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[[image:Homoeopathie.jpg|Scheinpräparat aus der Homöopathie|thumb]]
 
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Das Wort '''Placebo''' (auch ''sympathische Magie'', zur Unterscheidung von einem ''Verum-Mittel'' mit Wirksamkeitsnachweise) ist lateinischen Ursprungs und bedeutet: ''ich werde gefallen''. Es handelt sich in der Regel um eine Scheinarznei, oder eine Scheinbehandlung die anstelle einer wirksamen Zubereitung gegeben wird. Im Medizingerätesektor kann man Placebos dann einsetzen, wenn man dem zu täuschenden Patienten ein Gerät vorstellt, dass nur scheinbar funktioniert. So kann man ein [[Bioresonanz]]gerät dadurch zu einem Placebogerät umfunktionieren, dass man zwar die Leuchtdioden und PC-Programme funktionsfähig erhält, die 'Therapiefunktion' des Gerätes aber durch Unterbrechung der Stromzufuhr deaktiviert.
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Das Wort '''Placebo''' (auch ''sympathische Magie'', zur Unterscheidung von einem ''Verum-Mittel'' mit Wirksamkeitsnachweis) ist lateinischen Ursprungs und bedeutet: ''ich werde gefallen''. Es handelt sich in der Regel um eine Scheinarznei, oder eine Scheinbehandlung die anstelle einer wirksamen Zubereitung gegeben wird. Im Medizingerätesektor kann man Placebos dann einsetzen, wenn man dem zu täuschenden Patienten ein Gerät vorstellt, das nur scheinbar funktioniert. So kann man ein [[Bioresonanz]]gerät dadurch zu einem Placebogerät umfunktionieren, dass man zwar die Leuchtdioden und PC-Programme funktionsfähig erhält, die 'Therapiefunktion' des Gerätes aber durch Unterbrechung der Stromzufuhr deaktiviert.
    
In der Arzneimittelforschung wird ein Placebopräparat dann eingesetzt, wenn es darum geht, den tatsächlichen Nutzen einer pharmakologischen Zubereitung (das sog. Verumpräparat) im Vergleich zu einer Scheinbehandlung zu prüfen. Wirkt Verum nur so gut wie Placebo, ist es nutzlos bzw. hat keine eigenständige, zusätzliche Wirkung bei der entsprechenden Indikation.
 
In der Arzneimittelforschung wird ein Placebopräparat dann eingesetzt, wenn es darum geht, den tatsächlichen Nutzen einer pharmakologischen Zubereitung (das sog. Verumpräparat) im Vergleich zu einer Scheinbehandlung zu prüfen. Wirkt Verum nur so gut wie Placebo, ist es nutzlos bzw. hat keine eigenständige, zusätzliche Wirkung bei der entsprechenden Indikation.
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==Placeboprodukte==
 
==Placeboprodukte==
Eine zuckerhaltige Placebo-Tablette mit Kirschgeschmack wird in den USA als ''Nahrungsergänzungsmittel'' unter dem Handelsnamen ''Obecalp'' (Placebo rückwärts ausgeschrieben) für 6 US-Dollar pro 50 Stk angeboten. Die Pille soll Beschwerden bei Kindern lindern, der angeführte mögliche Placeboeffekt wird hierbei ausdrücklich bei der Vermarktung erwähnt. Das NEM-Produkt stiess interessanterweise sowohl auf Kritik der us-amerikanischen Nahrungsergänzungsmittelindustrie, die ihre eigenen Produkte in schlechter Gesellschaft sah, als auch auf Kritik der Aufsichtsbehörde FDA und Fachgremien die auf die Gefahr hinwiesen bei Anwendung von Placebos den Einsatz wirksamer Mittel zu unterlassen. Auch ergaben sich rechtliche Fragen da dieses Mittel einerseits eine Placebo-''Wirkung'' erzielen soll, und das nicht explizit zugelassene Mittel somit als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzustufen sei, es aber andererseits vom Hersteller als (gegenüber Placebo) wirkungslose und wirkstofffreies Placebo bezeichnet wird. Letzendlich wird das Produkt zur Zeit als ''dietary supplement'' (Nahrungsergänzungmittel) im Sinne des ''Dietary Supplement Health and Education Act'' von  1994 angesehen und kann legal angeboten werden.
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Eine zuckerhaltige Placebo-Tablette mit Kirschgeschmack wird in den USA als ''Nahrungsergänzungsmittel'' unter dem Handelsnamen ''Obecalp'' (Placebo rückwärts ausgeschrieben) für 6 US-Dollar pro 50 Stk angeboten. Die Pille soll Beschwerden bei Kindern lindern, der angeführte mögliche Placeboeffekt wird hierbei ausdrücklich bei der Vermarktung erwähnt. Das NEM-Produkt stieß interessanterweise sowohl auf Kritik der US-amerikanischen Nahrungsergänzungsmittelindustrie, die ihre eigenen Produkte in schlechter Gesellschaft sah, als auch auf Kritik der Aufsichtsbehörde FDA und Fachgremien die auf die Gefahr hinwiesen bei Anwendung von Placebos den Einsatz wirksamer Mittel zu unterlassen. Auch ergaben sich rechtliche Fragen da dieses Mittel einerseits eine Placebo-''Wirkung'' erzielen soll, und das nicht explizit zugelassene Mittel somit als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzustufen sei, es aber andererseits vom Hersteller als (gegenüber Placebo) wirkungslose und wirkstofffreies Placebo bezeichnet wird. Letztendlich wird das Produkt zur Zeit als ''dietary supplement'' (Nahrungsergänzungmittel) im Sinne des ''Dietary Supplement Health and Education Act'' von  1994 angesehen und kann legal angeboten werden.
    
Siehe auch: [[Nocebo-Effekt]]
 
Siehe auch: [[Nocebo-Effekt]]
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