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==Rechtslage==
 
==Rechtslage==
Die im Pflanzensud Ayahuasca enthaltenen Wirkstoffe N,N-Dimethyltryptamin (DMT) und 5-​Methoxy-​N,N-​dimethyltryptamin (5-MeO-DMT) sind in der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und sind somit nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist strafbar.
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Die im Pflanzensud Ayahuasca enthaltenen Wirkstoffe N,N-Dimethyltryptamin (DMT) und 5-​Methoxy-​N,N-​dimethyltryptamin (5-MeO-DMT) sind in der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und sind somit nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel.<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html</ref> Der Umgang ohne Erlaubnis ist strafbar.
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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