Die homöopathische Arzneimittelprüfung ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung an diesen Personen und den auftretenden Symptomen leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Neben den Arzneimittellehren von Samuel Hahnemann sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen Repertorien.

Eine in der homöopathischen Fachzeitschrift homoepathy veröffentlichte Untersuchung derartiger Arzneimittelprüfungen der Jahre 1945 bis 1995 ergab, daß derartige Prüfungen sehr unterschiedlich gehandhabt werden und daß die meisten derartigen Prüfungen von sehr niedriger Qualität sind und auf eine Kontrollgruppe und Placebo-Präparate zum Vergleich verzichtet wurde. Auf Randomisierungen und Verblindungen wurde verzichtet. Interessanterweise werden in Prüfungen minderer Qualität mehr Symptome berichtet als in den anderen Prüfungen. [1]

Quellennachweise

  1. F. Dantas, P. Fisher, H. Walach, F. Wieland, D.P. Rastogi, H. Teixeira, D. Koster, J.P. Jansen, J. Eizayaga, M.E.P. Alvarez, M. Marim, P. Belon and L.L.M. Weckx. A systematic review of the quality of homeopathic pathogenetic trials published from 1945 to 1995. Homeopathy, Volume 96, Issue 1, January 2007, Seiten 4-16