AFA-Algen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Afa-Algen ''' (Aphanizomenon Flos Aquae) sind Bakterien der Gattung Cyanobakterien und werden auch Blaualgen genannt. Diese werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) angeboten. Entsprechend der häufigen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen Zivilisationskrankheiten angedichtet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher dem [[LFGB]] (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB sind gesundheitsbezogene Werbung und werbeähnliche Äusserungen untersagt und können kostenpflichtig abgemahnt werden. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige (lebertoxische) Microcystine vorhanden sein können.
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'''Afa-Algen ''' (Aphanizomenon Flos Aquae) sind Bakterien der Gattung Cyanobakterien und werden auch Blaualgen genannt. Diese werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) angeboten. Entsprechend der häufigen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis [[Unkonventionelle Krebstherapien|Krebs]] und natürlich allen üblichen Zivilisationskrankheiten angedichtet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher dem [[LFGB]] (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB sind gesundheitsbezogene Werbung und werbeähnliche Äusserungen untersagt und können kostenpflichtig abgemahnt werden. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige (lebertoxische) Microcystine vorhanden sein können.
  
 
AFA-Algen werden auch beleglos zur Behandlung des ADHS als Ersatz von [[Ritalin]] beworben.
 
AFA-Algen werden auch beleglos zur Behandlung des ADHS als Ersatz von [[Ritalin]] beworben.

Version vom 20. September 2008, 12:38 Uhr

Afa-Algen (Aphanizomenon Flos Aquae) sind Bakterien der Gattung Cyanobakterien und werden auch Blaualgen genannt. Diese werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) angeboten. Entsprechend der häufigen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen Zivilisationskrankheiten angedichtet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB sind gesundheitsbezogene Werbung und werbeähnliche Äusserungen untersagt und können kostenpflichtig abgemahnt werden. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige (lebertoxische) Microcystine vorhanden sein können.

AFA-Algen werden auch beleglos zur Behandlung des ADHS als Ersatz von Ritalin beworben.

Warnung des BfArM und BgVV

Mit Pressemitteilung vom 21.3.2002 warnen das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) vor AFA-Algen:

  • Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt.
  • eine Gefährdung der Gesundheit durch Gifte ist nicht auszuschließen.
  • Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, sind als Arzneimittel anzusehen und bedürfen deshalb der amtlichen Zulassung. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. In Deutschland ist kein solches Produkt zugelassen.
  • Damit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz vor. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie abbrechen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.

Weblinks