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Auf Antrag von Jebsen verbot das Landgericht Köln der taz zunächst die unterstrichene Äußerung. Dies hatte auch zur Folge dass andere Medien in ihrer Berichterstattung über Jebsen Rücksicht auf das Urteil nahmen. Das Landgericht Köln schloss sich jedoch einer Argumentation der taz in der Sache an. Jebsen ging daraufhin vor dem Oberladesgericht in die Revision und unterlag am 10. November 2016.<ref>http://blogs.taz.de/hausblog/2016/11/11/taz-gewinnt-gegen-ken-jebsen/</ref>
 
Auf Antrag von Jebsen verbot das Landgericht Köln der taz zunächst die unterstrichene Äußerung. Dies hatte auch zur Folge dass andere Medien in ihrer Berichterstattung über Jebsen Rücksicht auf das Urteil nahmen. Das Landgericht Köln schloss sich jedoch einer Argumentation der taz in der Sache an. Jebsen ging daraufhin vor dem Oberladesgericht in die Revision und unterlag am 10. November 2016.<ref>http://blogs.taz.de/hausblog/2016/11/11/taz-gewinnt-gegen-ken-jebsen/</ref>
==Klage gegen Band Antilopengang==
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==verlorene Klage gegen Band Antilopengang==
 
Als die Hiphop-Gruppe Antilopengang ihn in einem Song erwähnt, bemühte Ken Jebsen seine Anwälte um ein Lied verbieten zu lassen. In dem Lied heißt es: ''„Sie können sagen was sie wollen, sie sind schlicht Antisemiten. All die Pseudo-Gesellschaftskritiker, die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer. Nichts als Hetzer in deutscher Tradition. Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um."'' Jebsen verlor jedoch den Prozess und musste auch die Anwaltskosten der Musiker tragen. Kommentar Antilopengang: ''„Es belustigt uns, dass ausgerechnet der Typ, der ständig mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen und wildesten Theorien gegen politische Gegner schießt, sofort schwerste rechtliche Geschütze auffährt und mit Strafandrohungen um sich wirft, wenn er sich mal selbst betroffen fühlt.“''
 
Als die Hiphop-Gruppe Antilopengang ihn in einem Song erwähnt, bemühte Ken Jebsen seine Anwälte um ein Lied verbieten zu lassen. In dem Lied heißt es: ''„Sie können sagen was sie wollen, sie sind schlicht Antisemiten. All die Pseudo-Gesellschaftskritiker, die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer. Nichts als Hetzer in deutscher Tradition. Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um."'' Jebsen verlor jedoch den Prozess und musste auch die Anwaltskosten der Musiker tragen. Kommentar Antilopengang: ''„Es belustigt uns, dass ausgerechnet der Typ, der ständig mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen und wildesten Theorien gegen politische Gegner schießt, sofort schwerste rechtliche Geschütze auffährt und mit Strafandrohungen um sich wirft, wenn er sich mal selbst betroffen fühlt.“''
  
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