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Nach Angaben des Chefredakteurs der österreichischen Zeitschrift "News", Pohl, aus dem Jahr 2010 verlange der Vater Helmut Pilhar 800.000 bis 1&nbsp;Million Euro für ein Interview mit seiner Tochter Olivia. Pohl: ''ich bin auch schon 48&nbsp;Jahre alt – würde wahnsinnig gern mit der Olivia Pilhar ein Interview machen. Jetzt weiß ich, der Herr Pilhar sagt . „Ja, das kostet 800.000 Euro oder eine Million Euro“, das zahlt mir natürlich in der Redaktion kein Mensch, ja?''<ref>http://dr-rykegeerdhamer.com/index.php?option=com_content&task=view&id=363&Itemid=63</ref>
 
Nach Angaben des Chefredakteurs der österreichischen Zeitschrift "News", Pohl, aus dem Jahr 2010 verlange der Vater Helmut Pilhar 800.000 bis 1&nbsp;Million Euro für ein Interview mit seiner Tochter Olivia. Pohl: ''ich bin auch schon 48&nbsp;Jahre alt – würde wahnsinnig gern mit der Olivia Pilhar ein Interview machen. Jetzt weiß ich, der Herr Pilhar sagt . „Ja, das kostet 800.000 Euro oder eine Million Euro“, das zahlt mir natürlich in der Redaktion kein Mensch, ja?''<ref>http://dr-rykegeerdhamer.com/index.php?option=com_content&task=view&id=363&Itemid=63</ref>
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Helmut Pilhar ist Betreiber der Internetseite pilhar.com. Nach nicht unabhängig prüfbaren Angaben  von Pilhar soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) seine Webseite als jugendgefährdend eingeschätzt haben. Zitat Pilhar:
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Helmut Pilhar ist Betreiber der Internetseite pilhar.com. Nach nicht unabhängig prüfbaren Angaben  von Pilhar soll die deutsche [http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)] seine nicht in Deutschland gehostete Webseite als jugendgefährdend eingeschätzt haben. Zitat Pilhar:
    
:''Die Seite www.pilhar.com wird von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (kjm) in einer Stellungnahme vom 18.10.2010 an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend eingeschätzt. Die BPjM soll daüber nach § 23 Abs. 1 JuSchG im vereinfachten Verfahren entscheiden und bot mir die Gelegenheit binnen 14 Tagen Einwand zu erheben. Mit anderen Worten: Meine Homepage www.pilhar.com soll auf den Index.''
 
:''Die Seite www.pilhar.com wird von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (kjm) in einer Stellungnahme vom 18.10.2010 an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend eingeschätzt. Die BPjM soll daüber nach § 23 Abs. 1 JuSchG im vereinfachten Verfahren entscheiden und bot mir die Gelegenheit binnen 14 Tagen Einwand zu erheben. Mit anderen Worten: Meine Homepage www.pilhar.com soll auf den Index.''
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