Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin

Aus Psiram
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Das ist der Alternativmedizin anzutreffende Mittel Dimethylsulfoxid (DMSO) soll alleine auf Grund der Nichtpatentierbarkeit unterdrückt sein und nicht wegen fehlender Wirksamkeit oder eines ungünstigen Nutzen/Risiko Verhältnisses. Solche Angaben sollen leichtgläubige Leser beeindrucken. (Zitat: Artikel "Was ist eigentlich dieses DMSO?" in Zeitenschrift 77)

Zur Verkaufssteigerung und Beliebtheitserhöhung umstrittener Substanzen und Wirkstoffe verweisen Anbieter und Befürworter häufig auf eine angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe. Mittel mit Arzneimittelpotential würden demnach nur dann erprobt und zugelassen, wenn sie über einen Patentschutz verfügen würden, der den Patentinhaber lukrative Einnahmen sichere. Karl Probst behauptet sogar ein Verbot der Einführung nicht patentierbarer Arzneimittel. Ein solches Verbot gibt es nicht, die tägliche Anwendung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin zeigt dies.

Neu entwickelte Originalpräparate werden durch Patente zeitlich geschützt, was die Grundlage des Geschäftsmodells der forschenden pharmazeutischen Industrie ist. Nach Ablauf der Schutzfrist von zwanzig Jahren können andere pharmazeutische Unternehmen Arzneimittel mit identischen Wirkstoffen (Generika) auf den Markt bringen, ohne zuvor den Wirkstoff entwickelt zu haben. Das zeitlich befristete Monopol eines erfolgreichen Wirkstoffs führt häufig zu hohen Preisen für neuartige Arzneimittel. Die Preise sinken häufig erst gegen Ende der Patentlaufzeit und somit unmittelbar vor dem Markteintritt der generischen Konkurrenz.

Wirkstoffe für die prinzipiell kein Stoffpatentschutz beantragt werden kann sind dennoch in der akademischen Medizin in Gebrauch und es findet Forschung zu nicht patentierbaren Substanzen statt. Zu den erfolgreichsten nicht patentierbaren Arzneimitteln gehören die Wirkstoffe der Oralen Rehydratation bei Durchfall (die WHO-Trinklösung). Diese nur Eurocent teure Therapie rettet jedes Jahr mehreren Millionen Menschen das Überleben.

Beispiele für nicht patentierbare Wirkstoffe in der akademischen Medizin

  • alle Originalpräparate mit abgelaufenem Patentschutz (Generika)
  • Als ein Beispiel kann das Element Lithium genannt werden. Lithium wurde 1850 wurde als Mittel gegen Gicht erstmals eingesetzt. Es erwies sich jedoch als unwirksam. Auch andere Ansätze zur medizinischen Anwendung von Lithiumsalzen, so unter anderem als Mittel gegen Infektionskrankheiten, blieben erfolglos. In den späten vierziger Jahren wurde Lithium als wirksam bei bipolaren Störungen (Manien und Depression) erkannt und trotz Nichtpatentierbarkeit weiter beforscht. Ab 1970 wurde die Lithiumtherapie in den USA eingeführt, in der Zwischenzeit waren bei Lithiumanwendungen ausserhalb psychiatrischer Indikationen Nebenwirkungen und Todesfälle aufgetreten, die die Einführung verzögerten. Lithium ist auch heute (2015) laut Leitlinie Mittel der ersten Wahl und Referenzsubstanz in der Phasenprophylaxe der bipolaren Störung.[1]
  • Eisen wird bei der Blutarmut (Anämie) eingesetzt.
  • Traubenzuckerlösungen, Kochsalz und Elektrolyte werden täglich in großer Menge in Krankenhäusern eingesetzt
  • Magnesiumsulfat (Bittersalz) gegen Präeklampsie
  • Adrenalin und Atropin
  • Morphin als häufig verschriebenes potentes Schmerzmittel
  • Digitoxin, Noscapin

Quellennachweise