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Die Einnahme von Aloe-Presssäften oder die Verwendung von Aloe-Gel ist eine fragwürdige Therapie vor dem Hintergrund, dass bestimmte Inhaltsstoffe krebserzeugend sind. Bezeichnend ist, dass seit 1. Februar 1997 die zuständige Arzneibehörde (www.bfarm.de) zwar eine Anwendungsbeschränkung und eine Eingrenzung der Indikation für Aloe-Arzneimittel veranlasst hat, jedoch Aloe-Produkte, die als Lebensmittel (z.B. in sogenannten Wellnessgetränken) oder Kosmetika im Handel sind, weiterhin verkauft werden können. Der Aloin- bzw. Anthrachinongehalt wird nicht deklariert, obwohl die Chance auf entsprechend saubere Produkte gerade im Lebensmittelbereich gering sein dürfte. Wie üblich spielt man sich zwischen der Arznei- und der Lebensmittelüberwachungsbehörde die Bälle der Nichtzuständigkeit zu, um das Geschäft mit einem fragwürdigen Wundermittel nicht zu behindern. Aloe vera hat keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis, weshalb man nicht verwenden sollte. Jene, die es trotzdem einsetzen wollen, sollten auf jeden Fall vom Anbieter ein glaubwürdiges Zertifikat eines staatlich geprüften Analyseinstituts verlangen, das die Freiheit des Produkts von Aloin, Aloe-Emodin und anderen krebserzeugenden Anthrachinonen beweist. Man sollte diese Zertifikate auf jeden Fall nachprüfen, wenn man eine dauerhafte Einnahme plant. Kindern sollte man diese Produkte auf keinen Fall verabreichen.
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Die Einnahme von Aloe-Presssäften oder die Verwendung von Aloe-Gel ist eine fragwürdige Therapie vor dem Hintergrund, dass bestimmte Inhaltsstoffe krebserzeugend sind. Bezeichnend ist, dass seit 1. Februar 1997 die zuständige Arzneibehörde (www.bfarm.de) zwar eine Anwendungsbeschränkung und eine Eingrenzung der Indikation für Aloe-Arzneimittel veranlasst hat, jedoch Aloe-Produkte, die als Lebensmittel (z.B. in sogenannten Wellnessgetränken) oder Kosmetika im Handel sind, weiterhin verkauft werden können. Der Aloin- bzw. Anthrachinongehalt wird nicht deklariert, obwohl die Chance auf entsprechend saubere Produkte gerade im Lebensmittelbereich gering sein dürfte. Wie üblich spielt man sich zwischen der Arznei- und der Lebensmittelüberwachungsbehörde die Bälle der Nichtzuständigkeit zu, um das Geschäft mit einem fragwürdigen Wundermittel nicht zu behindern. Aloe Vera hat keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis, weshalb man es nicht verwenden sollte. Jene, die es trotzdem einsetzen wollen, sollten auf jeden Fall vom Anbieter ein glaubwürdiges Zertifikat eines staatlich geprüften Analyseinstituts verlangen, das die Freiheit des Produkts von Aloin, Aloe-Emodin und anderen krebserzeugenden Anthrachinonen beweist. Man sollte diese Zertifikate auf jeden Fall nachprüfen, wenn man eine dauerhafte Einnahme plant. Kindern sollte man diese Produkte auf keinen Fall verabreichen.
    
'''Fazit:''' nutzlos in der angepriesenen Indikation, mit Neben/-Wechselwirkungen behaftet, potentiell krebserzeugend.
 
'''Fazit:''' nutzlos in der angepriesenen Indikation, mit Neben/-Wechselwirkungen behaftet, potentiell krebserzeugend.
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