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==Schweiz 5, SVP, Verschwörungstheorien und Alternativmedizin==
 
==Schweiz 5, SVP, Verschwörungstheorien und Alternativmedizin==
 
[[image:Schweiz5_Jo_Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] (links) und Moderator Norbert Brakenwagen|300px|left|thumb]]
 
[[image:Schweiz5_Jo_Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] (links) und Moderator Norbert Brakenwagen|300px|left|thumb]]
Der auch als ''rechtsbürgerlich'' bezeichnete Sender steht politisch der nationalkonservativen Schweizer Partei SVP nahe und wird von Anhängern aus ihrer Sicht als eine Art Gegenpol zu einem ''Links-Grünen Staatsfernsehen'' gesehen, wobei die öffentlich-rechtliche SRG gemeint sein soll.  
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Der auch als ''rechtsbürgerlich'' bezeichnete Sender steht politisch der nationalkonservativen Schweizer Partei SVP nahe und wird von Anhängern aus ihrer Sicht als eine Art Gegenpol zu einem ''Links-Grünen Staatsfernsehen'' gesehen, womit die öffentlich-rechtliche SRG gemeint sein soll.  
    
2011 übertrug der Sender die Albisgüetli-Tagung, den Parteitag der Schweizerische Volkspartei (SVP)<ref>http://www.schweiz5.ch/v2/?p=1558</ref>. Ein "Schweizerzeit-Magazin" des SVP-Nationalrats Ulrich Schlüer erscheint bei Schweiz5. Dieses Magazin führte zu einer Untersuchung des Bundesamts für Kommunikation BAKOM. Das Bundesamt wollte erfahren, ob die Sendung gegen das Verbot politischer Werbung in Radio und Fernsehen verstösst. Die Regel (in der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz der Schweiz) will verhindern, dass sich finanzstarke Personen oder Organisationen durch den Kauf von Sendezeit einen politischen Vorteil verschaffen. Die Untersuchung blieb allerdings folgenlos.  
 
2011 übertrug der Sender die Albisgüetli-Tagung, den Parteitag der Schweizerische Volkspartei (SVP)<ref>http://www.schweiz5.ch/v2/?p=1558</ref>. Ein "Schweizerzeit-Magazin" des SVP-Nationalrats Ulrich Schlüer erscheint bei Schweiz5. Dieses Magazin führte zu einer Untersuchung des Bundesamts für Kommunikation BAKOM. Das Bundesamt wollte erfahren, ob die Sendung gegen das Verbot politischer Werbung in Radio und Fernsehen verstösst. Die Regel (in der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz der Schweiz) will verhindern, dass sich finanzstarke Personen oder Organisationen durch den Kauf von Sendezeit einen politischen Vorteil verschaffen. Die Untersuchung blieb allerdings folgenlos.  
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