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Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz  
 
Beim Gabriel-Chip handelt es sich nicht um ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz  
 
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.  
 
beziehungsweise auch nicht um ein Medizinprodukt nach dem Medizinproduktgesetz.  
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Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip, noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche Wohlbefinden
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Zusätzlich wollen und müssen wir darauf hinweisen, dass weder das Wirkprinzip,  
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bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind. Ab dem Kaufdatum gewähren  
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noch die Herstellungstechnologie, noch eine positive Wirkung auf das gesundheitliche  
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wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
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Wohlbefinden bisher allgemein wissenschaftlich gesichert bzw. anerkannt sind.  
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Ab dem Kaufdatum gewähren wir daher innerhalb von 6 Wochen eine uneingeschränkte Rückgabegarantie.
 
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[[Kategorie:Scharlatanerie]][[Kategorie:Beutelschneiderei]]
 
[[Kategorie:Scharlatanerie]][[Kategorie:Beutelschneiderei]]
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