Diskussion:Kinesio-Taping

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Urteile

KG - 5 U 151/14 - Urt. v. 11.03.16 Die Bewerbung kinesiologischer Tapes mit den Behauptungen "diese elastischen Tapeverbände ... nehmen gezielt Einfluss auf das neurologische und zirkulatorische System des Menschen", "Schmerzreduktion", "Verbesserung der Muskelfunktion", "Stimulation des Lymphsystems", "Wirkung auf die Inneren Organe", "Schmerztherapie" ist zur Irreführung geeignet, da es den beworbenen Anwendungserfolgen an einer wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.


LG Waldshut-Tiengen - 3 O 6/13 KfH - Urt. v. 21.11.14 Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Kinesio Tapes u.a. mit den Behauptungen „Schmerzen werden gelindert“, „die Unterdrückung von neurologischen Schmerzen kann dank der Anwendung der Kinesio Taping® auf die betroffenen Stellen erfolgen“ resp. „die genaue Anwendung des Kinesio Taping® Bandes stimuliert die Drainage von Lymphflüssigkeit in eine bestimmte Richtung“.


LG Berlin - 101 O 143/13 - Urt. v. 02.04.14 Zur Frage einer wissenschaftlichen Absicherung eines beworbenen "Kinesio-Taping"-Verfahrens, das mit Werbebehauptungen wie "das wird häufig bei Schwellungen und Lymphödemen angewendet ... schmerzdämmende Wirkung des Tapes ... Funktionswiederherstellung des Gewebes" angepriesen wird.

Zur Frage der Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten durch einen Werbenden beim Setzen eines Hyperlinks.