Homöopathische Arzneimittelprüfung

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Die homöopathische Arzneimittelprüfung (AMP) ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung an diesen Personen und den auftretenden Symptomen leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Einzelnen homöopathischen Mitteln wird ein sogenanntes Arzneimittelbild zugeordnet. Neben den Arzneimittellehren (auch (Materiae medicae) genannt) von Samuel Hahnemann sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen Repertorien, die nach Symptomen sortiert sind.

Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß dem Arzneimittelgesetz zu vergleichen. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel hervorgerufen werden können.

Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtend. Die Richtlinie verlangt dabei den Aufdruck Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen auf den homöopathischen Präparaten.

Durchführung

Über eine erste Arzneimittelprüfung berichtet Hahnemann selbst und meint dabei seinen eigenen Chinarindeversuch, der jedoch später nicht mehr replizierbar war.

In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre.

Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker Verdünnung ausprobiert und die beobachteten oder berichteten bzw geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei nicht das Mittel auf verblindete Weise mit einem Placebomittel verglichen, auch fehlt in der Regel eine valide Randomisierung.

Traumprüfung und Meditationsprüfung

Eine Art der Arzneimittelprüfung ist die sogenannte Traumprüfung. bei der die Versuchspersonen das Mittel nicht einnehmen, sondern es nachts unter ihr Kopfkissen legen und später ihre Träume notieren.

Bei sogenannten Meditationsprüfungen müssen die Versuchspersonen das jeweilige homöopathische Mittel in den Händen halten und dabei meditieren. Äusserungen der Meditierenden werden dann als Symptom gedeutet.

Bioresonanzprüfungen

Viele Homöopathen führen die Arzneimittelprüfungen mit diversen Gerätschaften der Bioresonanz durch.

Prüfung der Prüfungen

Eine in der homöopathischen Fachzeitschrift homoepathy veröffentlichte Untersuchung derartiger Arzneimittelprüfungen der Jahre 1945 bis 1995 ergab, daß derartige Prüfungen sehr unterschiedlich gehandhabt werden und daß die meisten derartigen Prüfungen von sehr niedriger Qualität sind und auf eine Kontrollgruppe und Placebo-Präparate zum Vergleich verzichtet wurde. Auf Randomisierungen und Verblindungen wurde verzichtet. Interessanterweise werden in Prüfungen minderer Qualität mehr Symptome berichtet als in den anderen Prüfungen. [1]

Quellennachweise

  1. F. Dantas, P. Fisher, H. Walach, F. Wieland, D.P. Rastogi, H. Teixeira, D. Koster, J.P. Jansen, J. Eizayaga, M.E.P. Alvarez, M. Marim, P. Belon and L.L.M. Weckx. A systematic review of the quality of homeopathic pathogenetic trials published from 1945 to 1995. Homeopathy, Volume 96, Issue 1, January 2007, Seiten 4-16