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Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz  
 
Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz  
 
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.  
 
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.  
Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden
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Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip,  
bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren  
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noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche  
wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
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Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind.  
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Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
 
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[[Kategorie:Scharlatanerie]][[Kategorie:Beutelschneiderei]]
 
[[Kategorie:Scharlatanerie]][[Kategorie:Beutelschneiderei]]
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