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==Urteil des OLG Karlsruhe zu gesundheitsbezogener Werbung für Silikon-Pads==
 
==Urteil des OLG Karlsruhe zu gesundheitsbezogener Werbung für Silikon-Pads==
Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahr 2012 einem Anbieter, in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>[http://www.omsels.info/wp-content/uploads/OLG-Karlsruhe-Urteil-vom-27.-September-2012-4-U-163-12.pdf Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.09.2012 - 4 U 163/12]</ref><ref>[http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1279359/index.html Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen] Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 27. September 2012</ref><ref>[http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/silikonpads-gegen-elektrosmog-gericht-verbietet-irrefuehrende-werbung/7196120.html Silikonpads gegen Elektrosmog. Gericht verbietet irreführende Werbung] Handelsblatt, 28. September 2012</ref> "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert. Im einzelnen wurde dem Anbieter untersagt, für die ''bion-pads® e-smog'' mit den Phrasen "für ein Mehr an Vitalität" und "Strahlende Umwelt" zu werben. Für das Produkt ''bion-pads® eat & drink'' darf nicht mehr damit geworben werden, dass die Pads "einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Speisen und Getränken leisten" können, ferner wurde untersagt damit zu werben, dass sie geeignet seien, "den ph-Wert positiv zu beeinflussen", "der Anzahl freier Radikale entgegen zu wirken", "Wasser optimal auszurichten" und "linksdrehende Milchsäuren im Wandel zu rechtsdrehenden Milchsäuren zu beeinflussen".
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahr 2012 einem Anbieter, in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>[http://www.omsels.info/wp-content/uploads/OLG-Karlsruhe-Urteil-vom-27.-September-2012-4-U-163-12.pdf Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.09.2012 - 4 U 163/12]</ref><ref>[http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1279359/index.html Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen] Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 27. September 2012</ref><ref>[http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/silikonpads-gegen-elektrosmog-gericht-verbietet-irrefuehrende-werbung/7196120.html Silikonpads gegen Elektrosmog. Gericht verbietet irreführende Werbung] Handelsblatt, 28. September 2012</ref> "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert. Im Einzelnen wurde dem Anbieter untersagt, für die ''bion-pads® e-smog'' mit den Phrasen "für ein Mehr an Vitalität" und "Strahlende Umwelt" zu werben. Für das Produkt ''bion-pads® eat & drink'' darf nicht mehr damit geworben werden, dass die Pads "einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Speisen und Getränken leisten" können, ferner wurde untersagt damit zu werben, dass sie geeignet seien, "den ph-Wert positiv zu beeinflussen", "der Anzahl freier Radikale entgegen zu wirken", "Wasser optimal auszurichten" und "linksdrehende Milchsäuren im Wandel zu rechtsdrehenden Milchsäuren zu beeinflussen".
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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