Avemar: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln,  ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/9142</ref>. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass ''Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen''<ref>http://www.wcrf.org</ref><ref>http://www.dietandcancerreport.org</ref>.
 
Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln,  ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/9142</ref>. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass ''Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen''<ref>http://www.wcrf.org</ref><ref>http://www.dietandcancerreport.org</ref>.
  
Zu den gemachten Angaben zu Avemar gibt es keine seriös veröffentlichten Wirksamkeitsnachweise beim Menschen, die eine Anwendung beim Menschen zur Behandlung von Krebserkrankungen rechtfertigen würden. Viele der veröffentlichten Studien und arbeiten zu Avemar stammen von den Patentinhabern selbst. Eine nicht verblindete und nicht randomisierte Kleinstudie (66 Patienten) untersuchte die Wirkungen von Avemar auf Patienten mit Darmkrebs, die gleichzeitig mit herkömmlicher Therapie behandelt wurden.
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Zu den gemachten Angaben zu Avemar gibt es keine seriös veröffentlichten Wirksamkeitsnachweise beim Menschen, die eine Anwendung beim Menschen zur Behandlung von Krebserkrankungen rechtfertigen würden. Viele der veröffentlichten Studien und arbeiten zu Avemar stammen von den Patentinhabern selbst. Eine nicht verblindete und nicht randomisierte Kleinstudie (66 Patienten) untersuchte die Wirkungen von Avemar auf Patienten mit Darmkrebs, die gleichzeitig mit herkömmlicher Therapie behandelt wurden. Zwar zeigte sich, dass die mit Avemar zusätzlich behandelten Patienten ein besseres Outcome zu haben schienen, die Autoren der Studie schränken allerdings selbst die Aussagekraft ein, da die beiden Gruppen der Behandelten (ohne oder mit Avemar) eine unterschiedliche Altersstruktur aufwiesen und somit nicht vergleichbar waren.
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 19. März 2010, 15:23 Uhr

Erdinder Mate Hidvegi

Avemar ® (auch "Avemar pulvis", "Ave", "fermented wheat germ powder (FWGP)", abgeleitet von "Ave Maria", gegrüsst sei Maria) ist der Handelsname eines patentierten Nahrungsergänzungsmittels, das im Internet auf hunderten von Webseiten zur Behandlung von Krebserkrankungen beworben wird. Es handelt sich dabei nicht um ein zugelassenes Arzneimittel, erst recht nicht um ein Arzneimittel zur Krebsbehandlung.

Avemar wird in Ungarn von einer "Biropharma Ltd." hergestellt (Ein Unternehmen der "Biromedicina Corp.") hergestellt und über ein österreichisches Unternehmen vermarktet (Fresenius Kabi Austria GmbH in Graz). Hersteller Fresenius beschreibt das Produkt als [...] Diätetikum für die adjuvante Ernährungstherapie bei onkologischen Patienten [...] In mehreren osteuropäischen Staaten soll es komplementär als Medizinnahrung bei Tumorerkrankungen eingesetzt werden. In den USA wird Avemar als "over the counter" - Nahrungsergänzungsmittel "Ave" vertrieben[1]

Anfang der neunziger Jahre bezog sich der ungarische Biochemiker Mate Hidvegi auf Ansichten von Albert Szent-Gyorgyi und entwickelte ein Lebensmittel aus fermentierten Weizenkeimen und gab diesem den Namen Avemar, sich dabei auf "Ave Maria" beziehend. Im Jahre 1996 gründete Hidvegi das Pharmaunternehmen "Biromedicina".

Chemische Zusammensetzung

Avemar enthält den Trockenextrakt aus mit Bäckerhefe fermentierten Weizenkeimen (Triticum vulgaris), sowie Hilfsstoffe (Maltose, Fruktose Acesulpham). Wirksam sollen entgykolisierte Polyphenole sein (Benzoquinone) [2]

Genannte Wundereigenschaften

Das Nahrungsergänzungsmittel Avemar soll laut Werbung die agressiv im Internet zu finden ist, entzündungshemmende, antioxidative, immunmodulatorische und krebshemmende Eigenschaften haben. Falls Avemar relevante antioxidative Wirkungen beim Menschen entfaltet, wäre von einer Anwendung bei therapierten Krebspatienten schon desshalb abzuraten, weil bei der Behandlung von Tumoren freie Radikale entstehen sollen, um die Tumorzellen abzutöten. Antioxidantien verringern deshalb den Heilungserfolg mancher Krebstherapien (Chemotherapie/Strahlentherapie).[3].

Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches und insbesondere die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben[4]. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln, ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden[5]. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig[6]. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen[7][8].

Zu den gemachten Angaben zu Avemar gibt es keine seriös veröffentlichten Wirksamkeitsnachweise beim Menschen, die eine Anwendung beim Menschen zur Behandlung von Krebserkrankungen rechtfertigen würden. Viele der veröffentlichten Studien und arbeiten zu Avemar stammen von den Patentinhabern selbst. Eine nicht verblindete und nicht randomisierte Kleinstudie (66 Patienten) untersuchte die Wirkungen von Avemar auf Patienten mit Darmkrebs, die gleichzeitig mit herkömmlicher Therapie behandelt wurden. Zwar zeigte sich, dass die mit Avemar zusätzlich behandelten Patienten ein besseres Outcome zu haben schienen, die Autoren der Studie schränken allerdings selbst die Aussagekraft ein, da die beiden Gruppen der Behandelten (ohne oder mit Avemar) eine unterschiedliche Altersstruktur aufwiesen und somit nicht vergleichbar waren.

Weblinks

Quellennachweise

  1. Firma Ave (American BioSciences, Inc. Blauvelt, NY
  2. Heimbach JT, Sebestyen G, Semjen G, Kennepo: Safety studies regarding a standardized extract of fermented wheat germ, Int J Toxicol. 2007 May-Jun;26(3):253-9
  3. http://www.internisten-im-netz.de/de_news_6_0_386_antioxidanzien-k-nnen-krebs-patienten-schaden.html
  4. http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf
  5. http://www.bfr.bund.de/cd/9142
  6. http://www.bfr.bund.de/cd/945
  7. http://www.wcrf.org
  8. http://www.dietandcancerreport.org