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Janich ist vor allem in sozialen Netzwerken des Internet aktiv. Im Oktober 2020 sperrte Youtube seinen Videokanal. Das vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte [[Compact Magazin]] nennt ihn den „Superstar der deutschen [[Truther]]-Szene“. Am 20. Januar rief Oliver Janich öffentlich zum Mord am US-Präsidenten Joe Biden auf. (siehe Galerie)
 
Janich ist vor allem in sozialen Netzwerken des Internet aktiv. Im Oktober 2020 sperrte Youtube seinen Videokanal. Das vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte [[Compact Magazin]] nennt ihn den „Superstar der deutschen [[Truther]]-Szene“. Am 20. Januar rief Oliver Janich öffentlich zum Mord am US-Präsidenten Joe Biden auf. (siehe Galerie)
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Während der Coronaviruspandemie ab 2020 bezweifelt Janich die Gefahren der Infektion mit dem neuen Coronavirus CoV-2, an welcher bisher bereits mindestens ein Deutscher von 1000 verstorben ist (Stand von Anfang Mai 2021). Titel von diesbezüglichen Janich-Video lauten etwa "Die Coronakrise: Eine satanische Freimaurer-Inszenierung?“.
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Während der Coronaviruspandemie ab 2020 bezweifelt Janich die Gefahren der Infektion mit dem neuen Coronavirus CoV-2, an welcher bisher bereits mindestens ein Deutscher von 1000 verstorben ist (Stand von Anfang Mai 2021). Titel von diesbezüglichen Janich-Video lauten etwa "Die Coronakrise: Eine satanische Freimaurer-Inszenierung?“ oder “Sie wollen eure Kinder töten und euer Genmaterial stehlen” oder „Wir sind schon in der Corona-Diktatur”.
 
==Aktivitäten==
 
==Aktivitäten==
 
Janich bildete mit zwei alten Studienfreunden und weiteren Personen ein Netzwerk aus Aktienhändlern und Börsenjournalisten, das als „Bosler-Clique“ bekannt wurde. Genannt werden die Namen Tobias Bosler, Markus Straub, Stefan Fiebach und Oliver Janich. Die Gruppe erwarb Aktien von eher unbekannten börsennotierten Unternehmen. Systematisch wurden genau diese Kurse in Veröffentlichungen hochgeschrieben, wobei laut Der Spiegel über 17 Millionen Euro an Kursgewinnen generiert wurden. Die Staatsanwaltschaft München ließ im September 2010 Wohnungen und Büros von rund 30 Verdächtigen, inklusive derer von Janich, durchsuchen. Die Rädelsführer, zu denen Janich nach den Erkenntnissen des Prozesses nicht gehörte, wurden 2012 verurteilt. Einige Börsenjournalisten reduzierten ihr Strafmaß durch Geständnisse und wurden auf Bewährung verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-75159725.html</ref><ref>http://www.spiegel.de/wirtschaft/urteil-im-insider-prozess-um-sdk-affaere-um-straub-und-bosler-a-822498.html</ref><ref>http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sdk-affaere-die-urteile-helfen-anlegern-wenig/6351990-all.html</ref> Janich verklagte vergeblich die Zeitschrift Der Spiegel auf Nichtnennung oder -abbildung. Die Klage wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen, da das öffentliche Interesse gegenüber den Persönlichkeitsrechten überwiege. Das abgestimmte Hochjubeln der Aktien führte zum abschließenden Absturz der Aktienkurse. Kleinanleger, die den an der Aktion beteiligten Börsenjournalisten geglaubt hatten, erlitten Verluste.  
 
Janich bildete mit zwei alten Studienfreunden und weiteren Personen ein Netzwerk aus Aktienhändlern und Börsenjournalisten, das als „Bosler-Clique“ bekannt wurde. Genannt werden die Namen Tobias Bosler, Markus Straub, Stefan Fiebach und Oliver Janich. Die Gruppe erwarb Aktien von eher unbekannten börsennotierten Unternehmen. Systematisch wurden genau diese Kurse in Veröffentlichungen hochgeschrieben, wobei laut Der Spiegel über 17 Millionen Euro an Kursgewinnen generiert wurden. Die Staatsanwaltschaft München ließ im September 2010 Wohnungen und Büros von rund 30 Verdächtigen, inklusive derer von Janich, durchsuchen. Die Rädelsführer, zu denen Janich nach den Erkenntnissen des Prozesses nicht gehörte, wurden 2012 verurteilt. Einige Börsenjournalisten reduzierten ihr Strafmaß durch Geständnisse und wurden auf Bewährung verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-75159725.html</ref><ref>http://www.spiegel.de/wirtschaft/urteil-im-insider-prozess-um-sdk-affaere-um-straub-und-bosler-a-822498.html</ref><ref>http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sdk-affaere-die-urteile-helfen-anlegern-wenig/6351990-all.html</ref> Janich verklagte vergeblich die Zeitschrift Der Spiegel auf Nichtnennung oder -abbildung. Die Klage wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen, da das öffentliche Interesse gegenüber den Persönlichkeitsrechten überwiege. Das abgestimmte Hochjubeln der Aktien führte zum abschließenden Absturz der Aktienkurse. Kleinanleger, die den an der Aktion beteiligten Börsenjournalisten geglaubt hatten, erlitten Verluste.  
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