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==Kriminalgeschichte==
 
==Kriminalgeschichte==
[[Bild:hamercartoon.jpg|thumb|Hamer-Verhaftung in der Vorstellung seiner Anhänger|300px]]
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Hamer kam in Deutschland, Österreich und Frankreich mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt und wurde mehrmals rechtskräftig verurteilt. Insgesamt musste er mehrere Jahre Haft in Deutschland und Frankreich absitzen.
 
Hamer kam in Deutschland, Österreich und Frankreich mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt und wurde mehrmals rechtskräftig verurteilt. Insgesamt musste er mehrere Jahre Haft in Deutschland und Frankreich absitzen.
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*1986 wird Hamer zu einer Geldstrafe von 3.000 DM verurteilt, da er ohne Approbation von April bis August 1986 Patienten behandelte und dabei gegen das Heilpraktikergesetz verstieß (Aktenzeichen 34 Js 85/86 der StA Köln).
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*1986 wurde Hamer zu einer Geldstrafe von 3.000 DM verurteilt, da er ohne Approbation von April bis August 1986 Patienten behandelte und dabei gegen das Heilpraktikergesetz verstieß (Aktenzeichen 34 Js 85/86 der StA Köln).
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*Am 22.01.1992 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen eines erneuten Verstoßes gegen das HPG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Durch Berufungsurteil des LG Köln vom 12.02.1993 wurde die erkannte Strafe auf 4 Monate Freiheitsstrafe gemindert (MO 105-99/92). Er hatte einen jungen Mann mit Knochenkrebs mit einem für diese Krankheit ungeeigneten Gipsverband erfolglos behandelt. Dem Mann musste das Bein amputiert werden (Verfahren 613 Ls 152/91 und 34 Js 232/89 StA Köln).
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*Am 22. Januar 1992 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen eines erneuten Verstoßes gegen das HPG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Durch Berufungsurteil des LG Köln vom 12. Februar 1993 wurde die erkannte Strafe auf 4 Monate Freiheitsstrafe gemindert (MO 105-99/92). Er hatte einen jungen Mann mit Knochenkrebs mit einem für diese Krankheit ungeeigneten Gipsverband erfolglos behandelt. Dem Mann musste das Bein amputiert werden (Verfahren 613 Ls 152/91 und 34 Js 232/89 StA Köln).
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*Am 27.07.1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).  
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*Am 27. Juli 1993 wurde Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).
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*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Aktenzeichen zu seinem eigenen Verfahren im Falle O. Pilhar ist 34 JS 221/96. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141)).
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*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11. November 1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 4. September 1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Aktenzeichen zu seinem eigenen Verfahren im Falle O. Pilhar ist 34 JS 221/96. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141)).
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*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 09.09.1997 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, von denen er zwölf Monate absitzt. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten, die erfolglos nach der GNM behandelt wurden. Hamer wurde am letzten der fünf Prozesstage wegen Beleidigung des Gerichts in seine Zelle zurückgeschickt und durfte erst nach dem Ende des Plädoyers seines Anwalts wieder den Gerichtssaal betreten. Hamers Sohn Bernd, der den Richter als "Arschloch" beschimpfte und den Prozess mit der NS-Justiz verglich, erhielt drei Tage Ordnungshaft. Hamer wird im Laufe des Prozesses in einem psychiatrischen Gutachten attestiert: ''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen'', so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln).
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*1997 wurde Hamer in Köln verhaftet und am 9. September 1997 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, von denen er zwölf Monate absitzt. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tod von drei Krebspatienten, die erfolglos nach der GNM behandelt wurden. Hamer wurde am letzten der fünf Prozesstage wegen Beleidigung des Gerichts in seine Zelle zurückgeschickt und durfte erst nach dem Ende des Plädoyers seines Anwalts wieder den Gerichtssaal betreten. Hamers Sohn Bernd, der den Richter als "Arschloch" beschimpfte und den Prozess mit der NS-Justiz verglich, erhielt drei Tage Ordnungshaft. Hamer wird im Laufe des Prozesses in einem psychiatrischen Gutachten attestiert: ''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen'', so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln).
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*Im Jahre 2001 wurde Hamer in Abwesenheit in Frankreich wegen Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten und wegen Betrug zu 3 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war von einem Mann namens Guy C. in Chambery angezeigt worden, dessen krebskranke Ehefrau sich erfolglos durch die GNM behandeln ließ und verstarb. Weitere Angehörige zeigten Hamer ebenfalls in Frankreich an. Frankreich erließ einen internationalen Haftbefehl. Hamer wurde am 09.09.2004 in Spanien verhaftet und an Frankreich ausgeliefert, wo er in Chambery endgültig nach sechs Jahren der Ermittlungen rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Teil der ihm zusätzlich vorgworfenen Taten waren inzwischen verjährt und konnten nicht berücksichtigt werden. Am 16.02.2006 wurde er aus der Haft nahe Paris entlassen. Die zweite Hälfte der Haftstrafe wurde Hamer offenbar aus gesundheitlichen Gründen erlassen. So soll er laut Gerüchten schon seit Jahren an einem Krebsleiden der Wirbelsäule leiden. Entsprechende Röntgenaufnahmen und Befunde reichte Hamer erfolglos ein, um den Prozess gegen ihn niederzuschlagen. Die Röntgenaufnahmen sind auf den Webseiten seines Anhängers Helmut Pilhar einzusehen.  
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*Im Jahre 2001 wurde Hamer in Abwesenheit in Frankreich wegen Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten und wegen Betrug zu 3 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war von einem Mann namens Guy C. in Chambery angezeigt worden, dessen krebskranke Ehefrau sich erfolglos durch die GNM behandeln ließ und verstarb. Weitere Angehörige zeigten Hamer ebenfalls in Frankreich an. Frankreich erließ einen internationalen Haftbefehl. Hamer wurde am 9. September 2004 in Spanien verhaftet und an Frankreich ausgeliefert, wo er in Chambery endgültig nach sechs Jahren der Ermittlungen rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Teil der ihm zusätzlich vorgworfenen Taten waren inzwischen verjährt und konnten nicht berücksichtigt werden. Am 16. Februar 2006 wurde er aus der Haft nahe Paris entlassen. Die zweite Hälfte der Haftstrafe wurde Hamer offenbar aus gesundheitlichen Gründen erlassen. So soll er laut Gerüchten schon seit Jahren an einem Krebsleiden der Wirbelsäule leiden. Entsprechende Röntgenaufnahmen und Befunde reichte Hamer erfolglos ein, um den Prozess gegen ihn niederzuschlagen. Die Röntgenaufnahmen sind auf den Webseiten seines Anhängers Helmut Pilhar einzusehen.
    
*Zur Zeit (2007) ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung (§130 StGB) gegen Hamer anhängig. Laut Hamers eigenen Bekundungen verließ er daher sein spanisches Exil im März 2007 und ist auf der Flucht, um ''in einem unbekannten Land politisches Asyl zu finden'' (Aktenzeichen 1653 Js 2797 / 06, Staatsanwalt Robinek). Seit 2007 ist bekannt, dass dieses Land Norwegen ist.
 
*Zur Zeit (2007) ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung (§130 StGB) gegen Hamer anhängig. Laut Hamers eigenen Bekundungen verließ er daher sein spanisches Exil im März 2007 und ist auf der Flucht, um ''in einem unbekannten Land politisches Asyl zu finden'' (Aktenzeichen 1653 Js 2797 / 06, Staatsanwalt Robinek). Seit 2007 ist bekannt, dass dieses Land Norwegen ist.
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