Amalgam: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Amalgam''' (Gr. μαλακός „weich“ , d. h. das „Nicht-Erweichende“, nach anderer Etymologie von arab. ''al malagma'' = erweichende Salbe) ist in der Chemie eine Legierung des Quecksilbers.
 
'''Amalgam''' (Gr. μαλακός „weich“ , d. h. das „Nicht-Erweichende“, nach anderer Etymologie von arab. ''al malagma'' = erweichende Salbe) ist in der Chemie eine Legierung des Quecksilbers.
 
Als Amalgam im weiteren Sinne werden oft auch Vermischungen anderer Stoffe bezeichnet, meist die Legierung mehrerer Metalle.  
 
Als Amalgam im weiteren Sinne werden oft auch Vermischungen anderer Stoffe bezeichnet, meist die Legierung mehrerer Metalle.  

Version vom 25. Februar 2010, 16:43 Uhr


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Amalgam (Gr. μαλακός „weich“ , d. h. das „Nicht-Erweichende“, nach anderer Etymologie von arab. al malagma = erweichende Salbe) ist in der Chemie eine Legierung des Quecksilbers. Als Amalgam im weiteren Sinne werden oft auch Vermischungen anderer Stoffe bezeichnet, meist die Legierung mehrerer Metalle.

In der Alternativmedizin spielt die Diskussion um Amalgamfüllungen (Zahnamalgam) in Zähnen eine besondere Rolle. Die Anwesenheit von Zahnamalgamen wird dabei mit einer grossen Zahl unterschiedlichster Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Gleichzeitig finden sich im gleichen Umfeld eine Vielzahl von Behandlern und Ärzten die entweder "Gift-Ausleitungen" anbieten. Hinzu kommen Zahnärzte die "Amalgam-Sanierungen" anbieten, also die Entfernung sämtlicher zahnamalgamhaltiger Zahnfüllungen. Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat. [1] [2]

Zahnamalgam

In der Zahnmedizin wird eine Legierung des Quecksilbers mit anderen Metallen, wie Silber, Kupfer, Indium, Zinn und Zink, in großem Umfang als Zahnfüllungsmaterial eingesetzt, und zwar heute ausschließlich in der Form von Silberamalgam.

Literatur

  • Melchart D, Wühr E, Weidenhammer W, Kremers L: A multicenter survey of amalgam fillings and subjective complaints in non-selected patients in the dental practice. Eur J Oral Sci. 1998 Jun;106(3):770-7. PMID 9672099

Weblinks

Quellennachweise

  1. BSG, Urteil vom 6. Oktober 1999 – B1 KR 13/97 R
  2. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2002 – B1 KR 31/01 R