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(siehe Hautartikel [[Widerstand2020]] und [[Wir2020]])
 
(siehe Hautartikel [[Widerstand2020]] und [[Wir2020]])
 
==Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen==
 
==Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen==
Das zuständige Gesundheitsamt geht nach einer Meldung der Rhein Neckar Zeitung dem Verdacht nach, dass in der Praxis von Bodo Schiffmann das Personal keine Schutzmasken trage. Auch bei Operationen soll kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Approbationsbehörde des Landesgesundheitsamtes soll Schiffmann zu einer Anhörung gebeten haben, da dieser Falschaussagen verbreite. Demnach soll Schiffmann behauptet haben die 2020 eingeführte Corona-Schutzimpfung führe zur Unfruchtbarkeit und anderen schweren Nebenwirkungen. Laut Blog Der Volksverpetzer werde auch der Entzug der Approbation geprüft. <ref>https://www.volksverpetzer.de/bericht/schiffmann-zulassung/</ref> Im Rahmen von Ermittlungen gegen Bodo Schiffmann erliess das Amtsgericht Heidelberg einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxisräume eines Sinsheimer Arztes. Dieser steht in Verdacht, in mindestens drei Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnen die Personen mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, sodass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden. Im Oktober 2020<ref>https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/ermittlungen-gegen-arzt-wegen-attesten-mundschutz-100.html</ref> und im Dezember 2020 kam es zu einer Hausdurchsuchung.<ref>https://newsflash24.de/post/hausdurchsuchung-bei-querdenker-arzt-bodo-schiffmann</ref> Laut T-Online stehe die Durchsuchung in einem Zusammenhang mit der [[Unrichtige Gesundheitszeugnisse für Impfgegner und Atemmaskenverweigerer|Ausstellung unrichtiger Atteste zu Schutzmasken]].<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88827988/polizei-zu-hausdurchsuchung-bei-querdenken-arzt-bodo-schiffmann-.html</ref><br>Am 10. Februar 2021 kam es zu einer zweiten Hausdurchsuchung. Grund war der Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg erneut einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxis- und Privaträume von Schiffmann. Die entsprechenden angeblichen Patienten waren teilweise mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, so dass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden.<ref>https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4836406</ref> Schiffmann verbreitete in einem Video den Server mit den Patientenakten aus der eigenen Praxis geschafft zu haben, damit diese nicht bei Hausdurchsuchungen gefunden werden können.<ref>https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/polizei-durchsucht-praxis-von-querdenker-arzt-schiffmann-in-sinsheim-100.html</ref> An wen er die Daten (nach seiner Mitteilung 81.000 Patientendatensätze) unter Umgehung des Datenschutzes und ohne Zustimmung der Patienten (siehe § 10 der Berufsordnung der Ärzte) übergeben haben will, teilte Schiffmann nicht mit.
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Das zuständige Gesundheitsamt geht nach einer Meldung der Rhein Neckar Zeitung dem Verdacht nach, dass in der Praxis von Bodo Schiffmann das Personal keine Schutzmasken trage. Auch bei Operationen soll kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Approbationsbehörde des Landesgesundheitsamtes soll Schiffmann zu einer Anhörung gebeten haben, da dieser Falschaussagen verbreite. Demnach soll Schiffmann behauptet haben die 2020 eingeführte Corona-Schutzimpfung führe zur Unfruchtbarkeit und anderen schweren Nebenwirkungen. Laut Blog Der Volksverpetzer werde auch der Entzug der Approbation geprüft. <ref>https://www.volksverpetzer.de/bericht/schiffmann-zulassung/</ref> Im Rahmen von Ermittlungen gegen Bodo Schiffmann erliess das Amtsgericht Heidelberg einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxisräume eines Sinsheimer Arztes. Dieser steht in Verdacht, in mindestens drei Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnen die Personen mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, sodass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden. Im Oktober 2020<ref>https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/ermittlungen-gegen-arzt-wegen-attesten-mundschutz-100.html</ref> und im Dezember 2020 kam es zu einer Hausdurchsuchung.<ref>https://newsflash24.de/post/hausdurchsuchung-bei-querdenker-arzt-bodo-schiffmann</ref> Laut T-Online stehe die Durchsuchung in einem Zusammenhang mit der [[Unrichtige Gesundheitszeugnisse für Impfgegner und Atemmaskenverweigerer|Ausstellung unrichtiger Atteste zu Schutzmasken]].<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88827988/polizei-zu-hausdurchsuchung-bei-querdenken-arzt-bodo-schiffmann-.html</ref><br>Am 10. Februar 2021 kam es zu einer zweiten Hausdurchsuchung. Grund war der Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg erneut einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxis- und Privaträume von Schiffmann. Die entsprechenden angeblichen Patienten waren teilweise mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, so dass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden.<ref>https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4836406</ref> Schiffmann verbreitete in einem Video den Server mit den Patientenakten aus der eigenen Praxis geschafft zu haben, damit diese nicht bei Hausdurchsuchungen gefunden werden können.<ref>https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/polizei-durchsucht-praxis-von-querdenker-arzt-schiffmann-in-sinsheim-100.html</ref> An wen er die Daten (nach seiner Mitteilung 81.000 Patientendatensätze) unter Umgehung des Datenschutzes und ohne Zustimmung der Patienten (siehe § 10 der Berufsordnung der Ärzte) übergeben haben will, teilte Schiffmann nicht mit.<br>
 
Der SWR berichtet im Juni 2021 über ein Ermittungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Bodo Schiffmann.<ref>https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/schiffmann-ermittlungen-wegen-volksverhetzung-100.html</ref>
 
Der SWR berichtet im Juni 2021 über ein Ermittungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Bodo Schiffmann.<ref>https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/schiffmann-ermittlungen-wegen-volksverhetzung-100.html</ref>
  
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