Namenskonventionen von Reichsbürgern

typischer "Reichsbürgerbrief": mit Anschrift laut Namenskonvention "aus der Familie" und in eckige Klammern gesetzte Postleitzahl. Zusätzlich falscher Adelstitel.

In der deutschsprachigen Reichsbürgerbewegung haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Konventionen zu Eigennamen und Familiennamen entwickelt. Zu nennen sind die häufig anzutreffenden Eigenbezeichnungen

  • aus der Familie XXX, abgekürzt a.d.f. Beispiel Dennis aus der Familie S C H O O L M A N N für Dennis Schoolmann. Diese Sprachregelung wird damit begründet dass die übliche Schreibweise von Vorname und Nachname ein Beleg dafür wäre, eine "Person" zu sein. Als "Person" sei man nur "Sklave" heißt es in der Szene. Mit a.d.F. wolle man sich hingegen als "Mensch" darstellen, auch wenn man dabei sich gleichzeitig etwa als "Preusse" bezeichne.
  • konsequente Kleinschreibung des Vor- und Nachnamens, und Trennung durch einen Doppelpunkt. Beispiel: helmut:pilhar von Helmut Pilhar.

Über die Frage der Groß- oder Kleinschreibung von Namen herrscht Uneinigkeit. So gibt es beispielsweise die Ansicht, dass die Schreibung in Großbuchstaben ein Hinweis für eine eigene "mangelnde Souveränität" wäre. Man beruft sich dabei auf das seit Jahrhunderten untergegangene römische Reich. Im römischen Reich wäre es demnach üblich gewesen so genannte "Vollsklaven" mit Großbuchstaben zu bezeichnen. Allerdings gab es in der Schrift (Latein) sowieso nur Großbuchstaben (Majuskel). Zur Zeit des klassischen Lateins und in der Spätantike bestand das Alphabet aus 23 Buchstaben. Die Zahl von 26 Buchstaben wurde erst in der Renaissance erreicht. Daher wurden die Namen von Sklaven und Römern jeweils mit Majuskeln geschrieben. Die Ansicht den eigenen Namen nicht mit Großbuchstaben zu schreiben ist beispielsweise bei Anhängern von Peter Fitzek ("Königreich Deutschland") anzutreffen. Wahrscheinlich stammt die Praxis einer Meidung von Großbuchstaben aus dem englischsprachigen Raum und wurde von Steuerverweigerern genutzt unter fälschlicher Berufung auf ein Rechts-Lexikon (Black's Law Dictionary).

Konventionen zur Schreibweise von Adressen und Anschriften

Auch zur Schreibweise von Adressen und Anschriften existieren verschiedene Konventionen innerhalb der Reichsbürgerbewegung.

  • Postleitzahl in eckigen Klammern: In der Reichsbürgerszene hält sich der irrige Glauben, dass unter Berufung auf den Weltpostvertrag die Verwendung von eckigen Klammern bei Postleitzahlen dazu führe, das Briefporto von derzeit 70 Cent auf 4 Cent erniedrigen zu können, da die im Weltpostvertrag genannten Portogebühren seit 1874 nie erhöht worden seien. Weniger einig ist man sich darüber, ob es wichtig ist, einen Zusatz wie z.B. „Preussen“ hinter die Postleitzahl zu schreiben, oder aber “non domestic F.R.G.” (= nicht innerstaatlich, Federal Republic of Germany). Ausserdem müssen Datum und Unterschrift unter die Briefmarken. Oder auch nicht.[1][2] Selbstversuche ergaben, dass 4-Cent Briefe durchaus beim Empfänger ankamen, wobei es völlig egal war ob die Postleitzahl in eckige Klammern gesetzt war oder nicht. Der Aufwand der Post die Nachforderung des Portos zu bearbeiten ist im Einzelfall höher als das entgangene Porto.
    Eine andere Interpretation sieht vor sich als Absender als Kriegsgefangener zu bezeichnen (Prisonnier du courrier de guerre, wörtlich also Gefangener der Kriegspost), um portfrei versenden zu können, unter der Annahme ein Kriegsgefangener zu sein, da angeblich keine Friedensverträge seit den Weltkriegen abgeschlossen worden seien, und Deutschland weiterhin unter der Kontrolle alliierter Staaten sei. Tatsächlich gelang es Reichsbürgern in der Vergangenheit 4-Cent Briefe erfolgreich zustellen zu lassen. Dies gelang jedoch nur weil nicht bei jedem Brief das Porto einzeln geprüft wurde. Anderen Reichsbürgern wurden hingegen stapelweise Briefe zurückgeschickt und das Zusatzporto verlangt.

Weblinks

Quellennachweise