Berliner Tageszeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichtliches zur Berliner Tageszeitung==
 
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Das hier thematisierte Onlineprojekt Berliner Tageszeitung soll seit dem 31. Juli 2007 existieren.
 
Das hier thematisierte Onlineprojekt Berliner Tageszeitung soll seit dem 31. Juli 2007 existieren.
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==Rezeption und Leserschaft==
  
 
==Angaben im Impressum==
 
==Angaben im Impressum==

Version vom 3. Dezember 2018, 20:08 Uhr


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Berliner Tageszeitung (BTZ, Berliner Tageblatt) ist eine täglich erscheinende Online-Publikation, die von einer in Tiraspol/Transnistrien ansässigen Organisation "OOO BTZ-BTB Sewodnja" als "lizensnehmender Herausgeber" veröffentlicht wird. Als Kontakttelefon wird eine Satellitentelefonnummer genannt. Als Chefredakteur wird 2018 Alexander Schewtschuk genannt, zuvor waren es Simon Rowles und Reiko Opitz. Als genutzte Nachrichtenagenturen und Quellen für eigene Artikel werden hauptsächlich russische Medien und Agenturen genannt: Sem Dnjej, VGTRK, Gorchakov, Interfax, RT, Mail.RU-Group, Valdai, ZVEZDA-TV, W.-P.-Kur'er, SNA, RIA FAN, Sputnik, Sinowjew-Klub, TASS, Xinhua u. Euronews. Die Orthographie orientiert sich an der Rechtschreibung vor der Rechtsschreibungsreform von 1999.

Hinweise:

  • Transnistrien ist völkerrechtlich ein Teilgebiet von Moldawien / Republik Moladau. Nach kriegerischen Auseinandersetzungen übt die Regierung von Moldawien de facto jedoch keine Staatsgewalt in diesem Gebiet aus. In Transnistrien wurde 1990 eine eigenständige Republik ausgerufen, die von keinem Staat der Welt anerkannt ist. Transnistrien orientiert sich an Russland, russische Soldaten sind auf dem Gebiet von Transnistrien stationiert.
  • Die "Berliner Tageszeitung" (BTZ, Berliner Tageblatt) ist nicht mit der Berliner "tageszeitung" (taz) und der "Berliner Zeitung" zu verwechseln.

Geschichtliches zur Berliner Tageszeitung

Das hier thematisierte Onlineprojekt Berliner Tageszeitung soll seit dem 31. Juli 2007 existieren.

Rezeption und Leserschaft

Angaben im Impressum

Das Impressum der Berliner Tageszeitung änderte sich im Laufe der Zeit. Zunächst wurde eine Firma aus Chengdu in China genannt:

  • Bólín Bàozhǐ - Déguó Rìbào - Bólín Rìbào, LLC (Herausgeber in Lizenz / Publisher in License), 13 Binjiang Middle Road, Sichuan Province, 610016 Chengdu - People's Republic of China (PRC)

Später wird eine staatlich finanzierte Organisation aus Tiraspol in Transnistrien angegeben:

  • OOO BTZ-BTB Sewodnja (Publisher in License), Karl Liebknecht Street 402, Quartier 22, 3300 Tiraspol - Transnistrien (PMR)
    E-Mail: http://scr.im/3xoz
    Telefon/Phone: +1 828 761 7 441 (Thuraya Satellitentelefonanschluss mit Rufnummer in den USA)

Domaininhaber

Der Inhaber der domain berlinertageszeitung.de" ist:

Hjordis-L. Starosud, VGTRK, Rublevzskoe Chaussee 30, K2 121609 Moscow

Als Serverstandorte werden Moskau und Malaysia genannt.

Wortmarke "Berliner Tageszeitung"

"Berliner Tageszeitung" ist als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt worden.[1] Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaber der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau. Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt.

Rechtsstreit mit Berliner Zeitung ab 2007

Die Berliner Verlag GmbH, Herausgeberin der Berliner Zeitung, verklagte 2007 die Berliner Tageszeitung auf Unterlassung des Namens Berliner Tageszeitung. Sie erwirkte hierzu am 19.Dezember 2007 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Diese wurde jedoch später auf dWiderspruch des Prozessbevollmächtigten der Berliner Tageszeitung, Rechtsanwalt W. Hosak (Berlin) durch Urteil des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen: 103 O 298/07) vom 22.Januar 2008 aufgehoben. Demnach sind die Titel Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung nicht verwechslungsfähig. Eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin war erfolglos. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitungtiteln Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht belegen. (Kammergericht Geschäftszeichen: 5 U 51/08).

Quellennachweise