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==Unlautere Werbung für Bachblütenpräparate==
 
==Unlautere Werbung für Bachblütenpräparate==
Im August 2013 erklärte das Landgericht Bielefeld die Bewerbung mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" für unzulässig. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt werde. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.<ref>LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13</ref> Der Beklagte, ein Apotheker und Betreiber einer Versandapotheke, hatte mit derartigen Aussagen u.a. für das Produkt ''RESCUE® Die Original Bach®-Blütenmischung'' geworben. Allerdings findet man den praktisch gleichlautenden Werbetext nach wie vor bei zahlreichen anderen Anbietern.
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Im August 2013 erklärte das Landgericht Bielefeld die Bewerbung mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" für unzulässig. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt werde. Bachblüten sind keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel. Für diese darf nicht ausschließlich mit unspezifischen Gesundheitsaussagen geworben werden. Was erlaubt ist, regelt seit 2007 die Health-Claims-Verordnung. Sie hat das Ziel, Verbraucher in der EU vor irreführenden oder wissenschaftlich nicht belegten Angaben und irreführender Werbung zu gesundheitsfördernden oder krankheitsverhindernden Eigenschaften von Lebensmitteln zu schützen. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch laut Gericht nicht.<ref>LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13, OLG Hamm 4 U 138/13</ref> Der Beklagte, ein Apotheker und Betreiber einer Versandapotheke aus Rheda-Wiedenbrück, hatte mit derartigen Aussagen u.a. für das Produkt ''RESCUE® Die Original Bach®-Blütenmischung'' geworben. Allerdings findet man den praktisch gleichlautenden Werbetext nach wie vor bei zahlreichen anderen Anbietern.<ref>http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=55518</ref>
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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