Diskussion:Drion-Power

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Patent

Es geht eindeutig um DE 102006054652 (2008).

Ja. Das vorher genannte Patent EP 1178206 (deutsche Übersetzung: DE 60018276 T2) ist allerdings auch sehr merkwürdig: Ein Gebilde aus Keramik + Titan(di)oxid, das mit doppelseitigem Klebeband außen am Lufteinlass des Motors angebracht wird, soll schädliche "ionisierte Cluster" in der Ansaugluft "neutralisieren". Der Motor wird auch leiser und macht weniger schwarzen Rauch. Soll besonders gut funktionieren, "wenn aktiviertes Wasser, dessen Wassermolekülcluster feiner gemacht sind", auf die Vorrichtung gesprüht wird.
Zurück zum Drion-Patent: Neben der Patentanmeldung DE 102006054652 (noch nicht erteilt, aber Patentverfahren ist noch in Kraft) gibt es auch ein inhaltlich gleichartiges Gebrauchsmuster DE 202006020186 U1, das gilt noch bis 2016. Ich werde bei Gelegenheit noch ein paar Angaben aus der Patentschrift in den Artikel einfügen. --Skrzypczajk 20:14, 23. Feb. 2012 (CET)
Danke! Abrax 20:16, 23. Feb. 2012 (CET)