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Ende Januar 1992 distanzierte sich Blanc von den Artikeln im Journal Franz Weber und in Raum & Zeit, insbesondere von der Art der Darstellung und der Interpretation des Experiments aus dem Jahr 1989. Sie seien von Hertel ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Die Ergebnisse rechtfertigten "unter keinen Umständen" den Schluss, dass in Mikrowellenöfen behandelte Nahrung schädlich sei. Das Handelsgericht des Kantons Bern zitierte Blanc später indirekt so:<ref name="BGE1994"/>
 
Ende Januar 1992 distanzierte sich Blanc von den Artikeln im Journal Franz Weber und in Raum & Zeit, insbesondere von der Art der Darstellung und der Interpretation des Experiments aus dem Jahr 1989. Sie seien von Hertel ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Die Ergebnisse rechtfertigten "unter keinen Umständen" den Schluss, dass in Mikrowellenöfen behandelte Nahrung schädlich sei. Das Handelsgericht des Kantons Bern zitierte Blanc später indirekt so:<ref name="BGE1994"/>
: "Dabei habe er darauf hingewiesen, die bisherigen Ergebnisse würden nicht den Schluss zulassen, dass die in Mikrowellenherden zubereitete Nahrung in Zusammenhang mit pathologischen Erscheinungen stehe. Die Untersuchungen, die er mit dem Beklagten durchgeführt habe, seien wissenschaftlich nicht erhärtet; es sei keine vollständige oder endgültige Studie, und die publizierten, lächerlichen Schlussfolgerungen des Beklagten würden sich auf eine so schwache Grundlage abstützen, dass ein Wissenschaftler nie gewagt hätte, sie zu formulieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien keine derartigen Gefahren bekannt, die von Mikrowellenöfen herrühren würden. Die Tendenz zur Abnahme der Hämoglobinwerte nach der Einnahme von Nahrungsmitteln, die in Mikrowellenöfen zubereitet worden seien, bewege sich im Rahmen dessen, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung."
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: "Dabei habe er darauf hingewiesen, die bisherigen Ergebnisse würden nicht den Schluss zulassen, dass die in Mikrowellenherden zubereitete Nahrung in Zusammenhang mit pathologischen Erscheinungen stehe. Die Untersuchungen, die er mit dem Beklagten durchgeführt habe, seien wissenschaftlich nicht erhärtet; es sei keine vollständige oder endgültige Studie, und die publizierten, lächerlichen Schlussfolgerungen des Beklagten würden sich auf eine so schwache Grundlage abstützen, dass ein Wissenschaftler nie gewagt hätte, sie zu formulieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien keine derartigen Gefahren bekannt, die von Mikrowellenöfen herrühren würden. Die Tendenz zur Abnahme der Hämoglobinwerte nach der Einnahme von Nahrungsmitteln, die in Mikrowellenöfen zubereitet worden seien, bewege sich im Rahmen dessen, was physiologisch normal sei. Zudem sei nicht gesagt, dass diese Tendenz langfristig aufrechterhalten bleibe. Der angebliche "Krebs im Vorstadium" beruhe auf einer unwissenschaftlichen Schlussfolgerung."
    
Im Journal Franz Weber werden Blanc und Hertel zwar nicht ausdrücklich als Autoren genannt, aber Hertel wird im Impressum des fraglichen Hefts 19 als Redaktionsmitglied aufgeführt. Der Artikel in Raum & Zeit enthält neben den im vorigen Abschnitt genannten unseriösen Schlussfolgerungen viele weitere tendenziöse und auch vollkommen unsinnige Passagen. Beispielsweise ist zu lesen: "Im Gegensatz zur technischen Mikrowelle beruht die Mikrowellenstrahlung der Sonne auf dem Prinzip des Gleichstroms. Sie erzeugt keine Reibung in der Materie", eine Aussage, die sehr ähnlich auch von der UK-Gruppe ''World Foundation for Natural Science'' verbreitet wird, der Hertel später vorstand. An anderer Stelle heißt es: "Die Milch wird mit Energie aufgeladen. Die energiereiche Einstrahlung der Mikrowelle wird offenbar in der Milch gespeichert". Unter der Überschrift "Totschweigen" wird in [[Verschwörungstheorie|verschwörungstheoretischer]] Weise mitgeteilt, dass die Mikrowellen-Studie "etwa zeitgleich" mit dem Artikel in Raum und Zeit in der österreichischen Zeitschrift ''Ernährung'' erscheinen sollte, das Manuskript sei jedoch vom wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift abgelehnt worden. Dies nennt der Autor "Zensur" und "allemal bequemer als sich der Verantwortung zu stellen".
 
Im Journal Franz Weber werden Blanc und Hertel zwar nicht ausdrücklich als Autoren genannt, aber Hertel wird im Impressum des fraglichen Hefts 19 als Redaktionsmitglied aufgeführt. Der Artikel in Raum & Zeit enthält neben den im vorigen Abschnitt genannten unseriösen Schlussfolgerungen viele weitere tendenziöse und auch vollkommen unsinnige Passagen. Beispielsweise ist zu lesen: "Im Gegensatz zur technischen Mikrowelle beruht die Mikrowellenstrahlung der Sonne auf dem Prinzip des Gleichstroms. Sie erzeugt keine Reibung in der Materie", eine Aussage, die sehr ähnlich auch von der UK-Gruppe ''World Foundation for Natural Science'' verbreitet wird, der Hertel später vorstand. An anderer Stelle heißt es: "Die Milch wird mit Energie aufgeladen. Die energiereiche Einstrahlung der Mikrowelle wird offenbar in der Milch gespeichert". Unter der Überschrift "Totschweigen" wird in [[Verschwörungstheorie|verschwörungstheoretischer]] Weise mitgeteilt, dass die Mikrowellen-Studie "etwa zeitgleich" mit dem Artikel in Raum und Zeit in der österreichischen Zeitschrift ''Ernährung'' erscheinen sollte, das Manuskript sei jedoch vom wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift abgelehnt worden. Dies nennt der Autor "Zensur" und "allemal bequemer als sich der Verantwortung zu stellen".
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