Diskussion:Kinesio-Taping: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 1. September 2016, 13:50 Uhr

Urteile

KG - 5 U 151/14 - Urt. v. 11.03.16 Die Bewerbung kinesiologischer Tapes mit den Behauptungen "diese elastischen Tapeverbände ... nehmen gezielt Einfluss auf das neurologische und zirkulatorische System des Menschen", "Schmerzreduktion", "Verbesserung der Muskelfunktion", "Stimulation des Lymphsystems", "Wirkung auf die Inneren Organe", "Schmerztherapie" ist zur Irreführung geeignet, da es den beworbenen Anwendungserfolgen an einer wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.