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==Unlautere Werbung für Bachblütenpräparate==
 
==Unlautere Werbung für Bachblütenpräparate==
 
Im August 2013 erklärte das Landgericht Bielefeld die Bewerbung mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" für unzulässig. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt werde. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.<ref>LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13</ref> Der Beklagte, ein Apotheker und Betreiber einer Versandapotheke, hatte mit derartigen Aussagen u.a. für das Produkt ''RESCUE® Die Original Bach®-Blütenmischung'' geworben. Allerdings findet man den praktisch gleichlautenden Werbetext nach wie vor bei zahlreichen anderen Anbietern.
 
Im August 2013 erklärte das Landgericht Bielefeld die Bewerbung mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" für unzulässig. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits hergestellt werde. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.<ref>LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13</ref> Der Beklagte, ein Apotheker und Betreiber einer Versandapotheke, hatte mit derartigen Aussagen u.a. für das Produkt ''RESCUE® Die Original Bach®-Blütenmischung'' geworben. Allerdings findet man den praktisch gleichlautenden Werbetext nach wie vor bei zahlreichen anderen Anbietern.
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==Urteil des Landgerichtes Bielefeld zur Werbung mit Bachblütenprodukten==
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Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 27. August 2013 (Az.: 15 O 59/13) entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit Aussagen wie “wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet” oder “können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“ nicht zulässig ist. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits bestehe. Das Urteil bezieht sich auf aussagen zu den  Bachblütenprodukten: „Gelassen und stark durch den Tag”, "RESCUE® - Die Original Bach®-Blütenmischung!", „Original Rescue Tropfen”, und  „Original Bach Blütenessenzen”<ref>[http://www.damm-legal.de/lg-bielefeld-werbung-fuer-bach-bluetenprodukte-zur-einnahme-bei-emotionaler-aufregung-ist-zu-unterlassen LG Bielefeld: Werbung für Bach-Blütenprodukte zur Einnahme bei emotionaler Aufregung ist zu unterlassen] LG Bielefeld, Urteil vom 27.08.2013, Az. 15 O 59/13</ref>
      
==Literatur==
 
==Literatur==
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