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Zusammen mit Bernard H. Blanc, Professor an der ''L'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne'' (eine technisch-naturwissenschaftliche Universität in Lausanne, Schweiz) verfasste Hertel 1991 eine Arbeit mit dem Titel ''Vergleichende Untersuchungen über die Beeinflussung des Menschen durch konventionell und im Mikrowellenofen aufbereitete Nahrung''. Dazu wurde 1989 ein Experiment mit acht Probanden durchgeführt, fünf Männern und drei Frauen. Sieben davon waren Absolventen eines Kurses des "Internationalen Makrobiotischen Instituts Kiental"<ref>IMI Kiental, Studienzentrum für Bewusstseinsentwicklung und integrative Körperarbeit im Berner Oberland (heutiger Name: Kientalerhof)</ref> im Alter von 20 bis 35 Jahren, die sich nach den Regeln der [[Makrobiotik]] ernährten. Die achte Person war Hertel selbst. Die Teilnehmer waren für die Versuchsdauer von rund zwei Monaten in einem Hotel untergebracht, Rauchen, Alkohol oder Sex waren während dieser Zeit nicht erlaubt. Die Probanden mussten jeden Morgen um 8:00 Uhr eine von acht "Nahrungsmittel-Varianten" zu sich nehmen. 15 Minuten davor, ca. 15 Minuten danach und 2 Stunden danach wurden ihnen Blutproben entnommen. Eine Kontrollgruppe und eine irgendwie geartete Verblindung gab es offenbar nicht.  
 
Zusammen mit Bernard H. Blanc, Professor an der ''L'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne'' (eine technisch-naturwissenschaftliche Universität in Lausanne, Schweiz) verfasste Hertel 1991 eine Arbeit mit dem Titel ''Vergleichende Untersuchungen über die Beeinflussung des Menschen durch konventionell und im Mikrowellenofen aufbereitete Nahrung''. Dazu wurde 1989 ein Experiment mit acht Probanden durchgeführt, fünf Männern und drei Frauen. Sieben davon waren Absolventen eines Kurses des "Internationalen Makrobiotischen Instituts Kiental"<ref>IMI Kiental, Studienzentrum für Bewusstseinsentwicklung und integrative Körperarbeit im Berner Oberland (heutiger Name: Kientalerhof)</ref> im Alter von 20 bis 35 Jahren, die sich nach den Regeln der [[Makrobiotik]] ernährten. Die achte Person war Hertel selbst. Die Teilnehmer waren für die Versuchsdauer von rund zwei Monaten in einem Hotel untergebracht, Rauchen, Alkohol oder Sex waren während dieser Zeit nicht erlaubt. Die Probanden mussten jeden Morgen um 8:00 Uhr eine von acht "Nahrungsmittel-Varianten" zu sich nehmen. 15 Minuten davor, ca. 15 Minuten danach und 2 Stunden danach wurden ihnen Blutproben entnommen. Eine Kontrollgruppe und eine irgendwie geartete Verblindung gab es offenbar nicht.  
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Das Blut wurde hinsichtlich der Hämoglobin-Werte, Erythrozyten (rote Blutkörperchen), Leukozyten und Lymphozyten (weiße Blutkörperchen), sowie Cholesterin-Werten und einigen weiteren Inhalten untersucht. Ferner sei ein Biolumineszenzverfahren nach "Dr. Lange, Zürich" verwendet worden, bei dem sowohl den Nahrungsmitteln als auch den den Blutproben lumineszierende Bakterien zugesetzt wurden und deren "Leuchtkraft" gemessen wurde. Die acht Nahrungsmittel-Varianten werden folgendermaßen beschrieben:<ref name="ruz1992"/>
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Das Blut wurde hinsichtlich der Hämoglobin-Werte, Erythrozyten (rote Blutkörperchen), Leukozyten und Lymphozyten (weiße Blutkörperchen) sowie Cholesterin-Werte und einiger weiterer Inhalte untersucht. Ferner sei ein Biolumineszenzverfahren nach "Dr. Lange, Zürich" verwendet worden, bei dem sowohl den Nahrungsmitteln als auch den den Blutproben lumineszierende Bakterien zugesetzt wurden und deren "Leuchtkraft" gemessen wurde. Die acht Nahrungsmittel-Varianten werden folgendermaßen beschrieben:<ref name="ruz1992"/>
 
:"1. Variante: Rohmilch von einem Biobauern im Gürbetal, Kanton Bern, Schweiz"
 
:"1. Variante: Rohmilch von einem Biobauern im Gürbetal, Kanton Bern, Schweiz"
 
:"2. Variante: Gleiche Rohmilch konventionell auf Heizplatte aufgekocht bis zum Beginn des Aufsteigens"
 
:"2. Variante: Gleiche Rohmilch konventionell auf Heizplatte aufgekocht bis zum Beginn des Aufsteigens"
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: "8. Variante: Gleiches Gemüse im Mikrowellenofen "gar" gekocht"
 
: "8. Variante: Gleiches Gemüse im Mikrowellenofen "gar" gekocht"
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Nach Einnahme von im Mikrowellenofen zubereiteter (und im Gegensatz zu konventionell erhitzter oder gegarter) Nahrung habe das Hämoglobin "tendenziell", teilweise auch "signifikant" abgenommen, die Erythrozyten und Leukozyten hätten tendenziell zugenommen, die Lymphozyten abgenommen. Ferner habe es bedenkliche Veränderungen bei den Cholesterinwerten gegeben. Aus den Ergebnissen werden weitreichende Schlüsse gezogen. Die beobachteten Veränderungen im Blut werden mit Stresssymptomen in Verbindung gebracht und sogar mit Krebserkrankungen. Als Fazit schreibt Hertel:
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Nach Einnahme von im Mikrowellenofen zubereiteter (und im Gegensatz zu konventionell erhitzter oder gegarter) Nahrung habe das Hämoglobin "tendenziell", teilweise auch "signifikant" abgenommen, die Erythrozyten und Leukozyten hätten tendenziell zugenommen, die Lymphozyten abgenommen. Ferner habe es bedenkliche Veränderungen bei den Cholesterinwerten gegeben. Aus den Ergebnissen werden weitreichende Schlüsse gezogen. Die beobachteten Veränderungen im Blut werden mit Stresssymptomen und sogar mit Krebserkrankungen in Verbindung gebracht. Als Fazit schreibt Hertel:
 
:"In der Gesamtbeurteilung zeigen die gefundenen Ergebnisse im Blut der Probanden durch die im Mikrowellenöfen aufbereitete Nahrung, im Gegensatz zu den übrigen Varianten, Veränderungen, die auf eine krankhafte Störung hinweisen. [...] Die [...] zweifellos bewiesenen, zerstörenden Eigenschaften der Mikrowellen wirken damit offenbar nicht nur bei direkter Bestrahlung, sondern auch auf indirektem Wege über die bestrahlte Nahrung schädlich auf den Menschen."
 
:"In der Gesamtbeurteilung zeigen die gefundenen Ergebnisse im Blut der Probanden durch die im Mikrowellenöfen aufbereitete Nahrung, im Gegensatz zu den übrigen Varianten, Veränderungen, die auf eine krankhafte Störung hinweisen. [...] Die [...] zweifellos bewiesenen, zerstörenden Eigenschaften der Mikrowellen wirken damit offenbar nicht nur bei direkter Bestrahlung, sondern auch auf indirektem Wege über die bestrahlte Nahrung schädlich auf den Menschen."
 
Solche kategorischen Schlussfolgerungen sind schon deshalb unwissenschaftlich zu nennen, weil sie sich nur auf eine einzige Untersuchung berufen, die zudem nur mit einer geringen Anzahl von Probanden, ohne Kontrollgruppe und ohne jede Verblindung durchgeführt wurde. Auch fehlt eine wissenschaftliche Bestätigung der Befunde von Blanc und Hertel durch andere Autoren.  
 
Solche kategorischen Schlussfolgerungen sind schon deshalb unwissenschaftlich zu nennen, weil sie sich nur auf eine einzige Untersuchung berufen, die zudem nur mit einer geringen Anzahl von Probanden, ohne Kontrollgruppe und ohne jede Verblindung durchgeführt wurde. Auch fehlt eine wissenschaftliche Bestätigung der Befunde von Blanc und Hertel durch andere Autoren.  
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Die Untersuchung wurde nicht wissenschaftlich publiziert, sondern nur in Teilen in außerwissenschaftlichen Zeitschriften vorgestellt, so im [[Journal Franz Weber]].<ref>Mikrowellenherde: eine Gefahr für die Gesundheit. Die Beweise sind unwiderlegbar! Journal Franz Weber, Heft 19, Januar-März 1992, 3 - 10 (René d'Ombresson: Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Untersuchung, 3 - 4. Der vollständige Rapport der Untersuchung, 5 - 10)</ref> Auf dem Titelblatt von Heft 19 vom Januar-März 1992 war zu lesen: "Mikrowellen: Gefahr wissenschaftlich erwiesen!" und ein Sensenmann abgebildet, der auf einen Mikrowellenofen zeigt. Anfang 1992 erschien auch ein Artikel in der [[Esoterik|esoterisch]]-pseudowissenschaftlich ausgerichteten Zeitschrift [[Raum & Zeit]],<ref name="ruz1992">Bernhard H. Blanc, Hans U. Hertel: Hände weg vom Mikrowellenherd! raum&zeit 55/1992, 3-12</ref> die ebenfalls reißerische Darstellung nennt Blanc und Hertel selbst als Autoren.  
 
Die Untersuchung wurde nicht wissenschaftlich publiziert, sondern nur in Teilen in außerwissenschaftlichen Zeitschriften vorgestellt, so im [[Journal Franz Weber]].<ref>Mikrowellenherde: eine Gefahr für die Gesundheit. Die Beweise sind unwiderlegbar! Journal Franz Weber, Heft 19, Januar-März 1992, 3 - 10 (René d'Ombresson: Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Untersuchung, 3 - 4. Der vollständige Rapport der Untersuchung, 5 - 10)</ref> Auf dem Titelblatt von Heft 19 vom Januar-März 1992 war zu lesen: "Mikrowellen: Gefahr wissenschaftlich erwiesen!" und ein Sensenmann abgebildet, der auf einen Mikrowellenofen zeigt. Anfang 1992 erschien auch ein Artikel in der [[Esoterik|esoterisch]]-pseudowissenschaftlich ausgerichteten Zeitschrift [[Raum & Zeit]],<ref name="ruz1992">Bernhard H. Blanc, Hans U. Hertel: Hände weg vom Mikrowellenherd! raum&zeit 55/1992, 3-12</ref> die ebenfalls reißerische Darstellung nennt Blanc und Hertel selbst als Autoren.  
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Ferner gab es 1992 einen Artikel zum Thema in ''Vita Sana'', einer Schweizer Publikumszeitschrift für Ernährung und Gesundheit. In den USA wurden Hertels und Blancs Aussagen von Tom Valentine (geb. 1935) verbreitet, einem auf [[alternativmedizin]]ische Themen spezialisierten Autor und Betreiber eines Versandhandels für [[Nahrungsergänzungsmittel]] in Naples, Florida, und zwar im Frühjahr 1992 in der Zeitschrift ''Search for Health", die von Valentine selbst in den 1990er Jahren herausgegeben wurde. Zwei Jahre später wurden Valentines Artikel und seine Gespräche mit Hertel noch einmal unkritisch in ''Acres U.S.A.'' aufgegriffen,<ref name="acresusa">The Hidden Hazards of Microwave Cooking. Acres U.S.A., April 1994</ref> einer Zeitschrift für Öko-Landbau.
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Ferner gab es 1992 einen Artikel zum Thema in ''Vita Sana'', einer Schweizer Publikumszeitschrift für Ernährung und Gesundheit. In den USA wurden Hertels und Blancs Aussagen von Tom Valentine (geb. 1935) verbreitet, einem auf [[alternativmedizin]]ische Themen spezialisierten Autor und Betreiber eines Versandhandels für [[Nahrungsergänzungsmittel]] in Naples, Florida, und zwar im Frühjahr 1992 in der Zeitschrift ''Search for Health", die in den 1990er Jahren von Valentine selbst herausgegeben wurde. Zwei Jahre später wurden Valentines Artikel und seine Gespräche mit Hertel noch einmal unkritisch in ''Acres U.S.A.'' aufgegriffen,<ref name="acresusa">The Hidden Hazards of Microwave Cooking. Acres U.S.A., April 1994</ref> einer Zeitschrift für Öko-Landbau.
    
Ende Januar 1992 distanzierte sich Blanc von den Artikeln im Journal Franz Weber und in Raum & Zeit, insbesondere von der Art der Darstellung und der Interpretation des Experiments aus dem Jahr 1989. Sie seien von Hertel ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Die Ergebnisse rechtfertigten "unter keinen Umständen" den Schluss, dass in Mikrowellenöfen behandelte Nahrung schädlich sei. Das Handelsgericht des Kantons Bern zitierte Blanc später indirekt so:<ref name="BGE1994"/>
 
Ende Januar 1992 distanzierte sich Blanc von den Artikeln im Journal Franz Weber und in Raum & Zeit, insbesondere von der Art der Darstellung und der Interpretation des Experiments aus dem Jahr 1989. Sie seien von Hertel ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Die Ergebnisse rechtfertigten "unter keinen Umständen" den Schluss, dass in Mikrowellenöfen behandelte Nahrung schädlich sei. Das Handelsgericht des Kantons Bern zitierte Blanc später indirekt so:<ref name="BGE1994"/>
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===Gerichtsverfahren===
 
===Gerichtsverfahren===
Aufgrund der Darstellung im Journal Franz Weber beschwerte sich der ''Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe in der Schweiz'' (FEA) bei Hertel, seine Darstellung sei "eine völlig unsachliche Verteufelung des Gerätes, welche ernsthaften wissenschaftlichen Begründungen ermangle" und forderte von ihm eine Unterlassungserklärung. Da Hertel nicht reagierte, reichte der FEA beim Handelsgericht des Kantons Bern eine Unterlassungsklage ein. Mit Urteil vom 19. März 1993 wurde Hertel verboten zu behaupten, "im Mikrowellenherd zubereitete Speisen seien gesundheitsschädlich und führten zu Veränderungen im Blut ihrer Konsumenten, welche auf eine krankhafte Störung hinweisen und ein Bild zeigten, das für einen Beginn eines kanzerogenen Prozesses gelten könne." Weiter wurde ihm untersagt, in Veröffentlichungen zu Mikrowellenöfen "die Abbildung eines Sensemannes oder eines ähnlichen Todessymboles zu verwenden." Hertel legte beim Bundesgericht Berufung ein, die im Februar 1994 abgewiesen wurde. Das Gericht führte u.a. aus, dass "der Beklagte mit Blick auf den Adressatenkreis seiner Äusserungen, aber auch mit deren wissenschaftlich wenig differenziertem Gehalt den rein akademischen Rahmen verlassen und sich wettbewerbsbezogen verhalten."<ref name="BGE1994">BGE 120 II 76. Urteil der I. Zivilabteilung vom 25. Februar 1994 i.S. Hertel gegen Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe in der Schweiz (FEA) (Berufung)</ref>
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Aufgrund der Darstellung im Journal Franz Weber beschwerte sich der ''Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe in der Schweiz'' (FEA) bei Hertel, seine Darstellung sei "eine völlig unsachliche Verteufelung des Gerätes, welche ernsthaften wissenschaftlichen Begründungen ermangle" und forderte von ihm eine Unterlassungserklärung. Da Hertel nicht reagierte, reichte der FEA beim Handelsgericht des Kantons Bern eine Unterlassungsklage ein. Mit Urteil vom 19. März 1993 wurde Hertel verboten zu behaupten, "im Mikrowellenherd zubereitete Speisen seien gesundheitsschädlich und führten zu Veränderungen im Blut ihrer Konsumenten, welche auf eine krankhafte Störung hinweisen und ein Bild zeigten, das für einen Beginn eines kanzerogenen Prozesses gelten könne." Weiter wurde ihm untersagt, in Veröffentlichungen zu Mikrowellenöfen "die Abbildung eines Sensemannes oder eines ähnlichen Todessymboles zu verwenden." Hertel legte beim Bundesgericht Berufung ein, die im Februar 1994 abgewiesen wurde. Das Gericht führte u.a. aus, dass "der Beklagte mit Blick auf den Adressatenkreis seiner Äusserungen, aber auch mit deren wissenschaftlich wenig differenziertem Gehalt den rein akademischen Rahmen verlassen und sich wettbewerbsbezogen verhalten" habe.<ref name="BGE1994">BGE 120 II 76. Urteil der I. Zivilabteilung vom 25. Februar 1994 i.S. Hertel gegen Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe in der Schweiz (FEA) (Berufung)</ref>
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Gegen dieses Urteil legte Hertel Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte ein, da er Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt sah. Im August 1998 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen Art. 10 EMRK fest (nicht jedoch gegen Art. 6 und 8). Die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde verpflichtet, Hertel eine Entschädigung von 40&nbsp;000&nbsp;Sfr zu zahlen.<ref name="EUrteil">Case of Hertel v. Switzerland (59/1997/843/1049). Judgment Strasbourg, 25 August 1998</ref> So in seiner Position gestärkt verlangte Hertel im Oktober 1998, die Urteile des Bundesgerichts von 1994 und des Handelsgerichts aus dem Jahr 1993 aufzuheben und ihm weitere rund 90&nbsp;000&nbsp;Sfr Entschädigung für Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen. Im März 1999 wurden die Schadensersatzforderungen abgewiesen und die Auflage des Handelsgerichts leicht geändert. Hertel wurde es nun verboten, seine Ansichten als "wissenschaftlich gesichert" darzustellen:<ref>BGE 125 III 185. Urteil der I. Zivilabteilung vom 2. März 1999 i.S. Hertel gegen Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe in der Schweiz</ref>
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Gegen dieses Urteil legte Hertel Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte ein, da er Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt sah. Im August 1998 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen Art. 10 EMRK fest (nicht jedoch gegen Art. 6 und 8). Die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde verpflichtet, Hertel eine Entschädigung von 40.000&nbsp;Sfr zu zahlen.<ref name="EUrteil">Case of Hertel v. Switzerland (59/1997/843/1049). Judgment Strasbourg, 25 August 1998</ref> So in seiner Position gestärkt verlangte Hertel im Oktober 1998, die Urteile des Bundesgerichts von 1994 und des Handelsgerichts aus dem Jahr 1993 aufzuheben und ihm weitere rund 90.000&nbsp;Sfr Entschädigung für Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen. Im März 1999 wurden die Schadensersatzforderungen abgewiesen und die Auflage des Handelsgerichts leicht geändert. Hertel wurde es nun verboten, seine Ansichten als "wissenschaftlich gesichert" darzustellen:<ref>BGE 125 III 185. Urteil der I. Zivilabteilung vom 2. März 1999 i.S. Hertel gegen Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe in der Schweiz</ref>
    
: "Es wird dem Beklagten [...] verboten, in Verlautbarungen, ''die an weitere Bevölkerungskreise gerichtet sind, ohne Hinweis auf den herrschenden Meinungsstreit als wissenschaftlich gesichert darzustellen'', dass im Mikrowellenherd zubereitete Speisen gesundheitsschädlich seien und zu Veränderungen im Blut ihrer Konsumenten führten, welche auf eine krankhafte Störung hinweisen und ein Bild zeigten, das für einen Beginn eines kanzerogenen Prozesses gelten könne."
 
: "Es wird dem Beklagten [...] verboten, in Verlautbarungen, ''die an weitere Bevölkerungskreise gerichtet sind, ohne Hinweis auf den herrschenden Meinungsstreit als wissenschaftlich gesichert darzustellen'', dass im Mikrowellenherd zubereitete Speisen gesundheitsschädlich seien und zu Veränderungen im Blut ihrer Konsumenten führten, welche auf eine krankhafte Störung hinweisen und ein Bild zeigten, das für einen Beginn eines kanzerogenen Prozesses gelten könne."
    
===Rezeption===
 
===Rezeption===
Wissenschaftlich fand Hertels methodisch mangelhafte Untersuchung keine Beachtung. Sie wird jedoch in mobilfunkkritischen sowie alternativmedizinisch und esoterisch interessierten Kreisen nach wie vor häufig erwähnt. Üblicherweise werden Hertels Schlussfolgerungen dabei unkritisch wiederholt und fälschlich behauptet, Hertel sei gerichtlich verboten worden, seine Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen. Auf der einschlägigen Internetseite [[Zentrum der Gesundheit]] wird zudem behauptet, Blancs Distanzierung von Hertels Veröffentlichungen sei "aufgrund des Drucks seitens der Industrie" erfolgt" und er solle sich "um die Sicherheit seiner Familie gefürchtet haben."<ref>www.zentrum-der-gesundheit.de/mikrowelle.html Aufruf am 24. Oktober 2013</ref>
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Wissenschaftlich fand Hertels methodisch mangelhafte Untersuchung keine Beachtung. Sie wird jedoch in mobilfunkkritischen sowie alternativmedizinisch und esoterisch interessierten Kreisen nach wie vor häufig erwähnt. Üblicherweise werden Hertels Schlussfolgerungen dabei unkritisch wiederholt und fälschlich behauptet, Hertel sei gerichtlich verboten worden, seine Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen. Auf der einschlägigen Internetseite [[Zentrum der Gesundheit]] wird zudem behauptet, Blancs Distanzierung von Hertels Veröffentlichungen sei "aufgrund des Drucks seitens der Industrie" erfolgt" und er solle "um die Sicherheit seiner Familie gefürchtet haben."<ref>www.zentrum-der-gesundheit.de/mikrowelle.html Aufruf am 24. Oktober 2013</ref>
    
==Antisemitismus==
 
==Antisemitismus==
Der in der Sekte Universale Kirche verbreitete Antisemitismus wird auch von ihrem Mitglied Hertel vertreten. Im Zusammenhang mit seiner Mikrowellen-Studie verstieg er sich beispielsweise zu der Aussage, Mikrowellenöfen seien "gefährlicher und heimtückischer als die Gasöfen von Dachau".<ref>Hugo Stamm: Für Handy-Hersteller, gegen Natelantennen. Tages-Anzeiger, 8. November 1999</ref> Im Februar 1996 meinte er in einem Interview mit der Verbraucherzeitschrift ''Beobachter'', dass "die Juden in ihrer satanischen Gier" den Zweiten Weltkrieg angezettelt hätten.<ref>http://chronologie.gra.ch/index.php?p=4&y=1996&m=2 Aufruf am 23. Oktober 2013</ref> Aufgrund einer Anzeige einer Privatperson wurde Hertel daraufhin 1997 wegen Verstoß gegen die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis1 StGB) zu einem Bußgeld von 2000&nbsp;Sfr verurteilt. Das Bußgeld wurde später auf 600&nbsp;Sfr reduziert, 1999 wurde das Verfahren eingestellt.
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Der in der Sekte Universale Kirche verbreitete Antisemitismus wird auch von ihrem Mitglied Hertel vertreten. Im Zusammenhang mit seiner Mikrowellen-Studie verstieg er sich beispielsweise zu der Aussage, Mikrowellenöfen seien "gefährlicher und heimtückischer als die Gasöfen von Dachau".<ref>Hugo Stamm: Für Handy-Hersteller, gegen Natelantennen. Tages-Anzeiger, 8. November 1999</ref> Im Februar 1996 äußerte er in einem Interview mit der Verbraucherzeitschrift ''Beobachter'', dass "die Juden in ihrer satanischen Gier" den Zweiten Weltkrieg angezettelt hätten.<ref>http://chronologie.gra.ch/index.php?p=4&y=1996&m=2 Aufruf am 23. Oktober 2013</ref> Aufgrund einer Anzeige einer Privatperson wurde Hertel daraufhin 1997 wegen Verstoß gegen die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis1 StGB) zu einem Bußgeld von 2.000&nbsp;Sfr verurteilt. Das Bußgeld wurde später auf 600&nbsp;Sfr reduziert, 1999 wurde das Verfahren eingestellt.
    
==Quellen==
 
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