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Der Begriff Heilfürsorge ist irreführend, da dieser Begriff in Deutschland die Übernahme von Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen und Zivildienstleistender sowie von Strafgefangenen und Maßregelvollzugspatienten von deren Dienstherrn bzw. den Bundesländern bezeichnet. Der gewählte Name Deutsche Heilfürsorge ist somit geeignet für eine Verwechselung zu sorgen.
 
Der Begriff Heilfürsorge ist irreführend, da dieser Begriff in Deutschland die Übernahme von Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen und Zivildienstleistender sowie von Strafgefangenen und Maßregelvollzugspatienten von deren Dienstherrn bzw. den Bundesländern bezeichnet. Der gewählte Name Deutsche Heilfürsorge ist somit geeignet für eine Verwechselung zu sorgen.
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Der Domainamelder von Heilfürsorge ist der Fitzek-Anhänger [[Matthias Alexander Pauqué]]. Die Heilfürsorge wird von Fitzek und Befürwortern als eine Art Ersatz für herkömmliche Krankenkassen dargestellt.
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Der Domainamelder von Heilfürsorge ist der Fitzek-Anhänger [[Matthias Alexander Pauqué]]. Die Heilfürsorge wird von Fitzek und Befürwortern als eine Art Ersatz für herkömmliche Krankenkassen dargestellt. In der Werbung heisst es beispielsweise: ''Ab sofort nimmt die "Deutsche Heilfürsorge" Menschen auf, die genug von der Pharmamafia haben und endlich Eigenverantwortung und Freiheit leben möchten!''
    
Im Eigenverständnis sieht sich die Deutsche Heilfürsorge als eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall". Sie gewähre demnach (ungewisse) Rechtsansprüche und unterliege dennoch nicht einer Versicherungsaufsicht durch die BaFin (der Bundesrepublik Deutschland). Ihre Tätigkeiten seien kein "unerlaubtes Versicherungsgeschäft". In den Statuten hiess es: ''Artikel 2 – Aufgaben - (2) Die "Deutsche Heilfürsorge" ist als Zweck-Betrieb des Staatsvereins KRD verpflichtet, zur Finanzierung des öffentlichen Lebens und zur Erhöhung des Allgemeinwohls sämtliche Überschüsse in den Haushalt des KRD einzustellen.<br>Artikel 7 – Verpflichtung zur Vertraglichkeit - Staatsbürger und Staatsvereinsangehörige des KRD, die in der Bundesrepublik in Deutschland abgemeldet sind und die alleinig der Rechteordnung des Staatsvereins KRD unterstehen, sind verpflichtet, in der "Deutschen Heilfürsorge" abgesichert zu sein.''
 
Im Eigenverständnis sieht sich die Deutsche Heilfürsorge als eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall". Sie gewähre demnach (ungewisse) Rechtsansprüche und unterliege dennoch nicht einer Versicherungsaufsicht durch die BaFin (der Bundesrepublik Deutschland). Ihre Tätigkeiten seien kein "unerlaubtes Versicherungsgeschäft". In den Statuten hiess es: ''Artikel 2 – Aufgaben - (2) Die "Deutsche Heilfürsorge" ist als Zweck-Betrieb des Staatsvereins KRD verpflichtet, zur Finanzierung des öffentlichen Lebens und zur Erhöhung des Allgemeinwohls sämtliche Überschüsse in den Haushalt des KRD einzustellen.<br>Artikel 7 – Verpflichtung zur Vertraglichkeit - Staatsbürger und Staatsvereinsangehörige des KRD, die in der Bundesrepublik in Deutschland abgemeldet sind und die alleinig der Rechteordnung des Staatsvereins KRD unterstehen, sind verpflichtet, in der "Deutschen Heilfürsorge" abgesichert zu sein.''
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