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:"''Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des VÅlkerrechts zu werten, wenn die Person oder die Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausÄbt und die UmstÉnde die AusÄbung dieser Befugnisse erfordern.''"
 
:"''Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des VÅlkerrechts zu werten, wenn die Person oder die Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausÄbt und die UmstÉnde die AusÄbung dieser Befugnisse erfordern.''"
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:"''Dieser Zustand soll so lange bestehen, bis "zu dem Tage, an dem durch einen Friedensvertrag mit den Besatzungsmächten des Zweiten Weltkrieges der Besatzungszustand beendet wird und eine in freier Selbstbestimmung und Entscheidung beschlossene Verfassung für Gesamtdeutschland, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 (Deutschland als Ganzes), in Kraft tritt.'':
    
===Sonstiges===
 
===Sonstiges===
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