Januar 2017]</ref><ref>[https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/928221/masernwette-impfgegner-behaelt-gericht-letzte-wort.html Impfgegner behält vor Gericht das letzte Wort. Ärzte Zeitung, 25. Januar 2017]</ref> |