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Er arbeitete am Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie in Seewiesen. Ab 1977 war er Professor am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie in Tübingen.  
 
Er arbeitete am Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie in Seewiesen. Ab 1977 war er Professor am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie in Tübingen.  
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Rössler ist maßgeblich an der Chaosforschung beteiligt gewesen, nach ihm ist der Rössler-Attraktor benannt.
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Rössler ist maßgeblich an der Chaosforschung beteiligt gewesen; nach ihm ist der Rössler-Attraktor benannt.
    
==Streit mit der Universität Tübingen==
 
==Streit mit der Universität Tübingen==
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==Rösslers Kampf gegen das LHC==
 
==Rösslers Kampf gegen das LHC==
Rössler ist engagierter Gegner des Teilchenbeschleunigers [[Verschwörungstheorien um das LHC |LHC]] am CERN<ref>http://www.achtphasen.net/index.php/2010/11/09/p1858</ref>. Mit Bezug auf die Allgemeine Relativitätstheorie behauptet er, dass die Folgen und Gefahren der im LHC geplanten Experimente, bei denen Protonen in dem 27 Kilometer langen, unterirdischen Röhrenring auf 99,9999991 Prozent der Lichtgeschwindigkeit beschleunigt werden und zusammenprallen, unvorhersehbar sind. Rössler zufolge könnten stabile und gefräßige Schwarze Löcher in Kleinformat entstehen, die sich ins Erdinnere verflüchtigen und von dort die gesamte Erde verschlucken.<ref>http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34073/1.html</ref> Rössler bezeichnete im Juni 2008 den LHC-Start als das ''größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte''<ref>http://www.20min.ch/news/story/24668213</ref> und verbreitete seine Thesen u.a. auf der LHC-kritischen Website achtphasen.net.
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Rössler ist engagierter Gegner des Teilchenbeschleunigers [[Verschwörungstheorien um das LHC |LHC]] am CERN<ref>http://www.achtphasen.net/index.php/2010/11/09/p1858</ref>. Mit Bezug auf die Allgemeine Relativitätstheorie behauptet er, dass die Folgen und Gefahren der im LHC geplanten Experimente, bei denen Protonen in dem 27 Kilometer langen, unterirdischen Röhrenring auf 99,9999991 Prozent der Lichtgeschwindigkeit beschleunigt werden und zusammenprallen, unvorhersehbar sind. Rössler zufolge könnten stabile und gefräßige Schwarze Löcher in Kleinformat entstehen, die sich ins Erdinnere verflüchtigen und von dort die gesamte Erde verschlucken.<ref>http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34073/1.html</ref> Rössler bezeichnete im Juni 2008 den LHC-Start als das ''größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte''<ref>http://www.20min.ch/news/story/24668213</ref> und verbreitete seine Thesen u.a. auf der LHC-kritischen Webseite achtphasen.net.
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Rösslers Thesen werden von Physikern, so auch Steven Hawking nicht bestätigt. Von den Versuchen am LHC gehen keine solche Gefahren aus.
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Rösslers Thesen werden von Physikern, so auch Steven Hawking, nicht bestätigt. Von den Versuchen am LHC gehen keine solche Gefahren aus.
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Rössler reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Inbetriebnahme des LHC ein. Der damit verbundene Eilantrag wurde vom Gericht abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde am 18.&nbsp;Februar 2010 ab.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9.&nbsp;März 2010]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18.&nbsp;Februar 2010]</ref>
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Rössler reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Inbetriebnahme des LHC ein. Der damit verbundene Eilantrag wurde vom Gericht abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde am 18.&nbsp;Februar 2010 ab.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9.&nbsp;März 2010]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18.&nbsp;Februar 2010]</ref>
    
==Weblinks==
 
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