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'''Silikonpads''' sind Silikon-haltige Auflagen, die alleine durch ihre körpernahe Anwesenheit als vermeintliche [[Elektrosmog-Schutzprodukte]] den Käufer vor behaupteten schädlichen Wirkungen des so genannten [[Elektrosmog]] schützen sollen, sowie weitere unbelegte und ausschließlich positive Wirkungen entfalten sollen. Entsprechende Produkte sollen beispielsweise in der Hosentasche getragen werden. In der Werbung von Silikonpads wird versprochen, daß der Käufer "mehr Vitalität" entwickle, der ph-Wert von Speisen und Getränken positiv beeinflusst werde, Wasser optimal ausgerichtet werde, und auf unbekannte Weise linksdrehende Milchsäuren zu rechtsdrehenden Milchsäuren gewandelt würden.
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'''Silikonpads''' sind [http://de.wikipedia.org/wiki/Silikon Silikon-haltige] Auflagen, kleine Kissen oder Polster, die alleine durch ihre körpernahe Anwesenheit als vermeintliche [[Elektrosmog-Schutzprodukte]] den Käufer vor behaupteten schädlichen Wirkungen des so genannten [[Elektrosmog]] schützen sollen, sowie weitere unbelegte und ausschließlich positive Wirkungen entfalten sollen. Entsprechende Produkte sollen beispielsweise in der Hosentasche getragen werden. In der Werbung von Silikonpads wird versprochen, daß der Käufer "mehr Vitalität" entwickle, der ph-Wert von Speisen und Getränken positiv beeinflusst werde, Wasser optimal ausgerichtet werde, und auf unbekannte Weise linksdrehende Milchsäuren zu rechtsdrehenden Milchsäuren gewandelt würden.
    
Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahre 2012 einem Esoterik-Anbieter in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und in diesem Zusammenhang unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>Az. 4 U 163/12</ref>. "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert.
 
Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahre 2012 einem Esoterik-Anbieter in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und in diesem Zusammenhang unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>Az. 4 U 163/12</ref>. "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert.
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