Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahre 2012 einem Esoterik-Anbieter in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und in diesem Zusammenhang unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>Az. 4 U 163/12</ref>. "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert. | Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahre 2012 einem Esoterik-Anbieter in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und in diesem Zusammenhang unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>Az. 4 U 163/12</ref>. "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert. |