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==Rechtsstreit mit der Berliner "taz" 2016==
 
==Rechtsstreit mit der Berliner "taz" 2016==
Ken Jebsen klagte gegen die Berliner Tagesteitung taz wegen eines Satzes, der von der taz am 13. März 2015 veröffentlicht worden war sich auf den Rauswurf vom RBB bezog. Die taz schrieb im Artikel "Neurechte Friedensbewegung – Tausend Mal berührt":
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Ken Jebsen klagte gegen die Berliner Tagesteitung taz wegen eines Satzes, der von der taz am 13. März 2015 veröffentlicht worden war, und sich auf den Rauswurf vom RBB bezog. Die taz schrieb im Artikel "Neurechte Friedensbewegung – Tausend Mal berührt":
    
:''..Auch Ken Jebsen, nach antisemitischen Äußerungen beim Sender rbb rausgeflogen, deklamiert sich immer wieder als frei von rechtem Gedankengut. Doch am 16. Februar bestritt er beim Interview mit dem Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Willy Wimmer die „Alleinschuld der Deutschen für den Ersten Weltkrieg, für den Zweiten sowieso“. Kurz darauf verlinkte er einen Text der Israelgegnerin Evelyn Hecht-Galinski, Titel: „Nicht die Kippa ist das Problem, sondern der Kopf darunter!..''
 
:''..Auch Ken Jebsen, nach antisemitischen Äußerungen beim Sender rbb rausgeflogen, deklamiert sich immer wieder als frei von rechtem Gedankengut. Doch am 16. Februar bestritt er beim Interview mit dem Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Willy Wimmer die „Alleinschuld der Deutschen für den Ersten Weltkrieg, für den Zweiten sowieso“. Kurz darauf verlinkte er einen Text der Israelgegnerin Evelyn Hecht-Galinski, Titel: „Nicht die Kippa ist das Problem, sondern der Kopf darunter!..''
    
Auf Antrag von Jebsen verbot das Landgericht Köln der taz zunächst die unterstrichene Äußerung. Dies hatte auch zur Folge dass andere Medien in ihrer Berichterstattung über Jebsen Rücksicht auf das Urteil nahmen. Das Landgericht Köln schloss sich jedoch einer Argumentation der taz in der Sache an. Jebsen ging daraufhin vor dem Oberladesgericht in die Revision und unterlag am 10. November 2016.
 
Auf Antrag von Jebsen verbot das Landgericht Köln der taz zunächst die unterstrichene Äußerung. Dies hatte auch zur Folge dass andere Medien in ihrer Berichterstattung über Jebsen Rücksicht auf das Urteil nahmen. Das Landgericht Köln schloss sich jedoch einer Argumentation der taz in der Sache an. Jebsen ging daraufhin vor dem Oberladesgericht in die Revision und unterlag am 10. November 2016.
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*Martin Ballasck: [http://www.scilogs.de/detritus/diagnose-verschwoerungstheoretiker/  Diagnose „Morbus Ken“ – von Friedensdemos und Verschwörungstheorien] auf scilogs vom 22. Mai 2014
 
*Martin Ballasck: [http://www.scilogs.de/detritus/diagnose-verschwoerungstheoretiker/  Diagnose „Morbus Ken“ – von Friedensdemos und Verschwörungstheorien] auf scilogs vom 22. Mai 2014
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