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==Statistisches==
 
==Statistisches==
In Deutschland waren 2014 laut Statistischem Bundesamt 43.000 Heilpraktiker tätig. Diese Anzahl vervierfachte sich von 1990 bis 2015. Laut Branchenverbänden haben Heilpraktiker im Jahr 2009 in Deutschland mehr als 15 Millionen Behandlungen und Konsultationen ausgeführt.<ref>http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-01/beruf-heilpraktiker/seite-1</ref>
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In Deutschland waren laut Statistischem Bundesamt im Jahre 2015 in Deutschland 47.000 Heilpraktiker tätig, die zusätzlich 11.215 Personen in ihrer Praxis einstellten (Teil/Vollzeit). 2014 waren es laut gleicher Quelle 43.000 Heilpraktiker. Diese Anzahl vervierfachte sich von 1990 bis 2015. Laut Branchenverbänden haben Heilpraktiker im Jahr 2009 in Deutschland mehr als 15 Millionen Behandlungen und Konsultationen ausgeführt.<ref>http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-01/beruf-heilpraktiker/seite-1</ref>
    
==Geschichte==
 
==Geschichte==
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Die meisten Heilpraktiker glauben an das, was sie tun, und sind nicht in der Lage, die tatsächlichen Ursachen scheinbarer "Behandlungserfolge" zu erkennen.
 
Die meisten Heilpraktiker glauben an das, was sie tun, und sind nicht in der Lage, die tatsächlichen Ursachen scheinbarer "Behandlungserfolge" zu erkennen.
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Der Zulauf der HP hat im Wesentlichen zwei Gründe:
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Der Zulauf der HP hat im Wesentlichen drei Gründe:
    
===Die Veränderung des Krankheitsbegriffes===
 
===Die Veränderung des Krankheitsbegriffes===
In modernen Gesellschaften mit hohem Lebensstandard ist der Gesundheitszustand der meisten Menschen weitaus besser als vor Jahrzehnten oder Jahrhunderten. Was unsere Vorfahren, geplagt von üblen Infektionskrankheiten, Seuchen und hoher Kindersterblichkeit, noch als unbedeutendes Unwohlsein eingestuft hätten, wird heutzutage als hinreichender Grund angesehen, einen Arzt zu konsultieren. Entsprechend ist der Anteil wirklich ernster Erkrankungen an der Gesamtzahl der behandelten Fälle stark zurückgegangen. Man geht davon aus, dass ca. 80 % der Arzt- und HP-Besuche aufgrund von Erkrankungen erfolgen, bei denen es dank der Selbstheilungskraft des Körpers auch ohne Behandlung zu einer Heilung gekommen wäre.
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In modernen Gesellschaften mit hohem Lebensstandard ist der Gesundheitszustand der meisten Menschen weitaus besser als vor Jahrzehnten oder Jahrhunderten. Was unsere Vorfahren, geplagt von üblen Infektionskrankheiten, Seuchen und hoher Kindersterblichkeit, noch als unbedeutendes Unwohlsein eingestuft hätten, wird heutzutage als hinreichender Grund angesehen, einen Arzt zu konsultieren. Entsprechend ist der Anteil wirklich ernster Erkrankungen an der Gesamtzahl der behandelten Fälle stark zurückgegangen. Man geht davon aus, dass ca. 80 % der Arzt- und HP-Besuche aufgrund von Erkrankungen erfolgen, bei denen es dank der Selbstheilungskraft des Körpers auch ohne Behandlung zu einer Heilung kommen würde.
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Für Erkrankungen, die ohnehin heilen, ist es unerheblich, welche Behandlung der Patient wählt. Das schafft günstige Bedingungen für die Anbieter pseudomedizinischer Methoden ohne Wirksamkeitsnachweis:
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Bei Erkrankungen, die ohnehin heilen, ist es unerheblich, für welche Therapie sich der Patient entscheidet. Das schafft günstige Bedingungen für Anbieter pseudomedizinischer Methoden ohne Wirksamkeitsnachweis:
 
* HP "behandeln" bevorzugt Erkrankungen, die in Schüben verlaufen und/oder in den meisten Fällen ohnehin remissieren, wie z.B. Neurodermitis: Der Leidensdruck ist hoch, d.h. der Kranke sucht Hilfe; die gesundheitliche Störung ist aber nicht lebensbedrohlich, so dass der Heilpraktiker kaum Schaden anrichten kann. Die Krankheit verläuft in Schüben und "wächst in der Regel aus", kommt für den Patienten also zu einem guten Ende. Das bietet dem HP viele Gelegenheiten, dem Patienten zu suggerieren, die Koinzidenz von Behandlungsschritten mit Veränderungen des Krankheitsbildes sei mit kausalen Zusammenhängen zu erklären.
 
* HP "behandeln" bevorzugt Erkrankungen, die in Schüben verlaufen und/oder in den meisten Fällen ohnehin remissieren, wie z.B. Neurodermitis: Der Leidensdruck ist hoch, d.h. der Kranke sucht Hilfe; die gesundheitliche Störung ist aber nicht lebensbedrohlich, so dass der Heilpraktiker kaum Schaden anrichten kann. Die Krankheit verläuft in Schüben und "wächst in der Regel aus", kommt für den Patienten also zu einem guten Ende. Das bietet dem HP viele Gelegenheiten, dem Patienten zu suggerieren, die Koinzidenz von Behandlungsschritten mit Veränderungen des Krankheitsbildes sei mit kausalen Zusammenhängen zu erklären.
* In Ländern, wo epidemische, ernsthafte Krankheiten verbreitet sind, konnten HP bislang kaum Fuß fassen. Wo es auf die tatsächliche Wirksamkeit von Therapien ankommt, ist die Überlegenheit moderner Medizin für jeden evident; unter diesen Bedingungen genügt es nicht, nur so zu tun, als ob man Patienten wirksam behandeln könne.
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* In Ländern, wo epidemische, ernsthafte Krankheiten verbreitet sind, konnten HP bislang kaum Fuß fassen. Wenn es ausschließlich auf die tatsächliche Wirksamkeit von Therapien ankommt, ist die Überlegenheit moderner Medizin für jeden evident. Unter diesen Bedingungen genügt es nicht, nur so zu tun, als ob man Patienten wirksam behandeln könne, denn von einem kleinen Einkommen einen Teil für unwirksame Therapien aufzuwenden, wäre fahrlässig und u.U. sogar lebensgefährlich. Die Nachfrage nach Heilpraktikern in manchen Ländern mit besserer Gesundheitsversorgung kann daher auch als Ausdruck einer (keineswegs zwangsläufigen) Wohlstandsverwahrlosung des Denkens angesehen werden.
    
===Das Abrechnungswesen des Gesundheitssystems===
 
===Das Abrechnungswesen des Gesundheitssystems===
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Die HP-Regelung, ebenso die Ausnahmeregelung bezüglich des Wirksamkeitsnachweises für "Arzneimittel" der besonderen Therapierichtungen sind Anachronismen und einer angeblich aufgeklärten Gesellschaft unangemessen.
 
Die HP-Regelung, ebenso die Ausnahmeregelung bezüglich des Wirksamkeitsnachweises für "Arzneimittel" der besonderen Therapierichtungen sind Anachronismen und einer angeblich aufgeklärten Gesellschaft unangemessen.
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Die HP-Prüfung mutet noch immer wie ein schlechter Scherz an: Man muss kaum Kenntnisse erwerben; geprüft wird lediglich, ob der HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Der angehende HP muss zeigen, dass er bestimmte Infektionskrankheiten und akut gefährliche Situationen erkennen kann. Das ist ungefähr so, als bekäme man einen Pilotenschein, wenn man weiß, wo man nicht hinfliegen darf und wie man einen Notruf absetzt, doch ohne eine Prüfung der Fähigkeit, ein Flugzeug selbst zu fliegen.
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Die HP-Prüfung mutet noch immer wie ein schlechter Scherz an: Man muss kaum Kenntnisse erwerben; geprüft wird lediglich, ob der HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Der angehende HP muss zeigen, dass er bestimmte Infektionskrankheiten und akut gefährliche Situationen erkennen kann. Das ist ungefähr so, als bekäme man einen Pilotenschein, wenn man weiß, wo man nicht hinfliegen darf und wie man einen Notruf absetzt, doch ohne eine Prüfung der Fähigkeit, selbst ein Flugzeug zu fliegen.
    
==Überschätzungen eigener Fähigkeiten und die tödlichen Folgen==
 
==Überschätzungen eigener Fähigkeiten und die tödlichen Folgen==
HP müssen schwer kranke Patienten zum Arzt schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Ein Heilpraktiker darf also das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 Aktenzeichen 9 S 1782/08 -). Er hat auch die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 zu dieser Entscheidung.<ref>Beschluss des VGH&nbsp;Mannheim vom 2.&nbsp;Oktober 2008. Aktenzeichen 9&nbsp;S&nbsp;1782/08, NJW&nbsp;2009,&nbsp;458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest, auch als das Geschwür auf eine Größe von 24&nbsp;Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten, an dessen Folgen die Frau starb. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref>
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HP sind dazu verpflichtet, schwer kranke Patienten zum Arzt zu schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Ein Heilpraktiker darf also das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 Aktenzeichen 9 S 1782/08 -). Er hat auch die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 zu dieser Entscheidung.<ref>Beschluss des VGH&nbsp;Mannheim vom 2.&nbsp;Oktober 2008. Aktenzeichen 9&nbsp;S&nbsp;1782/08, NJW&nbsp;2009,&nbsp;458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest, auch als das Geschwür auf eine Größe von 24&nbsp;Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten, an dessen Folgen die Frau starb. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref>
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2018 wurde der Heilpraktiker Wolfgang Schmucker aus Langquaid (Landkreis Kelheim / Franken) vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde für fünf Jahre die Heilpraktikertätigkeit untersagt.<ref>https://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/fahrlaessige-toetung-heilpraktiker-muss-ins-gefaengnis-100.html</ref> Schmucker war von der 41jährigen österreichischen Patientin Anita B. aus Kärnten mit Brustkrebs konsultiert worden, die nach einer ärztlichen Diagnose 2008 einen zweiten Rat einholen wollte. Schmucker wirbt in der Werbung für seine Praxis mit dem Behandlungsschwerpunkt "Tumorerkrankungen"<ref>Zitat aus der Werbung:<br>Naturheilpraxis Heilpraktiker Wolfgang Schmucker in Langquaid im Münchner Norden<br>Schwerpunkte der Naturheilpraxis:<br>Behandlung von Rückenbeschwerden<br>Stoffwechselkrankheiten<br>Zeckenkrankheiten<br>Tumorerkrankungen<br>Kinderwunsch<br>Schwermetallentgiftungen<br>Behandlung von toxischen Belastungen</ref>, was gegen das Heilmittelwerbegesetz verstösst. Er zweifelte die Diagnose an und setzte einen [[Biotensor]] ein, eine Art Angelrute, die durch angebliche Eigenbewegungen Krankheiten muten soll, um die Patientin davon zu überzeugen, dass sie keinen Krebs, sondern eine harmlose Milchdrüsenentzündung habe. Er behandelte sie mehrere Jahre lang kostspielig (unter anderem mit [[Homöopathie|homöopathischen]] Mitteln), während der Tumor sich weiter ausdehnte, handtellergroß durch die Haut brach und sich Metastasen im ganzen Körper bildeten. Am 28. April 2013 starb die falsch behandelte Krebspatientin; sie hinterließ eine Tochter und einen Ehemann. Ein Gutachter erklärte in der Verhandlung, dass die Patientin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden wäre, wenn sie sich kompetent hätte behandeln lassen (ca. 80% alle Frauen mit Brustkrebs überleben diese Erkrankung heutzutage). Schmucker war 2017 während des laufenden Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung von einem Journalistenpaar des Stern besucht worden. Die gesunde Journalistin stellte sich als Krebspatientin mit Brustkrebs vor und zeigte ein gefälschtes pathologisches Gutachten vor. Erneut setzte Schmucker seinen pseudomedizinischen Biotensor ein. Dass in diesem Falle der Tumor gar nicht vorhanden war, erkannte er nicht, und das gefälschte, pathologische Gutachten stellte er nicht in Frage. Der studierte Apotheker Schmucker verschrieb 14 naturheilkundliche Mittel mit monatlichen geschätzten Kosten von etwa 300 Euro.<ref>https://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland--so-gefaehrlich-sind-sie---der-grosse-stern-report-7434370.html</ref> Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist das fünfjährige Berufsverbot nicht gültig. Schmucker kann daher bis zur letzten Instanz weiterhin als Heilpraktiker tätig sein.
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Ein weiterer Fall völliger Überschätzung eigener Fähigkeiten betrifft den Heilpraktiker [[Klaus Ross]], der im Sommer 2016 in die Schlagzeilen der deutschen und niederländischen Presse geriet, als es durch Anwendung des unkonventionelle Mittels [[3-Bromopyruvat-Therapie|3-Bromopyruvat]] in seiner Praxis zu mehreren Todesfällen von Krebskranken kam.
    
Zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen ist in Deutschland Heilpraktikern seit 2006 verboten, invasive Formen der [[Neuraltherapie]] zu praktizieren. Sie dürfen lediglich "quaddeln", also das Betäubungsmittel unter die Haut spritzen. Ebenso dürfen sie keine [[Chiropraktik|chiropraktischen]] Behandlungen der Halswirbelsäule durchführen.
 
Zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen ist in Deutschland Heilpraktikern seit 2006 verboten, invasive Formen der [[Neuraltherapie]] zu praktizieren. Sie dürfen lediglich "quaddeln", also das Betäubungsmittel unter die Haut spritzen. Ebenso dürfen sie keine [[Chiropraktik|chiropraktischen]] Behandlungen der Halswirbelsäule durchführen.
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*[http://forum.oekotest.de/cgi-bin/YaBB.pl?num=1143460083/0 Heilpraktiker: Ich geh kaputt...] ÖKO-TEST-Magazin 2/2005
 
*[http://forum.oekotest.de/cgi-bin/YaBB.pl?num=1143460083/0 Heilpraktiker: Ich geh kaputt...] ÖKO-TEST-Magazin 2/2005
 
*U. Heudorf et al.: Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57
 
*U. Heudorf et al.: Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57
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*Anousch Mueller: (Un)Heilpraktiker, Riemann Verlag, 2016
    
==Weblinks==
 
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