Hanauer Sekte

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Als Hanauer Sekte wird eine pseudoreligiöse Gruppe in der hessischen Stadt Hanau bezeichnet.

Die hier thematisierte Sekte aus Hanau ist nicht mit der Kawwana - Kirche des Neuen Aeon identisch.

Geschichte

Sylvia D. und ihr Mann Walter D., ein ehemaliger methodistischer Pastor, gründeten die Gruppe in den frühen 1980er-Jahren. Sie war zunächst als eine Art religiöse Selbsthilfegruppe konzipiert.[1] Die Gründung steht im Zusammenhang mit dem Ausschluss dreier Pastoren aus der Evangelisch-methodistischen Kirche Anfang der 1980er Jahre, weil diese die Methode der Traumdeutung praktizierten. Einer von ihnen war Walter D., ein anderer ist bis heute in der Sekte aktiv. Die Krankenschwester Sylvia D. entwickelte „im Laufe der Jahre eine krude Lehre, die man als eine Mischung aus Theorien von Carl Gustav Jung, Christentum, Okkultismus, Personenkult und Diktatur bezeichnen könnte“.[2] Sie behauptet, Botschaften direkt von Gott zu erhalten, an die sich die Mitglieder zu halten hätten. Das Weltbild der Sekte fußt auf dem Dualismus aus diesem angeblich mit D. verbundenen positiven großen Gott, den sie „der Alte“ und „Alterchen“ nennt, und „den Dunklen“. D. behauptet, wer die Botschaften ihrer Traumdeutung höre, brauche sich nicht zu fürchten, wer jedoch nicht, werde von Krankheiten wie Krebs bedroht.

Walter D. gründete die Fernseh- und Medienproduktion Aeon-Verlag in Hanau.[3] Die Firma wurde von den Sektenführern auch als „Gottes Werk“ bezeichnet. Sie sollte auch dazu dienen, die Botschaft von Sylvia D. zu verbreiten.[4] Die Hessenschau recherchierte das Sektenmitglieder 1985, 1987 und 2013 ihre Häuser notariell auf Sylvia D. übertragen haben.[5] Das Unternehmen hatte 2019 einen Bilanzsumme von 3 Millionen Euro, davon stellten die Mitarbeiter 1,7 Millionen Euro als Darlehen zur Verfügung.[5] Die Stadt Hanau stellte die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ein, bis der anhängige Gerichtsprozess gegen Silvia D. beendet ist.[6]

Medienberichten zufolge existiert die Gruppe bis heute unter der totalitären Führung von Silvia D.[1]

Öffentlichkeit, Justizfehler und juristische Aufarbeitung

Im Jahr 2014 wandte sich ein ehemaliges Sektenmitglied an die Frankfurter Rundschau und berichtete über das Innenleben der Sekte. Daraufhin ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft mehr als zweieinhalb Jahre.

Im September 2017 wurde Sylvia D. des Mordes an dem vierjährigen Jan H., dem Kind eines Sektenmitgliedes, angeklagt. Nach Medienberichten kam es in der Sekte in den 1980ern immer wieder zu Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern durch Mitglieder. Am 17. August 1988 soll Sylvia D. laut Anklage Jan einen großen Leinensack über den Kopf gestülpt und zugeschnürt haben. Sie habe Jan seinem Schicksal überlassen, obwohl sie dessen intensive und panische Schreie gehört habe. Der Junge starb. Sylvia D. wird vorgeworfen, das ihr von dessen Mutter in Obhut gegebene Kind aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. D. soll den kleinen Jungen als „Schwein“ und „Reinkarnation von Hitler“ bezeichnet haben.[7][8][9] Das Kind sei in D.s Augen von „den Dunklen“ besessen gewesen. D. habe Jan in ohrenbetäubender Lautstärke Vorträge gehalten, um ihn „zu bekehren“, und ihn so massiv eingeschüchtert.[2] Laut dem Ermittlungsbericht aus dem Jahr 1988 war sein Tod ein Unfall. Seine Leiche wurde deshalb nicht obduziert. Laut damaliger Ermittlung sei Jan H. im Schlaf an erbrochenem Haferschleim erstickt. Der Fall wurde ab 2017 neu aufgerollt.

Ein ehemaliger Anhänger soll das Hanauer Jugendamt bereits Anfang der 1990er-Jahre über den Tod von Jan H. informiert haben. Er gab an, dass vor dem Eintreffen von Rettungsdienst und Polizei der Leinensack fortgeschafft und der Junge aus dem Bad geholt worden sei.[2]

Quellennachweise

Dieser Text ist teilweise oder vollständig der deutschen Wikipedia entnommen

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Quelle: "Hanauer Sekte". Übernahme des Artikels am 23.10.2019. Liste der Autoren: [1]