Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
156 Bytes hinzugefügt ,  23:13, 25. Nov. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:     
[[Barbara Steffens]], Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westpfalen, beschreibt die Situation wie folgt:  
 
[[Barbara Steffens]], Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westpfalen, beschreibt die Situation wie folgt:  
:''..Das Gesetz (Bundesrecht) ''[gemeint ist das Heilpraktikergesetz]'' enthält keine Vorgaben, welches Grundwissen und welche Grundkompetenzen eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker haben muss. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die sogenannte Gefahrenabwehr. Obwohl die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ähnlich weitreichende Kompetenzen wie Ärztinnen und Ärzte haben, gibt. es - im Gegensatz zu den Pflege- und Gesundheitsfachberufen - für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kein Berufsgesetz bzw. keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, durch die Ausbildungsinhalte- und -ziele, Ausbildungsdauer sowie Zugangsvoraussetzungen geregelt werden. Wie sich zukünftige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf die Kenntnisüberprüfung vorbereiten, ist nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben. Eine staatliche Anerkennung von Heilpraktiker-Schulen existiert nicht..''<ref>Zitat aus dem Bericht für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Thema Sektorale Heilpraktikerüberprüfung Podologie, an die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Carina Gädecke MdL vom 23.6.2015, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3040.pdf</ref>
+
:''..Das Gesetz (Bundesrecht) ''[gemeint ist das Heilpraktikergesetz]'' enthält keine Vorgaben, welches Grundwissen und welche Grundkompetenzen eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker haben muss. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die sogenannte Gefahrenabwehr. Obwohl die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ähnlich weitreichende Kompetenzen wie Ärztinnen und Ärzte haben, gibt. es - im Gegensatz zu den Pflege- und Gesundheitsfachberufen - für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kein Berufsgesetz bzw. keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, durch die Ausbildungsinhalte- und -ziele, Ausbildungsdauer sowie Zugangsvoraussetzungen geregelt werden. Wie sich zukünftige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf die Kenntnisüberprüfung vorbereiten, ist nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben. Eine staatliche Anerkennung von Heilpraktiker-Schulen existiert nicht..''<ref>Zitat aus dem Bericht für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Thema Sektorale Heilpraktikerüberprüfung Podologie, an die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Carina Gädecke MdL vom 23.6.2015, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3040.pdf</ref> Die gelegentlich von Heilpraktikern benutzte Formulierung "staatlich geprüfter Heilpraktiker" (oder Heilpraktikerin) ist nicht erlaubt und ist abmahnbar.
    
Theoretisch dürfen Heilpraktiker sogar chirurgische Eingriffe vornehmen; weil sie keine rezeptpflichtigen Betäubungs- und Narkosemittel einsetzen dürfen, scheitet dies in der Praxis dennoch an juristischen Hürden. Heilpraktiker gehören nicht zu den sogenannten Katalogberufen nach § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und sind daher nicht an die Verschwiegenheitspflicht (so genannte Schweigepflicht) gebunden.
 
Theoretisch dürfen Heilpraktiker sogar chirurgische Eingriffe vornehmen; weil sie keine rezeptpflichtigen Betäubungs- und Narkosemittel einsetzen dürfen, scheitet dies in der Praxis dennoch an juristischen Hürden. Heilpraktiker gehören nicht zu den sogenannten Katalogberufen nach § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und sind daher nicht an die Verschwiegenheitspflicht (so genannte Schweigepflicht) gebunden.
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü