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KG - 5 U 151/14 - Urt. v. 11.03.16  
 
KG - 5 U 151/14 - Urt. v. 11.03.16  
 
Die Bewerbung kinesiologischer Tapes mit den Behauptungen "diese elastischen Tapeverbände ... nehmen gezielt Einfluss auf das neurologische und zirkulatorische System des Menschen", "Schmerzreduktion", "Verbesserung der Muskelfunktion", "Stimulation des Lymphsystems", "Wirkung auf die Inneren Organe", "Schmerztherapie" ist zur Irreführung geeignet, da es den beworbenen Anwendungserfolgen an einer wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
 
Die Bewerbung kinesiologischer Tapes mit den Behauptungen "diese elastischen Tapeverbände ... nehmen gezielt Einfluss auf das neurologische und zirkulatorische System des Menschen", "Schmerzreduktion", "Verbesserung der Muskelfunktion", "Stimulation des Lymphsystems", "Wirkung auf die Inneren Organe", "Schmerztherapie" ist zur Irreführung geeignet, da es den beworbenen Anwendungserfolgen an einer wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
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LG Waldshut-Tiengen - 3 O 6/13 KfH - Urt. v. 21.11.14
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Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Kinesio Tapes u.a. mit den Behauptungen „Schmerzen werden gelindert“, „die Unterdrückung von neurologischen Schmerzen kann dank der Anwendung der Kinesio Taping® auf die betroffenen Stellen erfolgen“ resp. „die genaue Anwendung des Kinesio Taping® Bandes stimuliert die Drainage von Lymphflüssigkeit in eine bestimmte Richtung“.
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