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== '''Vorgehensweise:''' ==
 
== '''Vorgehensweise:''' ==
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Die Kinder werden von einer nahen Bezugsperson oder vom Therapeuten in einer festen Umarmung festgehalten, auch gegen dessen Willen. Dabei ist es sogar ausdrücklich erwünscht, dass das betroffene Kind weint, schreit, sich wehrt, weil es dabei seine Aggressionen und Erregungszustände ausleben soll. Dieser Prozess findet ohne zeitliche Beschränkung statt und dauert in der Regel so lange, bis das Kind seine Gegenwehr aufgegeben hat, also sein Wille gebrochen ist. Reicht dabei die Körperkraft des Festhaltenden nicht aus, wird das Kind mit einem sogenannten Festhaltegürtel fixiert.
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Die Kinder werden von einer nahen Bezugsperson oder vom Therapeuten in einer festen Umarmung festgehalten, auch gegen den Willen des Kindes. Dabei ist es sogar ausdrücklich erwünscht, dass das betroffene Kind weint, schreit, sich wehrt, weil es dabei seine Aggressionen und Erregungszustände ausleben soll. Dieser Prozess findet ohne zeitliche Beschränkung statt und dauert in der Regel so lange, bis das Kind seine Gegenwehr aufgegeben hat, also sein Wille gebrochen ist. Reicht dabei die Körperkraft des Festhaltenden nicht aus, wird das Kind mit einem sogenannten Festhaltegürtel fixiert.
    
Das Kind liegt dabei grundsätzlich auf dem Rücken bzw. auf dem Schoß und nimmt die untere Position ein, der Festhaltende fixiert das Kind von oben. „Dies entspricht der systemischen Ordnung "die Eltern sind groß, die Kinder sind klein" [1]
 
Das Kind liegt dabei grundsätzlich auf dem Rücken bzw. auf dem Schoß und nimmt die untere Position ein, der Festhaltende fixiert das Kind von oben. „Dies entspricht der systemischen Ordnung "die Eltern sind groß, die Kinder sind klein" [1]
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Äußere das Kind den Wunsch, auf die Toilette zu gehen, dürfe dem keinsfalls entsprochen werden: es könnte sich um einen "Fluchtversuch" handeln. Prekop: "Das Kind darf, wenn es will, ohne weiteres einnässen. Es darf in dieser "Nestsituation" nach Herzenslust regredieren. Es wird trotz der nassen Hose weiter liebevoll gehalten, als wäre nichts geschehen". Losgelassen wird erst, "wenn das Kind ohne weitere Aufforderung bereit ist, sich innig anzuschmiegen". [2]
 
Äußere das Kind den Wunsch, auf die Toilette zu gehen, dürfe dem keinsfalls entsprochen werden: es könnte sich um einen "Fluchtversuch" handeln. Prekop: "Das Kind darf, wenn es will, ohne weiteres einnässen. Es darf in dieser "Nestsituation" nach Herzenslust regredieren. Es wird trotz der nassen Hose weiter liebevoll gehalten, als wäre nichts geschehen". Losgelassen wird erst, "wenn das Kind ohne weitere Aufforderung bereit ist, sich innig anzuschmiegen". [2]
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