Chlorine Dioxide Solution

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CDL-Lösung des Anbieters vitalundfitmit100.de. Beworben wird das Mittel als Biozidprodukt bzw. Desinfektionslösung. Literpreis: knapp 200 € [1]

Chlorine Dioxide Solution (abgekürzt CDS oder Chlordioxidlösung/CDL) ist der Name für pseudomedizinische Produkte, die in Wasser gelöstes Chlordioxid-Gas enthalten. Die Methode ist weitgehend identisch mit der CDI-Methode. CDS-Produkte werden für Interessierte als Alternative zum nicht zugelassenen Wunderheilmittel MMS angeboten. Bei den CDS/CDL-Fertigprodukten erübrige sich das notwendige Mischen von Natriumchlorit mit einer Säure (Zitronensäure oder Salzsäure). Allerdings müsse nun das CDL im Kühlschrank aufbewahrt werden, da es sich ab 11 Grad verflüchtige. Auch müsse es nun angeblich viermal so hoch dosiert werden wie das vorherige MMS.

Es gibt auch Händler, die CDL in Form von zwei Komponenten anbieten, die vom Käufer zur CD-Lösung gemischt werden sollen. Die niederländische Herstellerfirma TwinOxide BV gibt zwei Sicherheitsdatenblätter zu den Komponenten A/rot und B/blau heraus. Darin sind als Inhaltsstoffe Chlordioxid und Natriumhydrogensulfat genannt. Wie gesetzlich vorgeschrieben wird der Umgang bei Kontakt mit beiden Substanzen beschrieben.[2][3] Auch gibt es mittlerweile tragbare elektrochemische Reaktoren zu kaufen, die fertige chlordioxhaltige Lösungen herstellen und für den Hausgebrauch gedacht sind. Auf diese Weise kann das Arzneimittelrecht umgangen werden, da die Kunden den Wirkstoff dann selbst herstellen.

Wie MMS ist CDS / CDL kein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. Chlordioxid ist ein potenten Desinfektionsmittel mit entsprechendem Profil für unerwünschte Wirkungen, insbesondere bei oraler Einnahme und dem Einatmen von ClO2-Gasen. Es war früher in Deutschland unter der E-Nummer E926 zur Behandlung von Lebensmitteln zugelassen. Aus gesundheitlichen Gründen ist es heutzutage aber nicht mehr zur Behandlung von Lebensmitteln erlaubt.

Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid

Im Frühjahr 2020 wurde bekannt dass in Südamerika Behandlungsversuche an COVID-19 Patienten mit Chlordioxid durchgeführt wurden. Genannte werden die Länder Ecuador und Kolumbien. Dabei wurde das gasförmige Chlordioxid in Wasser gelöst und die Patienten bekamen die Lösung zur oralen (über den Mund) Einnahme. Näheres dazu findet sich im Artikel zu Andreas Kalcker. Vor Chlordioxid zur Einnahme wird von Seiten verschiedener Aufsichtsbehörden gewarnt. Es liegt keine Fachliteratur vor, die einen positiven therapeutischen Effekt im Sinne einer Wirksamkeit bei der COVID-19 Krankheit oder anderen Infektionserkrankungen für Chlordioxid belegt. (Stand: Ende April 2020) Therapeuten die im Rahmen von Experimenten oder Menschenversuchen Substanzen wie Chlordioxid bei Erkankungen einsetzen, müssen im Falle von Vergiftungen oder im Falle des Versäumnisses effektive Therapien einzusetzen, die Verantwortung für den Einsatz übernehmen. In Leitlinien von deutschen medizinischen Fachgesellschaften ist Chlordioxid nicht als Arzneimittel verzeichnet.

Um von der fehlenden Evidenz für eine Anwendung von Chlordioxid abzulenken, wird in der Befürworterszene gerne auf eine Art "Strohmann-Argumentation" zurückgegriffen. Demnach würde die Anwendung von Chlordioxid von Seiten der wissenschaftlichen Medizin nicht wegen fehlender Evidenz und Gefahren abgelehnt werden, sondern weil wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie die Einführung von Chlordioxid verhinderten. Tatsächlich aber werden in der Medizin zahlreiche zugelassene Arzneimittel jeden Tag eingesetzt, deren Patent schon lange abgelaufen ist, und die inzwischen zu sehr niedrigen Preisen in Ländern wie Indien oder China in grosser Menge hergestellt werden. Siehe dazu den Artikel Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin.

Siehe auch

Quellennachweise